Familienversicherung bei Wohnsitz in Türkei

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Rostocker
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Familienversicherung bei Wohnsitz in Türkei

Beitrag von Rostocker » 16.01.2017, 10:09

Hallo, bin zur Zeit über meinen Ehemann in der DAK familienversichert. Ich bin Hausfrau und ohne eigenes Einkommen. Im Sommer werde ich meinen Wohnsitz in die Türkei verlegen zu meiner minderjährigen Tochter. Unsere Ehe bleibt bestehen, wir leben weder in Scheidung noch in Trennung. Die Bearbeiterin bei der DAK meinte die Familienversicherung wird dann aufgehoben. Ich bin davon ausgegangen dass hier das deutsch türkische Abkommen von 1964 greift wonach Angehörige ohne Einkommen familienversichert bleiben wenn sie in der Türkei leben. Hat jemand Erfahrungen damit?
Vielen Dank

Gekko3
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Beitrag von Gekko3 » 16.01.2017, 10:29

Hallo Rostockerin, die Bearbeiterin bei der DAK hat grds. Recht; die Familienversicherung bei der DAK endet, weil Dein Wohnsitz in das Nicht-EU-Land Türkei verlegt wird. Dennoch hast auch Du Recht, das Deutsch-Türkische Abkommen greift natürlich; durch die Mitgliedschaft Deines Ehegatten in Deutschland kannst Du in der Türkei Leistungsansprüche nach türkischen Recht (nicht deutsches, daher auch keine Familienversicherung) geltend machen.

Bitte beantrage bei der Kasse Deines Ehegatten daher das Formular TR FV.

Scaver
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Beitrag von Scaver » 17.01.2017, 21:57

Hallo, das mit dem Abkommen ist richtig, wie Gekko3 es beschrieb.
Dazu muss die Krankenversicherung deines Mannes den entsprechenden Fragebogen für Familienversicherte für die Türkei an euch senden, welchen Ihr dann bei dem Träger in der Türkei abgebt. Ich meine das Ding heißt TA FV (oder es war TR FV).
Der türkische Träger prüft dann eine Familienversicherung aufgrund des Abkommens nach türkischem Recht. Stimmt der türkische Träger zu, trägt er dich auf diesem Formular ein, was dann wieder zurück nach Deutschland muss. Aufgrund dessen wird dann das Formular T/A9 ausgestellt.

Auch das geht wieder an euch, muss zum türkischen Träger und wird bestätigt an die deutsche Kasse zurück gesendet. Danach erfolgt die Familienversicherung.

Wichtig: Das T/A9 ist immer nur maximal 12 Monate gültig. Das heißt, das ganze Prozedere muss jährlich wiederholt werden.
Eine Kasse mit gutem Service Gedanken macht das automatisch. Ich würde es aber trotzdem im Auge behalten und zumindest in den ersten Jahren immer nachfragen.

Weiterhin... bis die bestätigten Formulare aus der Türkei zurück kommen, kann es Monate dauern. 3-4 Monate JE Formular sind keine Seltenheit.... da musst Du bzw. dein Mann etwas Druck machen, denn die Kasse hat darauf keinen Einfluss (sie kann nur alle paar Wochen erinnern).

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