Familienversicherung - GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Apolon
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Familienversicherung - GKV

Beitrag von Apolon » 08.05.2017, 16:49

liebe GKV-Experten,

ich benötige Hilfe zu einem speziellen Fall.

Ehemann, Beamten-Anwärter - freie Heilfürsorge und PKV-versichert.

Ehefrau ohne Arbeit 20 Jahre alt, ist noch in der Familienversicherung der Eltern - lt. Auskunft der GKV - möglich bis zum 23. Lebensjahr.

Ein Kind ist vorhanden und lt. Auskunft seiner Mutter könnte dies in der Familienversicherung der Großeltern versichert werden.

Verschiedene Anrufe bei der GKV brachten unterschiedliche Ergebnisse.

Einige sind der Ansicht, das Kind kann nur bei den Großeltern versichert werden, wenn das Kind bei diesen wohnt, bzw. diese das Kind überwiegend verpflegen.

Einige sind der Meinung - GKV ist gar nicht möglich, Kind muss beim Vater mitversichert werden, ansonsten freiwillig in der GKV.

Einige sind der Meinung - GKV ist möglich und zwar bis zum 23. Lebensjahr der Mutter ohne Auflagen.

Was stimmt jetzt?

Gruß Apolon

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 08.05.2017, 16:55

Hallo Apolon,

Enkelkinder können in die Familienversicherung, wenn der überwiegende Unterhalt durch den Großvater oder die Großmutter gewährleistet ist.

Soweit die leibliche Mutter selbst noch in der Familienversicherung ist, ist der überwiegende Unterhalt ohne weitere Prüfung als gewährleistet anzusehen.

Dass der Ehemann privat versichert ist, spielt keine Rolle.

Insoweit ist die Familienversicherung als Enkelkind in dem Fall möglich.

Viele Grüße
D-S-E

Apolon
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Beitrag von Apolon » 08.05.2017, 17:01

Hallo D-S-E,

danke für deine schnelle Antwort.

Gibt es dafür auch einen § auf den ich mich berufen kann?

Gruß Apolon

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 08.05.2017, 21:16

Ich hab einen Link für dich, zu einem Infoblatt der BKK MobilOil. Da steht genau das drin was ich sagte. Die Familienversicherung ist ohne Probleme möglich, wenn die Mutter selbst familienversichert ist.

https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:c9 ... ng2017.pdf

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.05.2017, 08:19

Zitat:

§ 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen



Das Zauberwort heißt: Kinder von familienversicherten Kindern.

Die junge Mutter ist selber noch familienversichert und hat ein Kind. Somit ist dem Grunde nach das Enkelkind ein Kind von einem familienversicherten Kind.

Dort steht nix von einem überwiegenden Unterhalt.

Den überwiegenden Unterhalt hätten wir nur dann, wenn die junge Mutter selber nicht mehr familienversichert ist.

Apolon
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Beitrag von Apolon » 09.05.2017, 11:10

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Damit kann ich meinem Kunden weiterhelfen.

Gruß Apolon

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