Familienversicherung - jetzt selbst versichern

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Jenna
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Familienversicherung - jetzt selbst versichern

Beitrag von Jenna » 01.11.2016, 08:08

Hallo,

ich bin zur Zeit über meinen Mann familienversichert (GKV) und arbeite freiberuflich /selbstständig. Dieses Jahr werde ich den zulässigen Betrag für die Familienversicherung überschreiten, liege aber in diesem ungünstigen Bereich zwischen dem Maximalbereich, den man monatlich verdienen darf und dem Mindesteinkommen als Selbstständiger, den die GKV voraussetzt.:cry:

Wie sollte ich nun am optimalsten vorgehen? Auf einer Webseite las ich, dass man beim Überschreiten der monatlichen Einkommensgrenze die Krankenkasse informieren sollte und sich dann auch erst ab diesem Monat selbst versichern müsse. Würde man die jährliche Überprüfung anhand des letzten Einkommensteuerbescheides abwarten, müsse man für das gesamte letzte Jahr nachbezahlen. Da ja die Einkünfte bei Selbstständigen monatlich schwanken und als Bemessungsgrundlage in den letzten Jahren immer der Einkommensteuerbescheid ausschlaggebend war, scheint mir dies jedoch unlogisch. Oder wäre es tatsächlich so, dass wenn ich mich ab jetzt bei der Krankenkasse selbst versichern würde, ich den Beitrag für einige Monate einsparen könnte?

Schöne Grüße,

Jenna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.11.2016, 12:34

Hallo,
ja, sehe ich auch so - wenn du dich erst anhand des Einkommensteuerbescheides einstufen lässt, dann wird das die Kasse sehr wahrscheinlich ab dem 01.01.2016 tun - wenn du allerdings jetzt erklärst, dass du ab November die Einkommensgrenze überschreiten wirst weil du es auch zeitlich zuordnen kannst (z.B. erhöhter Auftragseingang), dann besteht zumindest die berechtigte Aussicht, dass die Kasse die Familienversicherung zum 31.10.2016 beendet und dich ab 1.11.2016 selbst versichert, meine ich.
Die Daten, die ich genannt habe sind nur beispielhaft.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 01.11.2016, 12:53

ich gehe mal davon aus, dass Deine KK weiß, dass Du bisher auch schon selbstständig warst. Du es der KK also mitgeteilt hast. Die KK also trotz
(der bisher "gerinfügigen") Selbstständigkeit die FAMIlienversicherung (FAMI) weiter anerkannt hast.

Wenn dies so ist (du also ehrlich warst). Dann hast Du jetzt eine FETTE Chance von einem Besprechungsergebnis (BE) der Krankenkassen vom 27.09.2007 zu profitieren.

Nach diesen BE endet die FAMI bei nicht hauptberuflich Selbstständigen
mit dem Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides,
welcher das Überschreiten der FAMI-Grenze erkennen lässt.

Bsp zur Klarstellung:
Der Einkommensteuerbescheid 2016 wird am 18.8.2017 erstellt (durch das Finanzamt).
Gemäß diesem Einkommensteuerbescheid ist ein Gewinn aus Selbstständikgeit von 5.800 EUR (oberhalb der FAMI-Grenze) zu erkennen.
ALSO: nach dem BE 27.09.2007 endet die FAMI E R S T zum 31.08.2017.
Eine selbst zu zahlende Mitgliedschaft würde erst am 1.9.2017 beginnen.
Du würdest also viele Monate Beiträge sparen (pro Monat ca 170 EUR)

FRAG also bitte bei DEINER KK nach, ob Deine KK diese BE so anwendet wie ich es hier beschrieben habe. Wende Dich an die Abteilung Familienversicherung (nicht an eine Hotline). Frag in der Abteilung Familienversicherung nach jemanden, der dieses BE kennt (WICHTIG).
"Kennen Sie das Besprechungsergebnis vom 27.09.2007, bei dem das Ausscheiden aus der FAMI zeitversetzt erfolgt".
Frage dann, ob man dieses für Dich anwendet (wäre ja gut).

DANN: schick hier mal ne Nachricht, ob es geklappt hat.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.11.2016, 13:19

Hallo,
das wäre natürlich noch besser - ja, mach das erst mal so wie Heinrich das geschrieben hat. Super Heinrich - vielen Dank - kannte ich nicht oder habe es auch schon vergessen - zum Glück haben wir hier Praktiker wie dich.
Gruss
Czauderna

Jenna
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Beitrag von Jenna » 01.11.2016, 13:33

Hallo,

erst mal danke für die Antworten! Ja, die KK war über meine nebenberufliche Selbstständigkeit informiert und ich musste bisher immer einmal im Jahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen und damit nachweisen, dass ich in dem Jahr davor kein höheres Einkommen, als für die Familienversicherung erlaubt, hatte.

