Familienversicherung Fragebogen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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AchimB
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Familienversicherung Fragebogen

Beitrag von AchimB » 29.05.2017, 12:12

Hallo liebe Mitleser und Wissenden bezüglich dem Fragebogen Bestandspflege.

Ich bitte hierzu einmal um rein rechtlichen Fakten:
Wie ist es als Vorschrift, Gesetz oder Vorgabe beschrieben und verlangt, wie ein Fragebogen zur Familienversicherung ausgefüllt werden muss?
Und wo genau laut präzisen §§ - und in welchem Gesetzestext steht das?
Also nicht nur das, dass es eine Mitwirkungspflicht dazu gibt, Änderungen bekannt zu geben. Das ist klar und ok. Aber wenn sich nichts geändert hat?

Abgesehen auch von der rechtsverbindlich zu leistenden Unterschrift auf dem zugeschickten Bogen auch dazu, dass man sowieso immer direkt bekannt geben muss, wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben sollten. Was ja auch selbstverständlich ist.

Und wovon genau hängt es ab, ob man zu den einjährig Überprüften oder den alle 3 Jahre Überprüften gehört, wie es als Option für die gesetzlichen K-Versicherungen vorgesehen ist?

Und meine zweite Bitte:
An die Familienversicherungs-Bogen-Beantworter, wie sie das im dem Fall ausfüllen, wenn es alle Jahre immer gleichbleibend war und ist mit den Daten, die am Anfang zur Prüfung der Familienversicherung angegeben wurden. Also kein Verdienst nebenher zu dem Gehalt, von dem die Beiträge abgehen, keine Kinder, wo sich etwas ändern könnte usw. usw. und das seit Überprüfung der eingereichten Belege zum Beginn der Fam-Versicherung bei derselben Kasse.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.05.2017, 20:06

Hallo

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... herung.pdf

Hier ist es erklärt was die rechtliche Seite betrifft.
Ich selbst bekam auch regelmäßig einen solchen Fragebogen, habe das was ich ausfüllen wollte ausgefüllt und unterschrieben - das war es.
Gruß
Czauderna

AchimB
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Beitrag von AchimB » 31.05.2017, 00:19

Danke für die Info.
Wenn ich es denn richtig verstehe: Darin finde ich nur, dass der Bogen von den Kassen verwendet werden soll. Aber nichts dazu, wie genau darin zu antworten sein müsse. Solange es keine neuen Belange gibt, kann auch keine Änderung eingetragen werden. Also muss es auch ausreichend sein, "dass es keine Änderungen gibt seit XX zu jetzt"? Also gibt es auch nichts zu prüfen, ob eine Fam-Versicherung infrage stehen könnte.

Leider ist das mit der Datenverarbeitung nicht so sicher, das wurde schon recherchiert, dass das outgesourct wird. Und nicht hoch bezahlt. Dabei kann es Vorgaben zum Umgang mit den Daten geben, wie es will. Das heißt nur nichts dazu, wie hoch die Motivation von gering bezahlten Mitarbeitern ist, das zu befolgen. Warum also immer wieder die bekannten Daten eintragen, die dann irgendwo landen, wenn sich nichts an den Umständen geändert hat?

Gibt es noch Fam-Versicherte, Fragebogen-Ausfüller, die zu ihrem Ausfüllen was schreiben mögen, wenn sich bei ihnen keine Änderungen ergeben sein Anfang? Reicht es bei Ihnen, zu schreiben, dass sich nichts geändert hat seit XX? Oder wiederholen Sie jedes Jahr Ihr Hochzeitsdatum, dass Ihr Verdienst 0 Euro ist zu 0 Euro davor, usw? Was auch immer da eine Prüfung ergeben könnte, wenn sich nichts geändert hat, ob so noch die Fam-Versicherung möglich wäre?
VG

vikingz
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Beitrag von vikingz » 01.06.2017, 17:46

Hallo,

die Bögen sind genormte Formulare. Das ist bürokratisch, ist aber so.
Die verlinkten Grundsätze führen da schon relativ weit.

Es ist praktisch kein Problem, "keine Änderung" mit Unterschrift anzugeben, wenn die Daten bekannt sind, würde ich meinen. Der Vermerk "keine Änderung zu den letzten Angaben" ist dann wichtig, einfach gar nichts ist ein bisschen wenig Text.

