Ergänzung Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Ergänzung Krankengeld

Beitrag von franzpeter » 04.12.2017, 21:26

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt ja nur, wenn es sich um dies selbe Krankheit handelt.

Wie kann denn der Arbeitgeber dies beurteilen, denn er erhält ja weder den Diagnoseschlüssel, noch ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber über Details der Krankheit aufzuklären.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.12.2017, 21:54

Hallo,
Also, wenn der Arbeitgeber schon vier Wochen gezahlt hat und innerhalb von sechs Monaten der Arbeitnehmer erneut wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfaehig wird, dann muss der Arbeitgeber die restlichen zwei Wochen zahlen und dann die Krankenkasse Krankengeld. Wie der Arbeitgeber an die Info kommt, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt -er fragt die Krankenkasse.
Die darf ihm zwar keine Diagnosen mitteilen, aber seine Frage beantworten.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 04.12.2017, 23:57, insgesamt 1-mal geändert.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 04.12.2017, 22:23

Noch zu der Fragestellung mit der Lücke:

So lange du beschäftigt bist, alles kein Problem. Wenn du zwischendurch arbeitsfähig warst, ist das keine Lücke sondern es handelt sich um zwei verschiedene AU-Fälle.

Eine Lücke und eine Beendigung der Mitgliedschaft kommt in Betracht, wenn du gekündigt bist und danach laufend Krankengeld beziehst.

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 04.12.2017, 22:31

BeitragVerfasst am: Mo Dez 04, 2017 10:23 pm Titel:
Noch zu der Fragestellung mit der Lücke:

So lange du beschäftigt bist, alles kein Problem. Wenn du zwischendurch arbeitsfähig warst, ist das keine Lücke sondern es handelt sich um zwei verschiedene AU-Fälle.

-> Das verstehe ich nicht ganz, denn kommt tritt ja im Beispiel innerhalb von 6 Monaten jeweils zu eine AU-Bescheinigung wegen derselben Sache nur mit einer Lücke. Das würde jetzt dem widersprechen was Czauderna sagt.

Eine Lücke und eine Beendigung der Mitgliedschaft kommt in Betracht, wenn du gekündigt bist und danach laufend Krankengeld beziehst.

-> Verstehe ich leider auch nicht. Du meinst wenn der Job ist gekündigt ist und laufend KG bezogen wird kann die GKV mir kündigen und die Zahlung einstellen ? Und dann ?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 04.12.2017, 23:03

Ich beziehe mich hier auf die Fragestellung, die du auch in dem anderen Thema beschreibst.

Wirst du wegen der gleichen Sache erneut krank, hast du keine Lücke sondern erneut Anspruch auf Krankengeld, sofern du am Tag der ärztlichen Feststellung mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist (das bist du, wenn an diesem Tag das Arbeitsverhältnis besteht).

Ob du dann Krankengeld oder Entgeltfortzahlung bekommst, hängt unter andere. davon ab, ob du wegen der gleichen Erkrankung bereits 6 Wochen krank warst oder nicht.

Was möchtest du denn konkret wissen?

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 05.12.2017, 17:20

Hallo, was ich genau wissen wollte war im anderen Thread:

Angenommen ein Arbeitnehmer ist mehrere Wochen aufeinanderfolgend krank geschrieben, sagen wir 4 Wochen wegen derselben Sache.

Er geht anschließend wieder ein paar Tage in die Firma, hat sich selbst überschätzt, und wird dann wegen derselben Sache wieder krank geschrieben, sagen wir erneut 4 oder mehr Wochen (Arbeitsverhältnis besteht weiter).

Was mir hier angesichts der Antworten unklar ist ist folgendes:

Zum Einen wird Krankengeld nur bei lückenloser Bescheinigung der AU gezahlt und die GKVs stellen die Zahlung sogar ein, wenn ein Tag Lücke entsteht. Zum anderen soll trotz der im Beispiel genannten Lücke Krankengeld gezahlt werden. Das ist für mich ein Widerspruch und daher unklar.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.12.2017, 17:57

franzpeter hat geschrieben:Hallo, was ich genau wissen wollte war im anderen Thread:

Angenommen ein Arbeitnehmer ist mehrere Wochen aufeinanderfolgend krank geschrieben, sagen wir 4 Wochen wegen derselben Sache.

Er geht anschließend wieder ein paar Tage in die Firma, hat sich selbst überschätzt, und wird dann wegen derselben Sache wieder krank geschrieben, sagen wir erneut 4 oder mehr Wochen (Arbeitsverhältnis besteht weiter).

Was mir hier angesichts der Antworten unklar ist ist folgendes:

Zum Einen wird Krankengeld nur bei lückenloser Bescheinigung der AU gezahlt und die GKVs stellen die Zahlung sogar ein, wenn ein Tag Lücke entsteht. Zum anderen soll trotz der im Beispiel genannten Lücke Krankengeld gezahlt werden. Das ist für mich ein Widerspruch und daher unklar.
Hallo,
das ist dir unklar - das kann ich gar nicht glauben - aber gerne noch einmal - das Eine ist eine Lücke - d.h. z.B. ein Arbeitnehmer ist seit dem 011.11.2017 arbeitsunfähig und zwar durchgehend, aber die eigentlich nahtlos ausgestellten Bescheinigungen weisen beispielsweise einmal eine Lücke auf (letzte Meldung ging bis 15.11 - Folgemeldung wurde aber erst am 19.11. ausgestellt - ergo eine Lücke von 4 Tagen - so verstanden ?.
Das andere ist eine neue Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung - Beispiel : Arbeitsunfhig vom 01.11. - 15.11. - dann für einige Tage wieder arbeitsfähig, z.B. vom 16.11. - 19.11., dann erneut Arbeitsunfähig ab 20.11. - das ist keine Lücke sondern eine neue Arbeitsunfähigkeit - okay ?.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 05.12.2017, 18:37

Gut, dass Czauderna eine Engels-Geduld hat. :D

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