Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Klawitter
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Familienversicherung

Beitrag von Klawitter » 04.08.2017, 15:19

Hallo GKV-Experten,

ich bin seit jeher gesetzlich krankenversichert. Als Langzeitarbeitsloser (seit 2010) wurden meine Beiträge bis Februar 2016 vom Jobcenter bezahlt. Durch eine Erbschaft im Februar 2016, galt ich ab März 2016 vorerst nicht mehr als „hilfsbedürftig“ und musste meine Krankenkassenbeitrage als Selbstzahler im Rahmen der „freiwilligen Versicherung“ fortführen. Ergänzend muss ich noch darauf hinweisen, dass ich bis heute in keinem Arbeitsverhältnis stehe, auch bin ich nicht selbstständig oder übe einen 450 Euro-Job aus.
Ich habe also keinerlei Erwerbseinkünfte und schon gar nicht aus Vermögensanlagen etc.
Im Gegenteil, meine Rücklagen aus dem Erbe sind bald verbraucht.
Im Juli 2017 habe ich noch einmal geheiratet. Meine Ehefrau ist Angestellte in Vollzeit und ebenfalls Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun lag es natürlich nahe, dass ich mich über die Familienversicherung meiner Frau mit versichern lasse.
Die Antragstellung ging auch relativ schnell und unproblematisch in einer der Geschäftsstellen über die Bühne. Ich warte jetzt nur noch auf die Versichertenkarte.
Meiner alten Krankrankenkasse habe ich meine Versichertenkarte mit einem freundlichen „Adieu“ zurückgeschickt und als Nachweis die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse in Kopie beigefügt. Darüber hinaus erfolgt ja sowieso noch der Datenabgleich zwischen den Kassen, so wurde mir gesagt.

Nun kommt’s: Meine alte Kasse betreibt bei mir seit Tagen Telefonterror und den kann ich absolut nicht brauchen. Ich habe den Verdacht, dass hier möglicherweise was schief gelaufen sein könnte, will mich dazu aber voerst nicht am Telefon in irgendwelche Gespräche verwickeln lassen. Sicherlich erhalte ich demnächst Post und kann dann immer noch reagieren – schriftlich ist halt immer besser.
Kann es sein, dass mich die Kasse meiner Frau nicht hätte aufnehmen dürfen, da ich freiwillig versichert bin/war und hier die Nachrangigkeitsregelung der Familienversicherung greift? Das wäre allerdings der Hammer, denn eine Versicherungsbestätigung der Familienversicherung wurde mir ja schon bei der Antragsstellung persönlich übergeben.
Das ganze macht mich nun etwas nervös! Ich habe das Gefühl, das ich aus der freiwilligen Versicherung wohl doch nicht so einfach herauskomme, denn das hätte ja auch finanzielle Folgen. Ein Job zu finden in meinem Alter (55) ist nicht mehr so einfach und ich möchte mich auch nicht schon wieder den Repressalien des Jobcenters unterwerfen, zumal dann andere Voraussetzungen greifen würden, wegen der Bedarfsgemeinschaft. Und das möchte und werde ich meiner Frau nicht zumuten!

Gesetz dem Fall, ich läge mit meiner Vermutung richtig, welche Möglichkeiten hätte ich?
Jobcenter ist klar, mache ich aber nicht!
Einen Job zu finden- ich bin auf der Suche!
Könnte ein Austritt aus der freiwilligen Versicherung trotzdem irgendwie erfolgen, um in den beitragsfreien Schutz der Familienversicherung zu gelangen, aber wie??????

Und sollte ich meine freiwillige Versicherung nun doch fortführen müssen, welche Berechnungsgrundlage wäre dann gegeben? Vermutlich würde das Einkommen meiner Frau, obwohl sie ja selber schon Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über Ihr Gehalt entrichtet, mit zur Beitragsbemessungsgrenze meiner freiwilligen Versicherung herangezogen. Ich mag gar nicht daran denken!
Wie gesagt, im Moment habe ich noch nichts Schriftliches. Ich möchte aber schon mal im Vorfeld und für den worst case vorbereitet sein.