Ich werde mich mal wegen des "Besprechungsergebnisses (BE) der Krankenkassen vom 27.09.2007" informieren. Das wäre natürlich genial. Meine größte Sorge wäre, dass ich etliche tausend Euro nachzahlen muss (so hoch sind meine Einnahmen ja dann doch nicht).

Vielen Dank schon mal,

Jenna

Bully
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Re: Familienversicherung - jetzt selbst versichern

Beitrag von Bully » 01.11.2016, 14:13

Jenna hat geschrieben:Hallo,
arbeite freiberuflich /selbstständig.
Hallo,

freiberuflich tätig, nunja greift hier eventuell das KSVG ???

Gruß Bully

Jenna
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Beitrag von Jenna » 01.11.2016, 15:45

Hallo Bully,

ja, das wollte ich auch noch versuchen, aber es ist ja nicht ganz einfach, in die Künstlersozialkasse zu kommen. Die lehnen ja eher ab, als dass sie jemanden aufnehmen.... :-(

Gruß,

Jenna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 01.11.2016, 18:57

Über die Anwendung des BE vom 27.09.2007 wäre erst einmal
eine kostenlose Versicherung (FAMI) möglich.

Bitte bitte sag hier Bescheid, wie das ausgegangen ist.

Die Idee mit dem KSVG ist, wenn dies zutrifft zum optimalen Zeitpunkt natürlich auch eine kostengünstige Sache. Kostenlos ist aber besser
als kostengünstig.

Jenna
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Beitrag von Jenna » 01.11.2016, 19:13

Hallo,

ja, mach ich!

Danke!

Jenna

Bully
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Beitrag von Bully » 02.11.2016, 08:27

heinrich hat geschrieben:Kostenlos ist aber besser
als kostengünstig.
Guten Morgen heinrich,

jooo, weiß ich nicht so genau, wenn ich da an die Rentenbeiträge denke,
eigene Rentenansprüche sind ja auch ganz schön :)
Jenna hat geschrieben:
ja, das wollte ich auch noch versuchen,
Guten Morgen Jenna,

versuchen ???? ja

gemäß § 1 KSVG besteht eine Versicherungs / Meldepflicht

ich weiß ja nicht, was Du berufl. genau machst, aber ich denke auch ein wenig an den § 36 KSVG

https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__36.html

(1) Ordnungswidrig handelt der Versicherte, der vorsätzlich oder fahrlässig


3. der Meldepflicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt.


tja, man weiß nie genau wie so ein Äppelken mal rollt :)


Gruß Bully

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.11.2016, 16:55

hi Bully,

hast Du schon mal davon gehört, dass jemand ein Bußgeld bekommt,
der sich dort nicht anmeldet.

So wie ich immer lese, sind die dort im Zweifel gegen eine Vers-Pflicht.

Wie soll denn ein Laie erkennen, dass er der KSVG-Pflicht unterliegt.

Du selbst (meine ich) hast doch erlebt, dass KK-Mitarbeiter so etwas noch nicht mal wissen. Sorry, wenn ich gerade alte Wunde aufreiße

Bully
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Beitrag von Bully » 04.11.2016, 20:35

guten Abend heinrich,
heinrich hat geschrieben:
hast Du schon mal davon gehört, dass jemand ein Bußgeld bekommt,
der sich dort nicht anmeldet.
nunja, es besteht die Möglichkeit, nicht nur diese
um einmal an´s eingemachte zu gehen , müsste man wissen, was Sie berufl. genau macht,


klar, eine Mitgliedschaft (KSK)beginnt am Tag der Anmeldung,die Zeiten davor läßt man unter dem Tisch fallen, mmmhhhh

heinrich hat geschrieben: So wie ich immer lese, sind die dort im Zweifel gegen eine Vers-Pflicht.
ja gut, bei den sogenannten Katalogberufen ist es ja eindeutig, schwammig wird es, wenn es z.b. im Bereich Kunsthandwerk geht,
da muss dann genau geschaut werden.
heinrich hat geschrieben: Wie soll denn ein Laie erkennen, dass er der KSVG-Pflicht unterliegt.
jo schwierig,
hier nehme ich die GKV in der Pflicht, das sich der Außendienstmitarbeiter damit nicht unbedingt auskennt, ja ok
aber in der Nachbearbeitung, da muss aber ein Glöckchen klingeln.

