Darf Krankenkasse beim Arbeitgeber nachfragen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
modernlady
Beiträge: 1
Registriert: 15.01.2008, 09:40

Darf Krankenkasse beim Arbeitgeber nachfragen?

Beitrag von modernlady » 15.01.2008, 14:21

Hallo!
Ich bin Kraftfahrer und kann meinen Beruf aufgrund einer nicht heilbaren Augenerkrankung nicht mehr ausüben. Seit Mitte November letzten Jahres bin ich arbeitsunfähig. Bereits in der Zeit der 6-wöchigen-LFZ durch den AG "drohte" die Krankenkasse mit dem MDK. Zu mehreren persönlichen Gesprächen bei der Krankenkasse wurde ich einbestellt. Ich erhalte noch nicht einmal 12 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse und es wird massiv versucht, mich mit vielen kleinen Tricks auszusteuern - Richtung Arbeitsamt bzw. einen Rentenantrag zu stellen.
Mein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt und ist sehr bemüht, für mich einen anderen Job (Aufgabe) im Unternehmen zu finden. Das habe ich der Krankenkasse in einem persönlichen Gespräch auch mitgeteilt.
Meine Frage:
Darf die Krankenkasse ohne meine Zustimmung beim Arbeitgeber nachfragen und sich einen "Lagebericht" einholen?
Wenn nein, könntet ihr das gesetzmässig begründen?
Vorab vielen Dank! modernlady

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 15.01.2008, 16:20

HAllo,

das klingt nach dem Gebahren der AOK *g Krankengldmanagement in Neudeutsch. Krankengeld ist ein großer Ausgabenfaktor, daher ist man als Krankenkasse daran interessiert, dass der Krankengeldempfänger entweder gesundet, in Kur geht und dann gesundet, oder eine Umschulung macht ... Das Programm erhältst Du nun auch.
Die reine Frage, ob eine Umbesetzung im Betrieb möglich ist, finde ich okay. Infos darf die Krankenkasse aber nicht herausgeben.

Solange Dich Deine Ärzte und der Medizinische Dienst weiter für arbeitsunfähig halten ist das kein Problem. Wenn Deine Werwerbsfähigkeit gefährdet ist (und ich denke mal, dass es so ist), kann die Krankenkasse Dich zwingen innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Die Aufforderung kommt per Einschreiben. Wenn Du die Kasse ärgern willst, machst Du es in Woche 9 und schickst den Antrag zu Kasse. Sonst musst Du nachweisen, dass Du ihn gestellt hast.
Aber eine Kurmaßnahme ist ja nichts schlechtes, ausserdem kann sie eine Umschulung beschleunigen - und das ist ja das, was bei Dir letztendlich angesagt ist.

LG, Fee

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 15.01.2008, 17:24

Krankenkassenfee hat geschrieben: das klingt nach dem Gebahren der AOK *g Krankengldmanagement in Neudeutsch.
Warum vermuten Sie eigentlich ein "Gebahren der AOK"? Ich habe auch von anderen KK ein solches Vorgehen gehört.

Gruß

ratte1

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 15.01.2008, 18:11

Hallo,

hab ich auch schon von TK und DAK gehört, aber in DER Intensität eigentlich nur von der AOK. Die laden mit der ersten Zahlung schon beim MDK vor und haben offensichtlich andere Kontingente, als andere Kassen beim MDK.

LG, Fee

Antworten