Über zahlreiche Stellungnahmen freue ich mich sehr.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 04.08.2017, 15:56

Hallo,

eine freiwillige Mitgliedschaft endet nach § 191 SGB V in einem der folgenden Fälle:

-vorrangige Pflichtversicherung (z.B. durch ein Arbeitsverhältnis)
-Tod
-Wirksamwerden der Kündigung

Ich nehme an, dass du bei der alten Kasse nicht gekündigt hast. Im Falle eines Anspruchs auf Familienversicherung hängt es von der Satzung der alten Kasse ab, ob ein Wechsel möglich ist. Die Satzung musst du dir dazu mal online anschauen.

Erbschaften sind unregelmäßiges Einkommen und somit irrelevant für die Familienversicherung. Der Anspruch sollte also grundsätzlich bestehen (davon ausgehend, dass du keine sonstigen Einkünfte hast und z.B. auch nicht hauptberuflich selbstständig bist).

In deinem Fall gibt es drei mögliche Konstellationen.

1. Die Familienversicherung bei der neuen Kasse ist durchgeführt wurden und die Satzung der alten Kasse enthält eine entsprechende Regelung, welche die Beendigung der freiwilligen Versicherung mit Beginn der Fami möglich macht, allerdings hat die neue Kasse es versäumt, dies an die alte Kasse zu melden.

2. Die alte Kasse besteht auf die Kündigung der freiwilligen Versicherung, weshalb die Mitteilung der neuen Kasse über den dortigen Beginn der Fami keine Relevanz hatte. In diesem Fall hat die Kasse die freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt.

3. Die Kasse will etwas ganz anderes von dir (ans Telefon gehen ist empfehlenswert, es wird ja nicht besser).

Eine ganz wichtige Frage: Hat deine alte Krankenkasse deine aktuelle Adresse? Könnten ggf. aus irgendwelchen Gründen Briefe nicht gelesen worden sein?

Sollte die freiwillige Versicherung fortgeführt worden sein, wird man dich ohne dein Zutun zum Höchstbeitrag eingestuft haben. Monatlich ca. 750 Euro. Wenn die Kasse die oben angesprochenen Satzungsregelung nicht hat, kommst du dort nur mit Kündigung raus und wirst auch an der Beitragshöhe rückwirkend nichts machen können. (In diesem Fall dort umgehend kündigen und einen neuen Antrag auf Fami bei der neuen Kasse stellen).

Sollte Nr. 1 zutreffen, kannst du die neue Kasse bitten, die Meldung an die alte Kasse nachzuholen und die Sache dürfte gegessen sein.

Im Falle einer Fortführung der Mitgliedschaft bei der alten Kasse wird, wenn du keine Einkünfte hast, monatlich ein Beitrag in Höhe von ca. 180 Euro zustande kommen (aber nur bei erbrachtem Einkommensnachweis, was nicht mit Wirkung für die Vergangenheit geht, wenn du dort schon lange zwangsweise zum Höchstbeitrag eingestuft sein solltest). Erbschaften haben keine Relevanz für den Beitrag.

Viele Grüße
D-S-E

Klawitter
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Beitrag von Klawitter » 04.08.2017, 17:01

Hallo D-S-E,

vielen Dank für Deinen Beitrag!
Also, selbstverständlich hat meine alte Krankenkasse meine Adresse, ich habe erst im Mai 2017 eine Beitragserhöhung erhalten und auch brav bezahlt.
Selbstverständlich habe ich meiner alten Krankenkasse auch schriftlich gekündigt ,per Einschreiben Rückschein. Und zwar noch am selben Tag der Antragsstellung und Aufnahme in die Familienversicherung. Dies wurde mir von der neuen Kasse auch so empfohlen.
Das mit der Erbschaft ist klar, die wurde seit Anbeginn meiner freiwilligen Versicherung auch nie herangezogen. Bislang habe ich den „niedrigsten Beitrag“ in Höhe von ca. 182 Euro im Monat bezahlt.
Ein Mitteilungsversäumnis der neuen Kasse an meine alte Kasse schließe ich mal aus, da mir bei der Antragsstellung mündlich versichert wurde, dass die Daten ohnehin unter den Kassen ausgetauscht werden.
Der von Dir genannte Höchstbeitrag von 750 Euro stimmt mich jetzt allerdings nachdenklich.
Ich kann doch auf einmal nicht mehr zahlen, nur weil ich verheiratet bin und sich an meiner grundsätzlichen Einnahmensituation nichts geändert hat. Die 182 Euro wären ja noch eine Weile zu stemmen.

