Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie hoch???


 
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie hoch???
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Pitter



Anmeldungsdatum: 30.11.2009
Beiträge: 3

Verfasst am: So Jan 22, 2012 7:21 pm    Titel: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie hoch???

Hallo, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen. Ich habe in 2010 mit meiner Selbstständigkeit nur sehr wenig verdient und habe meine Kasse deshalb gebeten, mich in den Tarif für einkommensschwache Selbst. einzustufen. So lag der Gesamtbetrag der Einkünfte bei mir nur bei ca. 7200 € davon waren 1500 € aus der Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung, die mir und meinen 2 Geschwistern gehört. Genau das ist jetzt der Grund, dass das jetzt abgelehnt wurde. Leider, Leider könne man keine Reduzierung vornehmen, das ich ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hätte. Also ich fasse es nicht...da muß es doch eine Grenze geben...es kann doch nicht sein, dass das alles über einen Kamm gescheert wird...will heißen, ob ich nun 3 Penthousewohnungen vermiete, oder nur eine kleine Mietbeteiligung aus einer gemeinsamen Wohnung bekomme!?!? Habe auch schon mal bei der Verbraucherzentrale nachgefragt...aber da habe ich so das Gefühl, dass die wohl sehr gerne auf der PKV rumhacken, sich aber bei der GKV sehr bedeckt bzw. zurückhalten. Wer Weiß was dazu? Vielen Dank!
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: So Jan 22, 2012 10:55 pm    Titel:

Hallo,

soweit ich mich erinnere, darf man kein Vermögen von über 9000 € haben - so wie bei Hartz IV.
Der Wert der Eigentumswohnung, auch wenn nur 1/3, dürfte wohl über dem Betrag liegen. Dann scheidet die Versicherung als Selbständiger mit geringen Einnahmen leider aus.

LG, Fee
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: So Jan 22, 2012 10:59 pm    Titel:

gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4tze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30.05.2011_17011.pdf

7200 € insgesamt als Einnahmen?

http://www.abc-der-krankenkassen.de/rechengroessen2010.htm

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132726557465926009&sessionID=1892112181016433056&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=159255,0

Die Mindestbemessunggrundlage liegt da denn bei 1916,25 €.

Wurde Widerspruch gegen Beitragsbescheid erhoben? 7200 € + Beteiligugnan wohnung, wären für mich schon ein Grund nur von 1916,50 € auszugehen. Sofern denn noch weniger Einkommen im gesamten Haushalt vorhanden ist kann denn von der niedrigsten Stufe ausgegangen werden, von 1277,5 €

Gruss.

Jochen
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heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 611

Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 2:31 pm    Titel:

Ciciero

kannst Du mir Deinen Satz

Zitat:
Wurde Widerspruch gegen Beitragsbescheid erhoben? 7200 € + Beteiligugnan wohnung, wären für mich schon ein Grund nur von 1916,50 € auszugehen. Sofern denn noch weniger Einkommen im gesamten Haushalt vorhanden ist kann denn von der niedrigsten Stufe ausgegangen werden, von 1277,5 €


einmal erklären.

Ich verstehe ihn nicht.

Nur am Rande sei erwähnt. Die allgemeine Mindeststufe für hauptberuflich selbstständig Tätige beträgt in diesem Jahr (2012) pro Monat 1968,75 EUR.
Die besondere Mindeststufe (bei all den Voraussetzungen, die erfüllen wären) bei mtl. 1312,50 EUR.

Wer Mieteinnahmen hat (auch wenn es NEGATIVE Mieteinnahmen) sind; allein deshalb ist schon die besondere Mindeststufe (1312,50) ausgeschlossen und es muss die allgemeine Mindeststufe genommen werden.
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Pitter



Anmeldungsdatum: 30.11.2009
Beiträge: 3

Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 6:39 pm    Titel:

Danke allen für die zügigen Antworten......hab´s fast geahnt....trotzdem ist das alles sehr merkwürdig....von den gegenwärtigen Bemessungen von fast 2000 € p.m. kann ich nur alpträumen!!
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 10:17 pm    Titel:

Pardon, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Es war eher anfrage ob denn ein Widerspruch gestellt wurde.

Gruß.

jochen
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Pitter



Anmeldungsdatum: 30.11.2009
Beiträge: 3

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 12:44 am    Titel:

Hallo, bringst das denn mit dem Widerspruch? Rolling Eyes Wenn´s denn eh eindeutig ist? Gruß Frank
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