Fahrtkosten Tagesklinik

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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popi
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Fahrtkosten Tagesklinik

Beitrag von popi » 17.05.2016, 19:00

Hallo an alle hier im Forum.

Ich leide schon 8 Jahre an Depressionen. Aktuell geht es mir nicht gut, bin seit 4 Wochen krank geschrieben und soll jetzt ab 23.05. für ca. 6 Wochen in eine Tagesklinik.
Hin und zurück würde ich mit öffentlichen Verkehrsmittel knapp 4 Stunden unterwegs sein obwohl es auch die am nächsten gelegene Tagesklinik ist.
Ich wohne ländlich, habe selber keinen Führerschein, daher die lange Fahrzeit.

Da ich morgens dann auch noch mit einem vollen Schulbus losfahren müsste weiß ich nicht so genau ob ich das schaffe.
Sind die 4 Stunden Weg täglich zumutbar oder habe ich die Möglichkeit über die Krankenkasse so ein Transportschein für ein Taxi zu bekommen ?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe

Popi

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 17.05.2016, 20:32

Hallo,

Grundlage für die Kostenübernahme von Fahrkosten ist § 60 Sozialgesetzbuch 5.

§ 60 Abs.1: Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Eine längere Fahrzeit ist kein medizinischer Grund. Nur wenn die Erkankung selbst die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich macht, besteht Anspruch auf Kostenübernahme eines Taxis.

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.05.2016, 23:26

Hallo,
man kann auch anstelle des öffentlichen Verkehrsmittels einen PKW benutzen, da gibt es 0,20 € pro km. abzgl. des eventuellen Eigenanteils von maximal 10,00 € pro Fahrt - solltest du auch mit deiner Kasse klären.
Gruss
Czauderna

Frank K.
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Beitrag von Frank K. » 18.05.2016, 08:16

Hallo,

manche Tageskliniken bieten auch eigene Fahrdienste an. Schon mal in der Einrichtung nachgefragt?

LG.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 18.05.2016, 10:23

Czauderna hat geschrieben:man kann auch anstelle des öffentlichen Verkehrsmittels einen PKW benutzen, da gibt es 0,20 € pro km. abzgl. des eventuellen Eigenanteils von maximal 10,00 € pro Fahrt - solltest du auch mit deiner Kasse klären.
Wichtiger Zusatz: Höchstens werden aber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet.

MfG

popi
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Beitrag von popi » 20.05.2016, 13:17

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten !

Aufgrund meiner Diagnose habe ich nun von der Krankenkasse
einen Krankentransportschein für ein Taxi genehmigt bekommen.

Da es eine Serienbehandlung ist muss ich lediglich für die erste und
die letzte Fahrt eine Zuzahlung leisten.

Das nur mal als kurze Rückmeldung.

Gruß Popi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.05.2016, 14:02

Hallo,
da bin ich aber überrascht, und zwar positiv - das mit dieser Regelung "Serienbehandlung" kenne ich eigentlich nur bei der Straheln- und/oder Chemotherapie und nicht bei dieser Diagnosenstellung - ebenso hier die Taxi-Bewilligung - super Entscheidung von deiner Kasse - hier bin ich ausnahmsweise mal der Meinung, sollte die Kasse namentlich genannt werden. Natürlich wird die grundsätzliche Begründung sein, dir als "Kunde" und Betroffenem zu helfen - die sekundäte Begründung wird wahrscheinlich darin liegen, dass man als Alternative den Kostenaufwand für eine stationäre Behandlung gesehen hat und da lag dann natürlich die Entscheidung auf der Hand - wie auch immer, für dich die beste Lösung.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.05.2016, 18:00

Ich würde eher sagen die Begründung "Serienbehandlung" ist falsch.

Die Übernahme der Fahrkosten bei einer tagesklinischen Behandlung ist normal. Auch der Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt.

Und die Beurteilung welches Fahrzeug notwendig ist trifft der behandelnde Arzt. Insofern hat die Kasse alles so gemacht wie es überall laufen sollte.

Ausgenommen die Bezeichnung "Serienfahrt".

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.05.2016, 19:56

broemmel hat geschrieben:Ich würde eher sagen die Begründung "Serienbehandlung" ist falsch.

Die Übernahme der Fahrkosten bei einer tagesklinischen Behandlung ist normal. Auch der Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt.

Und die Beurteilung welches Fahrzeug notwendig ist trifft der behandelnde Arzt. Insofern hat die Kasse alles so gemacht wie es überall laufen sollte.

Ausgenommen die Bezeichnung "Serienfahrt".
Hallo Broemmel,
was mir hier nur auffällt - die Kasse hat innerhalb von drei Tagen - die erste Meldung war am 17.05 - am 20.05. war die Bewilligung vom Taxi durch die Kasse schon da, d.h., wenn es eine ärztliche Verrordnung für Taxi
gegeben hat, dann wurde dieser erst am 18.5 (das war ein Mittwoch - und Mittwochs gibt es selten etwas von einem Arzt) oder am 19.5. bei der Kasse, und die haben dann Taxi bewilligt am gleichen Tag ??!!.
Das allein finde ich schon super.
Wenn allerdings diese Verordnung schon länger bei der Kasse vorlag, dann ist meine positive Verwunderung nicht mehr ganz so gross.
Gruss
Czauderna

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