Fahrtkostenrückerstattung


 
Fahrtkostenrückerstattung
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Beitragsrückerstattung

Nächstes Thema : hilfe zur beihilfe ;-)  

Autor Nachricht
Eagleone



Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Osterode

Verfasst am: Do Okt 09, 2008 1:50 pm    Titel: Fahrtkostenrückerstattung

Hallo
kann mir evtl. jemand meine Frage hilfreich beantworten? Sad Ich schreibe hier für einen bekannten, der ein riesiges Problem mit seiner Krankenkasse hat. Diese hat ihm und seiner Frau bislang mtl. die anteiligen Fahrtkosten für Ihre tgl. Fahrten zu ihrem behandelden Arzt, welcher auch der nächstgelegene behandelne Arzt in dieser Sache (Substitutionstherapie), ist. Nun will die Krankenkasse meinem Bekannten und dessen Frau die Fahrtkosten nicht mehr Rückerstatten, da es angeblich ein neues Gesetz geben soll, wonach die Krankenkasse dies nicht mehr machen darf/kann/brauch oder wie auch immer. Da mein Bekannter und seine Frau beide von Hartz Iv leben,ein Wegfall der Fahrtkostenerstattung hätte für die beiden zur Folge, daß sie Ihre lebenswichtige Therapie abbrechen müßten und mit fast 100%-tiger Wahrscheinlichkeit wieder auf die schiefe Bahn geraten würden, wie kann man Ihnen helfen? Denn das Sozi lehnt eine Fahrtkostenübernahme kategorisch ab. An wen könnten die beiden sich jetzt noch wenden um ihre Fahrtkosten erstattet zu bekommen und dadurch auch ihre Therapie, die so positiv angeschlagen hat weiterführen zu können.
Bitte helft mir, wenn ihr was wißt. Danke Confused
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Do Okt 09, 2008 7:54 pm    Titel:

Hallo,

ich bin der Meinung, dass solche Fahrkosten zur ambulanten Behandlung keine Kassenleistung sind. Oder liegt eine Gehbehinderung vor?

Guck mal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html

Ob Deine Freunde von Hartz IV leben, und ob ihnen das Leben schwer mitgespielt hat - ist leider nicht das Problem der Krankenkasse.

LG, Fee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Sa Okt 11, 2008 3:04 pm    Titel:

Die Krankenkasse bezieht sich wohl auf diese Urteil des Bundessozialgerichts: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=60947

GKV
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Beitragsrückerstattung Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group