Du kennst doch auch den GKV-Standardsatz " es war für uns NICHT ersichtlich"

heinrich hat geschrieben: Du selbst (meine ich) hast doch erlebt, dass KK-Mitarbeiter so etwas noch nicht mal wissen. Sorry, wenn ich gerade alte Wunde aufreiße
KK-Mitarbeiter, wenn Sie am Anfang Ihres Berufsleben stehen, ja gut
aber alte Hasen, sollten es eigentlich wissen und entsprechend verweisen

alte Wunden, NEIN
ich sehe es heute gelassen, andere sagen auch sportlich
Dank § 45 SGB X lief alles gut, :)

wünsche Dir noch einen schönen Abend

Gruß Bully

Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz » 06.11.2016, 09:27

Hi!
Nur ganz kurz von meiner Seite nochmal: Ich sehe das wie Heinrich (FAMI endet mit Ende des Monats, in dem der EKStB ausgestellt wird).

Die Sache wird dann rund, wenn man das Ganze aus Sicht der Beitragsabteilung sieht: Würde man die FAMI vor Ausstellung des "schlechten" EKStB beenden, dann müssten die Kollegen in der Beitragsabteilung Beiträge anhand des zuletzt ausgestellten EKStB berechnen, der ja wahrscheinlich ein EK unterhalb der FAMI-Grenze ausweist.

Auf den ersten Blick egal, denn der Beitrag würde aktuell eh ausgehend von 968,33 EUR berechnet werden, aber jeder erfahrene "Beitragsmensch" würde (sollte) darüber stolpern, wenn sich die 968,33 EUR aus z.B. 300,- EUR AEK (Arbeitseinkommen) und 668,33 EUR fiktivem Einkommen zusammensetzen.

Frage am Rande (dennoch sehr wichtig!): Du bist aber schon länger selbständig und es handelt sich bei dem betreffenden "schlechten" EKStB nicht um den ersten EKStB aus der Zeit Deiner selbständigen Tätigkeit?? Denn wenn das der erste EKStB sein SOLLTE, dann könnte es evtl. doch etwas unangenehmer werden; sprich evtl. rückwirkende Beendigung der FAMI ab Aufnahme der selbst. T. Aber wie gesagt: das käme m.E. nur infrage, wenn es sich um den ersten EKStB handeln sollte. Liegen aus Vorjahren schon andere (niedrigere) Bescheide vor, dann sollte in diese Richtung nichts drohen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.11.2016, 20:49

heee, supi
endlich mal jemand , der das BE 27.9.2007 gelesen hat.

Joebo
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Beitrag von Joebo » 06.11.2016, 22:16

Mumpitz hat geschrieben:Hi!
Nur ganz kurz von meiner Seite nochmal: Ich sehe das wie Heinrich (FAMI endet mit Ende des Monats, in dem der EKStB ausgestellt wird).

Die Sache wird dann rund, wenn man das Ganze aus Sicht der Beitragsabteilung sieht: Würde man die FAMI vor Ausstellung des "schlechten" EKStB beenden, dann müssten die Kollegen in der Beitragsabteilung Beiträge anhand des zuletzt ausgestellten EKStB berechnen, der ja wahrscheinlich ein EK unterhalb der FAMI-Grenze ausweist.

Auf den ersten Blick egal, denn der Beitrag würde aktuell eh ausgehend von 968,33 EUR berechnet werden, aber jeder erfahrene "Beitragsmensch" würde (sollte) darüber stolpern, wenn sich die 968,33 EUR aus z.B. 300,- EUR AEK (Arbeitseinkommen) und 668,33 EUR fiktivem Einkommen zusammensetzen.

Frage am Rande (dennoch sehr wichtig!): Du bist aber schon länger selbständig und es handelt sich bei dem betreffenden "schlechten" EKStB nicht um den ersten EKStB aus der Zeit Deiner selbständigen Tätigkeit?? Denn wenn das der erste EKStB sein SOLLTE, dann könnte es evtl. doch etwas unangenehmer werden; sprich evtl. rückwirkende Beendigung der FAMI ab Aufnahme der selbst. T. Aber wie gesagt: das käme m.E. nur infrage, wenn es sich um den ersten EKStB handeln sollte. Liegen aus Vorjahren schon andere (niedrigere) Bescheide vor, dann sollte in diese Richtung nichts drohen.
Sehe ich auch so, sofern es der erste Bescheid ist, wird es schwieriger, sonst wende ich das BE an. Besonderheit wären maßgebliche Veränderungen der Verhältnisse, diese sollten immer direkt angezeigt werden. Scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein.

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