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Nächstes Thema : Neuversicherung ausländischer Ehepartner, bestehende PKV |
| Autor |
Nachricht |
ser255
Anmeldungsdatum: 31.10.2008 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Fr Okt 31, 2008 4:12 pm Titel: eine Frage. |
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Ein Mann versichert bei AOK.
Seine Frau wohnt in ausland und Bürgerin russland.
Sie kommt nach Deutschland,8 Monate schwanger,
mit dem Reisevisum.
Bei Mann angemeldet und hat Familienversicherung.
zahlt AOK Geburt in Deutschland?
Ich weiß nein,aber Warum?
Danke! |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Sa Nov 01, 2008 3:21 pm Titel: |
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Hallo,
da die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, u.a.
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben... (§ 10 Sozialgesetzbuch 5).
Da die Frau nur eine Reisevisum besitzt, hat sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland und damit auch keine gesetzliche Versicherung.
Freundliche Grüße
ratte1 |
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ser255
Anmeldungsdatum: 31.10.2008 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Sa Nov 01, 2008 10:09 pm Titel: |
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| ratte1 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
da die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, u.a.
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben... (§ 10 Sozialgesetzbuch 5).
Da die Frau nur eine Reisevisum besitzt, hat sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland und damit auch keine gesetzliche Versicherung.
Freundliche Grüße
ratte1 |
Danke!
ich weis, aber er bei Rathaus seine Frau angemeldet und
er hat ein Formular ausgefüllten.
Er hat von AOK ein bescheid bekommen,das seine Frau
Familienversicherung hat.
Wo ist Falsch?
das möglich?
Freundliche Grüße |
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