Familienfreundliche AOK - da kann ich nur noch drüber lachen

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Kimi
Beiträge: 3
Registriert: 29.10.2012, 14:05

Familienfreundliche AOK - da kann ich nur noch drüber lachen

Beitrag von Kimi » 29.10.2012, 15:27

Über die Werbung mit der familenfreundlichen AOK kann ich nur noch lachen - eher familienfeindlich.
Wehe du hast mehr Kinder und bist krank und brauchst eine HH dann gehn die Probleme los.
:twisted:
Hab in der Zwischenzeit Krebsvorstufe un mein kleinstes Kind ist 5 J. alt, sollte eigentlich operiert werden, muß aber die OP absagen, da ich nur 4 Stunden ne HH bekomme nach'm KKH, da ich ja als Aufsichtsperson da sei.
Im Formular von der Voruntersuchung vom KKH steht wortwörtlich, dass ich hinterher noch mind. 4 Wochen Schonung brauch - aber das ineressiert ja nicht - ergo werd ich die OP absagen können. :cry:

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 15:55

wieviele Kinder sind im haushalt die unter 12 Jahre sind , was macht dein Lebensgefährte)in?

Ist anch der OP eine Reha angesagt ambulant oder stationär?

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159523,0

Wenn es meizinsichniotwenig sit und du denn tatsächlichnich tind er Lage bist den Haushalt zu führen besteht grudnsätzlich ein voller anspruch auf Haushaltshilfe.

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159524&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv#gld4.

Ich habe hier mal den Text beigepackt als Info für die Vorrausetzungen die gee´geb sein müßenunm ein haushaltshilfe zu beantragen, Gegenfrage, wieso beantragst du nichti m Anschluss an die OP eine Reha?

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 16:59

Um welche AOK handelt es sich denn? Haushaltshilfe "zu Hause" ist eine Satzungsleistung, da wäre zunächst mal interessant zu wissen, was die AOK in ihrer Satzung stehen hat.

Leben weitere erwachsenen Personen im Haushalt?
Werden die Kinder stundenweise auswärts betreut (Kindergarten, Schule)?

Kimi
Beiträge: 3
Registriert: 29.10.2012, 14:05

Beitrag von Kimi » 29.10.2012, 19:27

[quote="CiceroOWL"]wieviele Kinder sind im haushalt die unter 12 Jahre sind , was macht dein Lebensgefährte)in?

Ist anch der OP eine Reha angesagt ambulant oder stationär?

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159523,0

Wenn es meizinsichniotwenig sit und du denn tatsächlichnich tind er Lage bist den Haushalt zu führen besteht grudnsätzlich ein voller anspruch auf Haushaltshilfe.

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159524&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv#gld4.

Ich habe hier mal den Text beigepackt als Info für die Vorrausetzungen die gee´geb sein müßenunm ein haushaltshilfe zu beantragen, Gegenfrage, wieso beantragst du nichti m Anschluss an die OP eine Reha?[/quote]

Hallo,
es leben noch 3 Kinder unter 12 Jahren im Haushalt, mein Ehemann ist voll berufstätig im Schichtdienst, habe heute mittag die Aussage bekommen es würden ja 4 Stunden reichen, da ich ja nächste Woche als Aufsichtsperson daheim sei.
Doch laut Aussage meines Arztes sollte ich mich 4-6 Wochen nach einer Hysterektomie noch schonen.
Im Moment werden die Tage übernommen bis zum Entlassungstag, danach weiss ich noch nicht weiter.
Eine Reha ist nicht mit eingeplant, da die Chancen bei mir mit PAP 4 b HPV pos. cin 3 gut stehen, dass ich evtl. noch eine 2. OP brauche

Kimi
Beiträge: 3
Registriert: 29.10.2012, 14:05

Beitrag von Kimi » 29.10.2012, 19:31

[quote="GerneKrankenVersichert"]Um welche AOK handelt es sich denn? Haushaltshilfe "zu Hause" ist eine Satzungsleistung, da wäre zunächst mal interessant zu wissen, was die AOK in ihrer Satzung stehen hat.

Leben weitere erwachsenen Personen im Haushalt?
Werden die Kinder stundenweise auswärts betreut (Kindergarten, Schule)?[/quote]

Hallo,
es handelt sich um die AOK BW, was die in Ihrer Satzung stehen haben weiss ich nicht.
Ich weiss nur, dass die Probleme nächste Woche losgehen, wenn mein Mann 4 Stunden zur Spätschicht muß und ich frisch ooperiert mit 4 Kindern alleine zu hause bin. Sie sind morgens schon in der Schule und im Kindergarten aber von 12 Uhr ab hab ich minimum 3 von 4 Kinder zu hause.

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 29.10.2012, 20:45

die Satzungsregelung der AOK BaWü zur Haushaltshilfe:
§ 11 Mehrleistungen zur Haushaltshilfe
Außer in den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen stellt die AOK Haushalts-hilfe auch dann zur Verfügung, wenn
1. nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen oder
2. nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen,
soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Darüber hinaus kann die AOK in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse Haushaltshilfe zur Verfügung stellen, wenn nach ärztlicher Feststellung diese aus den in Satz 1 genannten Gründen erfor-derlich ist.
Quelle: aok.de/assets/media/baden-wuerttemberg/satzung.pdf

wieviele Stunden/Tag für welchen Zeitraum nach der OP hält denn der Arzt für notwendig bzw. hat der Arzt bescheinigt?

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 29.10.2012, 20:53

Kimi hat geschrieben: [es handelt sich um die AOK BW, was die in Ihrer Satzung stehen haben weiss ich nicht.
Sie haben Glück: Es ist eine sehr großzügige Regelung s.hier: aok.de/assets/media/baden-wuerttemberg/satzung.pdf unter § 11,
Kimi hat geschrieben:Ich weiss nur, dass die Probleme nächste Woche losgehen, wenn mein Mann 4 Stunden zur Spätschicht muß und ich frisch ooperiert mit 4 Kindern alleine zu hause bin. Sie sind morgens schon in der Schule und im Kindergarten aber von 12 Uhr ab hab ich minimum 3 von 4 Kinder zu hause.
Dieses sollte man der KK mitteilen, vllt. sind die nächste Woche geltenden Arbeitszeiten dort auch nicht bekannt. Im Übrigen kommt es m.E. sehr auf das Alter der Kinder an, Faustregel: um so älter, um so weniger körperliche Belastung, dann kann wahrscheinlich eine Betreuung teilweise ja auch vom Sofa aus erfolgen.

MfG
ratte1

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 29.10.2012, 21:49

Moin,

für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes wird doch die Haushaltshilfe in der Zeit sichergestellt in der keine andere Person den Haushalt weiterführen kann.

Die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt kann doch zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht beurteilt werden. Es steht doch jetzt noch nicht fest, wie die körperliche Belastungsfähigkeit aussieht.

In den meisten Fällen gehört nach der Satzung auch die reine hauswirtschaftliche Versorgung zum Leistungsumfang. Die Kinderbetreuung gehört normalerweise nicht zum Leistungsumfang

Nun warte erst einmal den Krankenhausaufenthalt ab. Dann stellst Du erneut einen Antrag auf Haushaltshilfe. Dazu die Abwesenheitszeiten Deines Mannes und ein Attest über die Notwendigkeit. Und dann wird neu nach der dann herrschenden Situation entschieden.

Antworten