Es gibt Personengruppen, bei denen das nicht ausreicht, bei turnusmäßigen Einkommensprüfungen z.B. von Selbstständigen, aber Ihre Frage liest sich nicht so.

Die Befindlichkeiten in der Praxis entstehen dann in solchen Fällen, in denen sich jahrelang nie etwas geändert haben soll, außer dieser einen Scheidung, die man übersehen hat, oder die Photovoltaikanlage auf dem Dach war nicht als Geldquelle bekannt, oder der Wechsel zur PKV schien nicht so wichtig zu sein usw. usw., aber die Gedanken muss sich eben jeder selber machen.

AchimB
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Beitrag von AchimB » 01.06.2017, 20:26

Danke vikingz.

Es ist definitiv keine Änderung eingetreten, seit Beginn der Mitgliedschaft und der derzeitigen Überprüfung der Daten durch die GKV bezüglich Fam.Vers. Sogar verheiratet stimmt noch, sogar mit derselben Person... Vielleicht ist das ja schon so unglaubwürdig in unserer Zeit

:lol:

Und seit der Überprüfung der zu Beginn mitgeteilten Daten besteht auch die Fam.Vers. Und daher wurde das auf dem Bogen so explizit vermerkt, das es eben seit Beginn der Mitgliedschaft keinerlei Änderungen gibt. Und natürlich unterschrieben.

Ja, so denkt nun der normal behirnte Mensch wie ich, dass dies doch so ok sein sollte, aber nun... Man möchte dafür sorgen, mit völlig irrelevanten Begründungen, dass auch ich nun ein Brett vor den Kopf bekomme.

Aber, trotz fremdverordnetem Brett vor dem Kopf, ergibt bei mir, unter Anderem, immer weiter ein voriges Null-Einkommen zu heutigem Null-Einkommen eben auch weiter Null, damit also weiter Null-Veränderung. Das mag ja für irgendwen dort schon zu schwierig sein... anders kann ich mir das nun nicht mehr erklären.

Klar, wenn sich jedes Jahr Einkommen verändern würde, Kinder flügge werden usw. dass das eingetragen werden muss.
Aber nix davon ergibt nix Änderung.
Und meine Scheidung würde ich im Fall der Fälle auch nicht verpassen können durch Tiefschlaf, das müsste ich ja sicher auch unterschreiben. Also gäbs auch hier nix zu vergessen für die Überprüfung der Fam.Vers. 8)

Naja, nun geht es weiter, mal sehen, wie.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 01.06.2017, 21:24

Wenn es mit dem Einverständnis mit der Bürokratie nicht weit her ist - was ich persönlich nachvollziehen kann - dann gibt es mit dem Fragebogen für die Familienversicherung eigentlich zwei grundlegende Möglichkeiten.

1. Man füllt den Bogen aus.

2. Man schreibt Beschwerden, Widersprüche und beschäftigt Ausschüsse und Aufsichtsbehörden, lässt ein paar Versicherte zwangsversichern bis hin zu Zwangsvollstreckung der Beiträge und Besuch vom Gerichtsvollzieher, und dann füllt man den Bogen aus

Unterm Strich ist es pragmatisch eine Frage der Schreibarbeit, die man sich machen will. Es ist übrigens kein Änderungsbogen, sondern ein Bestandspflegebogen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.06.2017, 22:07

vikingz hat geschrieben:Wenn es mit dem Einverständnis mit der Bürokratie nicht weit her ist - was ich persönlich nachvollziehen kann - dann gibt es mit dem Fragebogen für die Familienversicherung eigentlich zwei grundlegende Möglichkeiten.

1. Man füllt den Bogen aus.

2. Man schreibt Beschwerden, Widersprüche und beschäftigt Ausschüsse und Aufsichtsbehörden, lässt ein paar Versicherte zwangsversichern bis hin zu Zwangsvollstreckung der Beiträge und Besuch vom Gerichtsvollzieher, und dann füllt man den Bogen aus

Unterm Strich ist es pragmatisch eine Frage der Schreibarbeit, die man sich machen will. Es ist übrigens kein Änderungsbogen, sondern ein Bestandspflegebogen.
Hallo,
Volle Zustimmung - genau so kann er es machen.
Ist zwar off topic- ich werde das bei der Einkommensteuer mal probieren - " es hat sich nichts geändert " Unterschrift und fertig - grins.
Gruß
Czauderna

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