Fahrkostenerstattung "Verhandlungsbasis"? mal so..

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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workaholic
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Fahrkostenerstattung "Verhandlungsbasis"? mal so..

Beitrag von workaholic » 26.04.2017, 02:42

hallo gemeinde :D

zwei Fragen hätte ich. und zwar fahrgelderstattung/parkplatzgebühren

folgendes: Ein Pat. ist mehrwöchig im KH. Termin stand fest, aber nicht die länge des aufenthaltes. fahrkosten werden teils übernommen und parkplatzgebühr voll. (Sachbearbeiter )

beim nächsten aufenthalt werden die fahrkosten übernommen, nicht aber die parkplatzgebühr (Sachbearbeiter 2)

3. ambulanter aufenthalt (Sachbearbeiter 3) erklärt das nichts übernommen wird. und evtl. geprüft wird, ob nicht ein KH in näherer Umgebung behandeln könne. (was ausgeschlossen werden kann, da das krankenhaus die med. voraussetzungen nicht erfüllt wie das bereits behandelnde)

das fahrkosten nur übernommen werden, wenn ein stationärer aufenthalt stattgefunden hat ist bekannt. jedoch liegt beim pat. eine akute chronische krankheit, krebs, u.a. vor, so dass 3 monatige vorsorgeuntersuchungen (evtl. ambulant) angeordnet sind.

Gibt es hier eine Einzelfallregelung, Ausnahmen bei chron. Erkrankungen, oder Vorsorgeuntersuchungen b. Krebs?
Und: kann erwartet werden, wenn leistungen einmal gewährt wurden, dass diese auch weiterhin geleistet werden? (bei der gleichen Erkrankung)

Besten Dank für Antworten
workaholic

Anm. die einfache Fahrt beträgt 90km. der Pat. bezieht ALG II. von dessen Höhe man diese Kosten nicht bestreiten kann.

Czauderna
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Re: Fahrkostenerstattung "Verhandlungsbasis"? mal

Beitrag von Czauderna » 26.04.2017, 13:31

workaholic hat geschrieben:hallo gemeinde :D

zwei Fragen hätte ich. und zwar fahrgelderstattung/parkplatzgebühren

folgendes: Ein Pat. ist mehrwöchig im KH. Termin stand fest, aber nicht die länge des aufenthaltes. fahrkosten werden teils übernommen und parkplatzgebühr voll. (Sachbearbeiter )
stationärer Aufenthalt - Fahrkosten okay - Parkplatz, eigentlich nein, aber wenn die Kasse das so bewilligt, dann okay

beim nächsten aufenthalt werden die fahrkosten übernommen, nicht aber die parkplatzgebühr (Sachbearbeiter 2) -
ja, okay - wie gesagt Parkgebühren gehören nicht dazu.

3. ambulanter aufenthalt (Sachbearbeiter 3) erklärt das nichts übernommen wird. und evtl. geprüft wird, ob nicht ein KH in näherer Umgebung behandeln könne. (was ausgeschlossen werden kann, da das krankenhaus die med. voraussetzungen nicht erfüllt wie das bereits behandelnde)
ambulante Behandlung - grundsätzlich keine Fahrkostenübernahme durch die Kasse

das fahrkosten nur übernommen werden, wenn ein stationärer aufenthalt stattgefunden hat ist bekannt. jedoch liegt beim pat. eine akute chronische krankheit, krebs, u.a. vor, so dass 3 monatige vorsorgeuntersuchungen (evtl. ambulant) angeordnet sind.

Gibt es hier eine Einzelfallregelung, Ausnahmen bei chron. Erkrankungen, oder Vorsorgeuntersuchungen b. Krebs?
Fahrkosten bei ambulanter Behandlung werden nur dann übernommen, wenn Pflegestufe II bzw. entsprechender Pflegegrad und dazu noch im Schwerbehindertenausweis "AG" oder "H" vermerkt ist.
Bei einer Krebserkrankung werden die Fahrkosten im Rahmen der Chemo und oder Strahlentherapie übernommen.
Und: kann erwartet werden, wenn Leistungen einmal gewährt wurden, dass diese auch weiterhin geleistet werden? (bei der gleichen Erkrankung)
Fahrkosten sind keine eigenständige Leistung sondern werden immer nur im Zusammenhang mit einer Hauptleistung bewilligt oder abgelehnt - von daher ist diese Frage mit "nein" zu beantworten.
Danke für Antworten
workaholic

Anm. die einfache Fahrt beträgt 90km. der Pat. bezieht ALG II. von dessen Höhe man diese Kosten nicht bestreiten kann.
Gruss
Czauderna

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