Viele Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2017, 19:39

Klawitter hat geschrieben:Hallo D-S-E,

vielen Dank für Deinen Beitrag!
Also, selbstverständlich hat meine alte Krankenkasse meine Adresse, ich habe erst im Mai 2017 eine Beitragserhöhung erhalten und auch brav bezahlt.
Selbstverständlich habe ich meiner alten Krankenkasse auch schriftlich gekündigt ,per Einschreiben Rückschein. Und zwar noch am selben Tag der Antragsstellung und Aufnahme in die Familienversicherung. Dies wurde mir von der neuen Kasse auch so empfohlen.
Das mit der Erbschaft ist klar, die wurde seit Anbeginn meiner freiwilligen Versicherung auch nie herangezogen. Bislang habe ich den „niedrigsten Beitrag“ in Höhe von ca. 182 Euro im Monat bezahlt.
Ein Mitteilungsversäumnis der neuen Kasse an meine alte Kasse schließe ich mal aus, da mir bei der Antragsstellung mündlich versichert wurde, dass die Daten ohnehin unter den Kassen ausgetauscht werden.
Der von Dir genannte Höchstbeitrag von 750 Euro stimmt mich jetzt allerdings nachdenklich.
Ich kann doch auf einmal nicht mehr zahlen, nur weil ich verheiratet bin und sich an meiner grundsätzlichen Einnahmensituation nichts geändert hat. Die 182 Euro wären ja noch eine Weile zu stemmen.

Viele Grüße
Hallo,
ein "freundliches Adieu" in Verbindung mit der Rücksendung der egK.ist noch keine Kündigung - was genau hast du denn seinerzeit deiner alten Kasse geschrieben ?.
Hat denn deine neue Kasse auch wirklich deiner alten Kasse den Beginn der Familienversicherung angezeigt ?
Von "Telefonterror" kann in diesem Falle nun wirklich keine Rede sein - ich stimme da DSE zu, miteinander sprechen bringt oftmals viel.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 04.08.2017, 22:00

Nun ja, was hat Klawitter noch gepostet.

Zitat:
Selbstverständlich habe ich meiner alten Krankenkasse auch schriftlich gekündigt ,per Einschreiben Rückschein. Und zwar noch am selben Tag der Antragsstellung und Aufnahme in die Familienversicherung. Dies wurde mir von der neuen Kasse auch so empfohlen.

Dann sollte doch alles in Butter sein, vor allen Dingen wenn es noch per Einschreiben gemacht worden ist.

Ansonsten; bei welcher Kasse bist Du derzeit freiwillig versichert?

Klawitter
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Beitrag von Klawitter » 05.08.2017, 09:32

Ich habe mir mal die Satzung mal angeschaut, insbesondere das Ende der Mitgliedschatft.

So siegt sie aus:
§ 15 – Ende der Mitgliedschaft
Die Kasse gibt dem Austritt freiwillig versicherter Mitglieder abweichend von § 191 Nr. 3 SGB V zu dem Zeitpunkt statt, ab dem ohne die freiwillige Mitgliedschaft Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V bestünde.

Krankenkasse ist KKH

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 05.08.2017, 10:02

Na das ist doch optimal. Dann wäre meine erste Frage am Montag an die neue Kasse, ob das Fami-Meldeverfahren an die alte Kasse abgeschickt wurde.

Wenn ja, würde ich mit der KKH sprechen. Erst mal anhören was die wollen, und wenn es irgendwie um deine Beitragszahlung gehen sollte, teilst du mit, dass du ab Tag X bei der XYZ-Krankenkasse versichert bist. Dann solltest du sämtliche Beiträge zurückbekommen, die du seit dem Beginn der Fami gezahlt hast.

