Familienversicherte Ehefrau: Minijoberin oder GbR?


 
Familienversicherte Ehefrau: Minijoberin oder GbR?
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Aleto



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 3

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 1:51 pm    Titel: Familienversicherte Ehefrau: Minijoberin oder GbR?

Gute Tag,

folgende Ausgangssituation:

Ich habe einen Gewerbebetrieb, keine Angestellten, Gewinn ca. 24 - 34 T€, GKV. Meine Frau und unser Kind sind bei mir familienversichert, sie ohne Einkommen, Hausfrau.

Da sie immer öfter auch nach außen Aufträge ausführt, stellen sich für mich zwei Varianten dar:

1. Wir gründen eine GbR, ihre Einnahmen werden in der Steuererklärung mit 4 T€ ausgewiesen, sie arbeitet nicht mehr als 18 Wochenstunden und ist damit nebenberuflich selbständig und somit weiter familienversichert.

2. Sie wird als Minijoberin angestellt. Damit natürlich auch familienversichert. Bei Aufstockung auch rentenversichert und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab 1. Tag durch Minijob-Zentrale. Der steuerliche Vorteil wäre auch größer (mind. 6240 € Betriebsausgaben).

Irgendwo ein Haken oder Denkfehler?

Aleto
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heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 611

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 8:28 pm    Titel:

ich würde , wenn überhaupt , die Nr. 2 nehmen


nr. 1 hat einige Risiken


nur mal so.
ABer wenn Deine Frau nach außen hin tätig wird, muss
sie doch NICHT Mitgesellschafterin oder Angestellte sein.

Sie wird doch nicht und niemand wird dies verlangen,
vorzeigen müssen, dass sie
Mitgesellschafterin bzw. Angestellte ist.

Sie wird doch nirgendwo z.B. zeigen müssen; Ich bin Aushilfe, hier ist mein Arbeitsvertrag, guck mal.
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Aleto



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 3

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 10:13 pm    Titel:

Welche Risiken?

Auch wenn es steuerlich gleich ist, wenn sie jetzt bei mir mit "aushilft", ganz legal ist es doch sicherlich nicht. Nicht, dass ich wegen Ausbeutung der Ehefrau in den Kerker muss, sie arbeitet ja schließlich unentgeltlich Laughing

Ausserdem ist es bei einigen Auftraggebern nicht ganz unwahrscheinlich, mal in eine Kontrolle vom Zoll zu kommen. Da wäre sie ja Hausfrau (kein Gewerbe etc.) Shocked

Viele Grüße,
Aleto
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heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 611

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 10:30 pm    Titel:

Wenn die Frau ohne Entgelt tätig ist, nennt man dies familienhafte Mitarbeit.

Dafür MUSS man nichts bezahlen.
Auch Liebe genannt.
Da macht der Zoll oder sonst eine Prüfstelle üüüberhaupt nix.



Zu den Risiken.
Nur weil Du meinst, dass es eine nebenberuflich Selbstständigkeit ist, muss dies nicht JEDE KK auch so sehen. Dies ist ein weites Feld und es gibt unterschiedliche Entscheidungen. Ich weiß nicht, ob man einer GBR-Gewinn einfach so auf 4000 EUR (mtl. 333,33 EUR) festlegen kann.

Bei einer geringfüigen Beschäftigung ist der Grenzwert für eine FAMIlienversicherung bei 400 EUR mtl. , asl 4800 EUR.

Evt. wird dies noch in diesem Jahr auf 450 EUR mtl. angehoben. Darüber wird politisch diskutiert.

Egal in welchem Fall, man sollte immer höllisch aufpassen, dass man sich nicht verreitzt.

Da gibt es doch Menschen, die stellen ihre Ehefrau mit 400 mtl. ein
(also genau den Grenzwert)
und dann hat die holde Ehefrau noch aus einer Garagenvermietung
jährlich Gewinne von 120 EUR, also 10 mtl
ALSO 410 EUR, also 10 EUR zuviel
fällt dann aus der FAMIlienversicherung raus
und muss mtl. ca. 150 EUR Beitrag zahlen.

Was will ich sagen: immer schön aufpassen.
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juergen388



Anmeldungsdatum: 15.09.2010
Beiträge: 14

Verfasst am: Sa Jan 07, 2012 11:22 am    Titel:

hallo,leider ist mir der sinn und nutzen noch nicht klar bei einer anstelluing. du bist in der gkv ,ich nehme an als freiwillig versicherter. bei einem 400.-€ plus kapialerträge ( wenn auch nur 1€ ) mußte deine frau sich selber versichern.
bei der gbr bringt es auch nix da ihr wahrscheinlich zusammen veranlagt werdet.
probleme wenn sie ohne behalt bei dir arbeit sehe ich keine
ich persönlich würde dir einen 401€ job für deine frau empfehlen,da wäre deine frau in der gkv pflichtversichert,hätte rentenansprüche (wenn auch geringe) und wäre arbeitslosenversichert (zu mind. die wartezeit würde erfüllt),und die gezahlte lohnsteuer könnte man vielleich wieder heraus bekommen, und wäre in der berufsgenossenschaft.
die günstigste lösung ist aber nix zu machen.
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