Endbindung der Schweigepflicht !!!! muss ich das ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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golf
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Endbindung der Schweigepflicht !!!! muss ich das ?

Beitrag von golf » 01.09.2017, 07:44

Guten Morgen

mein frage:
bin ich verpflichtet meiner AOK eine EINWILLIGUNG in der Übermittlung von DATEN an den MDK BAYERN- Entbindung der Schweigepflicht ; zu unterschreiben ??????
Angekreutz wurden bereits von der AOK dass ebenfalls, die deutsche Rentenversicherung, Entlassungsberichte usw angefordert werden könnten.
HINZUZUFÜGEN wäre dass ich meine ganze Krankengeschichte Arztberichte OP-Berichte , MRT Aufnahmen Röntgenbilder alles im meinem Besitz befinde.
Da ich erst am 22.8.2017 opperiert ( Wirbelsäule Stenose 3/4 , )wurde -Entlassung aus der Klinik 28.8.2017 , Anschlussheilbehandlung folgt bereits von der Deutschen rentenversicherung genehmigt ab 12.9.2017, für 3 Wochen.
Neue Frage:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheimigunh wurde bis 31.9. von meinem Hausarzt ausgestellt ,also auch noch während der AHB, bin ich richtig informiert dass aber in der genannte AHB die DRV -Übergangsgeld bezahlt?
muss ich nach der AHB bzw in der Zeit der AHB mir eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (also nach 31.9.2018 ) besorgen?
Habe strikte Anleitung meines Operateurs der mich bereits fünf Mal an der LWS und HWS operierte,dass ich auf keinen fall zu einer Überbelastung kommen darf. Das war der Grund warum ich innerhalb 1 1/2 Jahren das 2. Mal an der LWS operiert werden musste?
Neue Frage:
Habe ich nach der AHB (bei weiterer Arbeitsunfähigkeit wieder Anspruch auf Krankengeld?
Neue Frage:
Kann mich die AOK zwingen einen rentenantrag zu stellen ?
( bin 57 Jahre -50% Schwerbehindert DIagnose chronische Lumboischialgie ,.
bin beim VDK somit könnte ich mir Hilfe holen, ABER MOMENTAN keinesfalls in der lage so einen Schriftwechsel zu veranlassen, ( mir ist bekann dass dies sich oft über monate hinwegzieht.
Neue Frage
in der zeit, in der ich arbeitsunfähig also Krankengeld beziehe -ist es da von Nachteil wenn ich in dieser zeit ERWERBSMINDERUNGSRENTE ANTRAG stellen würde? wird in dieser Zeit krankengeld weiter gezahlt oder stellt die AOK wenn sie benachrichtigt wird die Zahlung sofort ein?
In Sache Erwerbsminderungsrente liegt ein ärztliches Schreiben vor ,dass ich nicht mehr als 3 STD. täglich arbeiten kann.
Mit freundlichen grüssen
Vielen Dank im Voraus

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.09.2017, 08:51

Hallo,
Nein, du bist nicht zwingend verpflichtet eine solche Erklaerung zu unterschreiben, allerdings kann es die Sache dann beim MDK nicht einfacher machen. Bei deiner Diagnose sehe ich aber keine Probleme, wenn du das nicht unterschreibst, denn deine Erkrankung kann man ja auch sehen.
Richtig, während der AHB zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.
Wenn die aus der AHB arbeitsunfaehig entlassen wirst, erhältst du einen Entlassugsschein, aus dem hervorgeht, dass du arbeitsunfaehig entlassen würdest. Diesen Schein unbedingt sofort deiner Kasse einreichen. Danach kann dir dein Arzt wieder die "Auszahlscheine" fuer das Krankengeld in Form der Folge-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen ausstellen. Ich gehe mal davon aus, dass du beschäftigt bist?
Diese Frage ist wichtig fuer die Krankengeldzahlung - beginnt die Arbeitsunfähigkeit (AU) auch am 22.8. bzw. Ab wann bis du AU?
Nein, die Kasse kann dich nicht zwingen einen Rentenantrag zu stellen, wird sich aber sicher freuen, wenn du von dir aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen wirst, denn sie wird dann beim Rentenversicherungstraeger einen Ersatzanspruchsantrag stellen, der besagt das ab Rentenbeginn, das gezahlte Krankengeld bis zur Rentenhoehe an die Kasse zu zahlen ist.
Gruß
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 01.09.2017, 09:11

Allerdings.....

Wenn Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst ist die RV verpflichtet zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Wenn ja (und bei weniger als 3 Stunden Restleistungsvermögen ist das wahrscheinlich) wird der Rehaantrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt.

Die AOK würde das Krankengeld ab Eingang des Rentenbescheides einstellen. Die Zeit davor wird mit dem Rententräger abgerechnet.

golf
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Beitrag von golf » 01.09.2017, 09:17

Habe seit 26.4.2017 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung- in der zeit war ich "Beschäftigt bei einer Teilhabe zum Arbeitsleben -eutsche Rentenversicherung, die Teilhab wurde NICHT abgebrochen , da ich erst in den letzten 10 Tagen vor Beendigung der teilhabe (5.5.2017) Arbeitsunföhig wurde. Durchgehend krankgeschrieben bis einschließlich 30.9.2017- zwischenzeitlich erfolgte die OP, sowie in Kürze Beginn der AHB;
somit dürtfte eigentlich die Gewährleistung der weiteren ( wenn aus der AHB arbeitsunfähig entlassen wird ) Krankengeldzahlung nichts entgegen stehen ?
mit feundlichen grüssen
danke

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