Wenn nicht, dann soll die KKH bitte sofort das Meldeverfahren an die neue Kasse absetzen und danach würde ich erst mal ein paar Tage / 2 Wochen abwarten was passiert. In jedem Fall telefonische Rückfragen beantworten. Wenn nichts kommt, würde ich die neue Kasse nach einiger Zeit anrufen und fragen, ob die Mitteilung übrr den Fami-Beginn über das Fami-Meldeverfahren vorliegt. Auch dann müsstest du sämtliche Beiträge zurück bekommen.

Irgendwie ist der gesamte Fall etwas seltsam. Mich wundert es, dass du bei der KKH den Mindestbeitrag zahlst, denn dann müsstest du ja brav die Fragebogen ausgefüllt haben - und spätestens da müsstest du eigentlich angeben, wenn du anderswo familienversichert bist.

Viele Grüße
D-S-E

Klawitter
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Beitrag von Klawitter » 05.08.2017, 12:11

Den Fragebogen habe ich Anfang Februar bei meiner alten Kasse persönlich eingereicht. Die Kostenfestsetzung erfolgte dann im März für das Jahr 2017 – monatlich 184,81 Euro.
War letztes Jahr genauso.
Meiner alten Kasse habe ich neben der schriftlichen Kündigung, auch eine Kopie über die Mitgliedschaft in der Familienversicherung der neuen Kasse mitgeschickt. Daneben habe ich um Rückzahlung überzahlter Beiträge gebeten – nebst Angabe der Kontoverbindung.
Und dennoch beschäftige ich mich immer noch mit der Thematik der Nachrangigkeit von Familienversicherungen in der Krankenversicherung. Ich habe hier mal etwas Ähnliches gelesen:

Nicht familienversichert ist der versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Angehörige (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V) Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass der betreffende Angehörige des Schutzes durch die GKV nicht bedarf und seiner Abkehr von der Solidarität nicht verdient. Maßgeblich sind vor allem die §§ 6 und 8 SGB V, aber auch entsprechenden Regelungen aus anderen Gesetzen
Quelle: Seite 18, Punkt 36 https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... nTvikcByEg
Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden.
Demnach käme ich ja gar nicht anders aus der freiwilligen Versicherung heraus, oder??

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.08.2017, 12:31

Hallo,
ja, hast du - du bist weder versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit , jedenfalls kann ich das aus deinen Beiträgen nicht entnehmen, ergo bist du in der Familienversicherung weil du kein oder nur ein geringes Einkommen hast. Das ist schon alles richtig gelaufen und wie du jetzt auch ausführlich beschrieben hast, hast du deine Mitgliedschaft gekündigt und einen Nachweis über die Familienversicherung bei deiner Ehefrau vorgelegt - alles okay. Bleibt eben nur die Frage - was will oder wollte deine alte Kasse noch von dir ?.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 05.08.2017, 12:54

Czauderna hat geschrieben:Bleibt eben nur die Frage - was will oder wollte deine alte Kasse noch von dir ?
Kann ich mir anhand der Beschreibung auch überhaupt nicht erklären. Klawitter, frag doch mal bei der alten Kasse nach und poste dann noch mal hier.

Klawitter
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Beitrag von Klawitter » 05.08.2017, 17:55

Vorerst mal meinen Dank an alle Helfenden, ich werde weiter berichten!
Bis die Tage

Klawitter
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Beitrag von Klawitter » 20.09.2017, 12:26

Hallo an alle Ratgeber,
mit diesem letzten Beitrag möchte ich mich noch einmal bei allen für die Tipps und Ratschläge bedanken.
In der Tat hat mich meine „abgebende Kasse (KKH) noch einige Tage tel. belästigt.
Den Grund kann ich nur erahnen (Abwerbeversuche). Zwischenzeitlich habe ich meine Gesundheitskarte von der neuen Kasse erhalten. Und auch die Kostenrückerstattung von der alten Kasse ist bereits bei mir eingegangen.
Somit schließe ich diesen Thread.
Grüße
Klawitter

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