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Familienversicherung
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Nächstes Thema : willkürliche Beitragserhebung |
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Nachricht |
rainick
Anmeldungsdatum: 25.01.2012 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 10:25 am Titel: Familienversicherung |
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Folgende Situation:
Frau: gesetzlich versichert, geringes Einkommen
Mann: privat versichert, höheres Einkommen, aber unterhalb der Bemessungsgrenze von € 4.237,50
Kinder: 12 + 18 (Schüler)
Können die Kinder bei der Frau mitversichert werden, obwohl der Mann regelmäßig mehr verdient als die Frau?
In meiner bisherigen Recherche im Netz gehen die Angaben das auseinander.
Weitere Frage: Werden bei der Ermittlung des Jahreseinkommens außer dem Gehalt auch weitere Einkünfte mit eingerechnet, also Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung usw.? Oder zählt nur das reine Arbeitseinkommen |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 7:26 pm Titel: |
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Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen mit zum Vergelich gezogen. _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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