Familienversicherung Kind

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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dorolino
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Familienversicherung Kind

Beitrag von dorolino » 19.01.2017, 20:50

Hallo zusammen,
ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat, da er früher lange Zeit über der Bemessungsgrenze lag.
Durch einen Jobwechsel (ohne Schichtzulagen etc.) ist er unter die Grenze gerutscht, hat sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Unser 6-jähriger Sohn ist bei mir mitversichert. Das ging, weil er immer knapp unter der Grenze lag.
Unsere Schwiegermutter wohnt bei uns in der unteren (eigenständigen) Wohnung, d.h. wir bekommen von ihr Miete.
Dummerweise (im Nachhinein kann ich es nicht anders sagen) haben wir diese Mieteinnahmen im Befragungsbogen der Kasse nie angegeben, da wir laut Steuer sowieso negative Mieteinnahmen haben.
Dies habe ich vor kurzem unserem Steuerberater erzählt und der hat mir ganz schön den Kopf gewaschen und gemeint, das müssen wir trotzdem angeben.
Nun ist die Frage, wie gehen wir am besten vor? Auch wenn es eher Bequemlichkeit wie betrügerische Absicht war (da in Summe negative Einnahmen) war das ja nicht korrekt.
Soll ich am besten einfach anrufen und die Situation so schildern (quasi als Selbstanzeige)?
Was für Konsequenzen kann das haben?

Im Voraus vielen Dank und bitte nicht den Kopf abreisen ;.)

dorolino

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.01.2017, 22:30

Hallo,
Ich habe das jetzt so gelesen, dass du meinst, das wegen der Miete dein Kind nicht mehr bei dir mitversichert werden könnte ?
Gleichzeitig hast du aber geschrieben, dass es Negativbetraege sind bzw. waren - wo wäre jetzt das Problem ?
Negative Betraege sind keine Einnahmen und müssen meiner Meinung auch nicht angegeben werden.
Gruß
Czauderna

dorolino
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Beitrag von dorolino » 22.01.2017, 20:25

Hallo Czauderna,

nein, das meinte ich nicht, dass das Kind nicht mehr bei mir mitversichert werden kann.
Ggf. müsste ich eben die Mitversicherung aus eigener Tasche zahlen.
Nur haben wir eben die Mieteinahmen aus Bequemlichkeit "verschwiegen", ich weiß jetzt nicht ob das evtl. negativ ausgelegt werden kann, wenn wir das nun angeben, auch wenn es sich - wenn ich das richtig verstehe - nicht auf die Mitversicherung auswirkt.
Weiß jemand, wie sich das im Falle von Mieteinnahmen konkret berechnet?
Wird dann das Gesamteinkommen der Familie lt. Steuerbescheid herangezogen? Und dann durch zwei geteilt, da es ja darum geht, ob mein Mann über der Bemessungsgrenze liegt?

Danke und liebe Grüße

dorolino

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.01.2017, 22:45

Hallo,
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtveranlagung, die Mietertraege lt. Steuerbescheid durch zwei geteilt werden.
Gruß
Czauderna

dorolino
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Beitrag von dorolino » 26.01.2017, 16:32

Hallo Czauderna,

d.h. das Einkommen meines Mannes + / - die halben Mieteinnahmen?
Oder die Hälfte des gesamtem Familieneinkommens?

Gruß

dorolino

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2017, 17:03

Hallo,
du den Gesamteinnahmen des Ehegatten werden die 50% Mieterträge hinzugerechnet und das danach durch 2 geteilt - wenn es um die Beurteilung der Familienversicherung für das Kind geht.
Für die Einstufung der (freiwillig) Versicherten Mutter werden 50% der eigenen Einnahmen, beispielsweise von den 50% Miete die Hälfte zzgl. der 50% des Ehemannes, maximal die halbe Hoechst-Beitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna

dorolino
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Beitrag von dorolino » 31.01.2017, 21:05

Hallo Czauderna,
vielen dank für die Erklärungen zum Thema Berechnung!
Nun bleibt für mich noch die Frage, wie erkläre ich das der Krankenkasse, dass wir die Mieteinnahmen verschwiegen haben?
Einfach mal anrufen und den Fall schildern? Oder beim nächsten Befragungsbogen die Mieteinnahmen ankreuzen und abwarten?

Beste Grüße

dorolino

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