Familienversicherung der Kinder, wenn Vater private KK


 
Familienversicherung der Kinder, wenn Vater private KK
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pelossi



Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 4

Verfasst am: Di März 09, 2010 12:30 pm    Titel: Familienversicherung der Kinder, wenn Vater private KK

Bei uns stellt sich die Frage:
Wo werden die Kinder versichert?
Folgende Situation:
Vater, selbstständig aber unter BMG, freiwillig versichert in der gesetzlichen KK, Verdienst höher als die Mutter.
Mutter pflichtversichert in der gesetzlichen KK.
Kinder sind familienversichert bei der gesetzlichen KK des Vaters.

Vater will sich, aufgrund der hohen Beiträge privat versichern.

Stimmt es, das die Kinder dann bei der Mutter familienversichert werden, obwohl der Vater durch seine Selbstständigkeit freiwillig versichert ist, er aber unter der BMG bleibt.
Das wurde uns beim Versicherungsmakler erzählt. Ich kann mir das nur nicht vorstellen.
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Di März 09, 2010 12:52 pm    Titel: Re: Familienversicherung der Kinder, wenn Vater private KK

pelossi hat folgendes geschrieben::
Bei uns stellt sich die Frage:
Wo werden die Kinder versichert?
Folgende Situation:
Vater, selbstständig aber unter BMG, freiwillig versichert in der gesetzlichen KK, Verdienst höher als die Mutter.
Mutter pflichtversichert in der gesetzlichen KK.
Kinder sind familienversichert bei der gesetzlichen KK des Vaters.

Vater will sich, aufgrund der hohen Beiträge privat versichern.

Stimmt es, das die Kinder dann bei der Mutter familienversichert werden, obwohl der Vater durch seine Selbstständigkeit freiwillig versichert ist, er aber unter der BMG bleibt.
Das wurde uns beim Versicherungsmakler erzählt. Ich kann mir das nur nicht vorstellen.
Ist aber tatsächlich so. Gilt natürlich nur so lange, wie das Einkommen des Vaters tatsächlich unter der BBG bleibt.

Gesetzliche Grundlage ist
§ 10 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

MfG
ratte1
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arme Sau



Anmeldungsdatum: 02.03.2010
Beiträge: 39

Verfasst am: Di März 09, 2010 4:46 pm    Titel:

@ratte: nicht BBG... so wie du zitiert hast: JAEG ist entscheidend.

also wenn der Vater hier
1) den größeren Teil des Familieneinkommens beisteuert
und
2) er privat versichert ist
und
3) oberhalb der JAEG verdient (50.000€)

dann Kinder auch privat (oder GKV gegen Beitrag).

also 3 und-bedingungen die erfüllt sein müssen.

gruss harry
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pelossi



Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 4

Verfasst am: Di März 09, 2010 5:54 pm    Titel: Mist, geht doch nicht.

Der Versicherungsmakler hat sich gerade korrigiert. Er war davon ausgegangen, das wir beide selbstständig sind.
Die Kinder würden immer generell dem zugeordnet, der mehr verdient, auch wenn der unter BBG liegt.
Also gibt es für uns keine Möglichkeit die Kinder über die Famillieversicherung laufen zu lassen? Die müssen also extra bei der privaten mit Beiträge versichert werden?
Oder gibt es da noch irgendwo eine Möglichkeit das hinzukriegen?
Wer kennt sich da aus?
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Di März 09, 2010 6:06 pm    Titel: Re: Mist, geht doch nicht.

pelossi hat folgendes geschrieben::
Der Versicherungsmakler hat sich gerade korrigiert. Er war davon ausgegangen, das wir beide selbstständig sind.
Die Kinder würden immer generell dem zugeordnet, der mehr verdient, auch wenn der unter BBG liegt.?
Falsch!

Rechtliche Grundlage hatte ich genannt, "arme sau" hat sie dann vom Beamtendeutsch ins normale Deutsch übersetzt Wink

MfG
ratte1
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arme Sau



Anmeldungsdatum: 02.03.2010
Beiträge: 39

Verfasst am: Di März 09, 2010 9:58 pm    Titel:

hoffe dein makler kennt wenigstens seine tarife;-))

wenn nicht, kannste mich gerne anschreiben. *lol*

gruss harry
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pelossi



Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 4

Verfasst am: Di März 09, 2010 11:22 pm    Titel:

@arme Sau: Wenn man so gar keine Ahnung hat, ist sowas schon echt frustrierend. Da wendet man sich schon nicht an die KK direkt, weil die einem ja nur was verkaufen wollen und dann ist das auch nicht so sicher.

Diese Sache macht uns schon ziemlich unsicher. Ich weiß gar nicht, wie wir das jetzt angehen sollen, damit die Kinder bei mir pflichtversichert werden und mein Mann in die Private kann.

An wen könnte man sich den hier mal wenden? Ob unsere KK da die richtige Auskunft geben wird? Oder sollten wir uns ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht suchen?

So ist das, wenn man einfach ein bisschen sparen will.

Danke für die Auskünfte!
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pelossi



Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi März 10, 2010 7:29 pm    Titel:

Ich habe jetzt doch mal die KK angerufen. Ist wirklich ganz einfach.
Ich muss nur einen Antrag auf Familienversicherung für die Kinder stellen und solange mein Mann unter der Jahresentgeltgrenze bleibt ist das kein Problem.

Also doch eine Möglichkeit Geld zu sparen.

Antrag ist schon auf dem Weg zur KK. Mal sehen ob ich es auch schriftlich bekomme!

Man muss echt Jura studieren....

Danke nochmal für die Hilfe!
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