Erneuter Krankengeldbezug...

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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hallore1970
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Erneuter Krankengeldbezug...

Beitrag von hallore1970 » 27.02.2017, 16:56

Guten Tag zunächst und schön, dass es ein solches Forum gibt.

Ich habe nun folgende Frage.
Ich habe in 2016 nach 6-wöchiger Lohnfortzahlung durch meinen AG für die Zeit vom 21.11. bis 12.12.2016 Krankengeld bezogen. Danach bin ich wieder regulär arbeiten gegangen und habe normales Entgelt vom AG bezogen.
Nun werde ich wegen der selben Erkrankung planmäßig ab Ende März/ Anfang April 2017 wieder krankgeschrieben und erhalte logischerweise vom AG keine neuerliche Lohnfortzahlung.

Da sich in dieser Zeit sowohl auf der Einkommensseite (Erhöhung) als auch bei der Lohnsteuerklasse, jeweils ab 1. Januar 2017, Änderungen ergeben haben, zielt meine Frage nun darauf ab, ob bei einer quasi "Fortsetzung" des Krankengeldes diese Änderungen von der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Sprich, findet hier eine Neuberechnung des Krankengeldes auf Grundlage der neuen Einkommenssituation statt oder zahlt die Kasse einfach Krankengeld wie 2016 bewilligt und bis 12.12.2016 geschehen?

Wer kann mir hier eine verlässliche Auskunft zu geben?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.02.2017, 17:30

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass der letzte abgerechnete volle Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die Krankengeldberechnung maßgebend ist, d.h. wenn die Arbeitsunfähigkeit im März 2017 beginnt, dann gilt der Februar, beginnt sie im April gilt der März - wenn ein Rechtsanspruch auf ein höheres Gehalt beispielsweise ab 01.03. bestünde und die Arbeitsunfähigkeit nach dem 01.03. eintritt, dann würde der März herangezogen (so habe ich es jedenfalls in Erinnerung, hoffentlich stimmt das noch).
Gruss
Czauderna

hallore1970
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Beitrag von hallore1970 » 27.02.2017, 17:41

Das heißt unabhängig vom bereits bewilligtem Krankengeld aus 2016, müssten die neuen Rahmenbedingungen (Einkommen/ Lohnsteuerklasse) per 1. Januar 2017 greifen und Krankengeld neu berechnet werden, oder?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.02.2017, 17:48

hallore1970 hat geschrieben:Das heißt unabhängig vom bereits bewilligtem Krankengeld aus 2016, müssten die neuen Rahmenbedingungen (Einkommen/ Lohnsteuerklasse) per 1. Januar 2017 greifen und Krankengeld neu berechnet werden, oder?
Hallo,
ja, so sehe ich das - Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und über den maßgebenden Bemessungszeitraum habe ich ja schon geschrieben. wenn du mal annimmst, dass eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Diagnose eintreten würde, dann müsste dein Arbeitgeber dir nicht nur die sechs Wochen erneut zahlen sondern du würdest auch und selbstverständlich dein Krankengeld aus dem Februar bzw. März-Gehalt berechnet bekommen.
Gruss
Czauderna

hallore1970
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Beitrag von hallore1970 » 27.02.2017, 17:53

Bei einer anderen Erkrankung ist mir das mit der Neuberechnung klar, allerdings weiß man aber als Laie eben nie, wie es in spezielleren Fällen wie dem hier geschilderten aussieht.

hallore1970
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Beitrag von hallore1970 » 20.04.2017, 17:37

So liebe Forianer, jetzt muss ich meinen Beitrag noch einmal hervorkramen.

Wie zu Beginn bzw. bei Themaeröffnung bereits mitgeteilt, bin ich seit Ende März wieder krankgeschrieben und zwar mit dem selben Diagnoseschlüssel wie in den Monaten November und Dezember 2016. Daraus folgt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da die 6 Wochen bereits aufgebraucht sind.
Meine Krankschreibung habe ich ordnungsgemäß an den AG und die Kasse geschickt, von selbiger aber bis heute noch keine Reaktion erhalten. Die Krankschreibung datiert auf den 27.03. und hält noch an.

Hätte ich noch irgendetwas unternehmen müssen sprich ausdrücklich erneut Krankengeld beantragen? Ich dachte das läuft dann automatisch.

Kann mir hierzu hemand etwas sagen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.04.2017, 18:59

hallore1970 hat geschrieben:So liebe Forianer, jetzt muss ich meinen Beitrag noch einmal hervorkramen.

