Einladung ,Wiedervorstellung bei der Krankenkasse

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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golf
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Einladung ,Wiedervorstellung bei der Krankenkasse

Beitrag von golf » 25.07.2017, 08:37

Sehr geehrte Damen, Herren
Ich beziehe seit 5.5.2017 Krankengeld; bereits am 23.5.2017 bekam ich von meiner Krankenkasse eine Einladung zum Gespräch "Arbeitsunfähigkeit...", die ich auch freundlich angenommen habe, es wurden Fragen zum allgemeinen Zusatand befragt.(Darf der Sachbearbeiter meine Diagnose ausfragen !!) Nun habe ich eine weitere Einladung meiner Krankenkasse zum 28.7.2017 Betreff "Arbeitsunfähigkeit, es wären noch Angelegenheien und offenen Fragen zu klären"!!!!! meiner Meinung nach eine "Ausfragung " und event. terminliche Angabe erwartet, wann denn wieder ARBEITSFÄHIG bestehen würde. Bin jetzt erneut Arbeitsunfähig geschrieben bis 31.8.2017.
Meine Frage an Sie, muss ich die Einladung annehmen? oder dar ich mich auf Grund der Arbeitsunfähigkeit mit Bedarf an Genesung entschuldigen,; ich hatt e in den letzten 4 Wochen - wöchentlich mindestens einen Tag beim Facharzt und mehr verbracht um weitere Untersuchungen die wichtig waren vornehmen zu lassen, Blutabnahme, CT , ect. dies bei Fachärzten. Jetzt bin ich froh dass ich mal zu keinem weitern Arzt muss. Hinzuzufügen wäre noch, es steht keine ANKÜNDIGUNG in der Mitteilung der Krankenkasse dass Krankengeld gekürzt wird , falls ich nicht komme.
Vielen Dank im Vorus für Ihre Antwort Mfg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.07.2017, 13:06

Hallo,
natürlich musst einer solchen "Einladung" verbunden mit einer "Drohung" nicht Folge leisten - ich kenne keine gesetzliche Bestimmung, die es den Kassen erlaubt Versicherte einfach so vorzuladen. Natürlich wird es immer wieder versucht (nicht von allen Kassen) und immer wieder folgen Versicherte aus Unkenntnis diesen "Einladungen", aber rechtlich abgesichert sind sie nicht. Der immer wieder gern genommene Hinweis dieser einzelnen Kassen auf die Mitwirkungspflicht ist hier absolut fehl am Platze - ein Besuch bei einer Kasse hat nix mit Mitwirkungspflicht zu tun.
Was den Ablauf solcher "Befragungen" angeht - die Diagnose muss man natürlich nicht bekanntgeben, aber das ist auch nicht nötig, denn die weiß die Kasse sowieso. Nein, es geht hier nur um entweder, oder, manches mal sogar um beides (und/oder, nämlich, was kann getan werden vom Versicherten, der Kasse und den behandelnden Ärzten um die Arbeitsunfähigkeit abzukürzen, was im Interesse beider wäre, der Kasse und des Versicherten, oder Krankengeld zu sparen, was eigentlich nur im Interesse der Kasse wäre.
Gruss
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 25.07.2017, 21:43

Welche kassen laden da denn bitte noch zum persönlichen gespräch? Wenn die einladung zum medizinischen dienst der krankenkassen ist, das ist je nach wohnort möglich, solltest du dieser allerdings sehr wohl hingehen.

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