Wie zu Beginn bzw. bei Themaeröffnung bereits mitgeteilt, bin ich seit Ende März wieder krankgeschrieben und zwar mit dem selben Diagnoseschlüssel wie in den Monaten November und Dezember 2016. Daraus folgt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da die 6 Wochen bereits aufgebraucht sind.
Meine Krankschreibung habe ich ordnungsgemäß an den AG und die Kasse geschickt, von selbiger aber bis heute noch keine Reaktion erhalten. Die Krankschreibung datiert auf den 27.03. und hält noch an.

Hätte ich noch irgendetwas unternehmen müssen sprich ausdrücklich erneut Krankengeld beantragen? Ich dachte das läuft dann automatisch.

Kann mir hierzu hemand etwas sagen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Hallo,
zunächst ist hier meiner Meinung nach der Arbeitgeber am Zug, d.h., dass er aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tätig werden müsste, wenn er denn aufpasst. Entweder er fragt dich ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt oder er fragt die Kasse. wenn er nicht mitdenkt, dann zahlt er für sechs Wochen dein Gehalt weiter und alle freuen sich mehr oder weniger. Die Kasse freut sich weil sie dann sechs Wochen Krankengeld spart, du freust dich, weil dein netto wahrscheinlich höher ist als dein Krankengeldzahlbetrag, nur der Arbeitgeber freut sich weniger - er bekommt zwar wahrscheinlich über die Lohnausgleichskasse etwas von dem Geld zurück, was er dir in den sechs Wochen zahlt, aber eben doch nicht alles.
Die Kasse wird wahrscheinlich von sich aus nicht tätig werden - so wie ich es aus der Praxis kenne, passiert die Klärung des Zusammenhangs grundsätzlich auf Anfrage des Arbeitgebers (hat irgendwas mit dem Datenschutz zu tun). Du selbst könntest deinem Arbeitgeber einen Tipp geben, aber - siehe oben - vielleicht einfach auf den nächsten Gehaltszettel warten und dann erst ggf. tätig werden, wenn da weniger als sonst steht. Es ist nicht deine Pflicht die Zusammenhangsfrage für den Arbeitgeber zu klären, deine Pflicht ist lediglich, die Meldungen immer sofort einzureichen, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

hallore1970
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Beitrag von hallore1970 » 21.04.2017, 10:47

Das heißt wenn der AG pennt und weiter ganz normales Gehalt fort zahlt, dann wird das nicht verrechnet nachdem es jemandem auffällt? Kaum zu glauben was es alles gibt...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 11:01

hallore1970 hat geschrieben:Das heißt wenn der AG pennt und weiter ganz normales Gehalt fort zahlt, dann wird das nicht verrechnet nachdem es jemandem auffällt? Kaum zu glauben was es alles gibt...
Hallo,
das habe ich so nicht geschrieben und auch nicht gemeint.
Wenn es jemanden nachträglich auffällt und hier kann es nur der Arbeitgeber selbst sein, dann kann er natürlich a) bei der Kasse seinen Erstattungsanspruch ( bis zur Hoehe des Krankengeldes stellen und versuchen von dir die Differenz vom Netto zu bekommen - ob Letzteres rechtlich möglich ist, das weiß ich allerdings nicht.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 21.04.2017, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.04.2017, 12:41

hallore1970 hat geschrieben:Das heißt wenn der AG pennt und weiter ganz normales Gehalt fort zahlt, dann wird das nicht verrechnet nachdem es jemandem auffällt? Kaum zu glauben was es alles gibt...
Was möchtest Du denn? Die Kasse kennt Deine Ansprüche auf Gehaltsfortzahlung nicht. Und wenn der Arbeitgeber sich nicht rührt ...

Wenn Du Krankengeld beziehen möchtest dann solltest Du einfach bei Deiner Kasse nachfragen was sie bisher unternommen hat statt im Internet zu spekulieren was alles falsch läuft/laufen würde.

Denn es gibt da mehrere Faktoren die im Spiel sind und die keiner von hier überschauen kann.

Arbeitgeber pennt, hat Arbeitsrückstände in der Personalabteilung, der Mitarbeiter in der Personalabteilung macht einen Fehler, es bestehen längere Fristen für die Gehaltsfortzahlung....

Die Kasse hat Arbeitsrückstände, die Kasse hat Personalprobleme, die Kasse hat einen Fehler gemacht, die Kasse hat den Arbeitgeber angeschrieben und dieser meldet sich nicht und das Krankengeld kann nicht berechnet werden.....

Alles was Du hier an Antworten bekommen kannst beruht auf Spekulationen. Also Möglichkeit 1: Du greifst zum Hörer und meldest Dich bei Deiner Krankenkasse.

Möglichkeit 2: Du lässt es so laufen und hoffst der Arbeitgeber zahlt weiter. (Da solltest Du ein bisserl Geld zurücklegen da eventuell es rückwirkend zur Krankengeldzahlung kommt)

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