Flexible & günstige Krankenkasse gesucht
Moderator: Czauderna
Flexible & günstige Krankenkasse gesucht
Hallo,
ich bin seit ein paar Monaten selbstständig und bei einer GKV versichert.
Da ich 3-4 Monate pro Jahr im außereuropäischen Ausland bin (privat, nicht beruflich) suche ich eine Krankenversicherung, die ich in dieser Zeit einfach und unbürokratisch kurzfristig aussetzten kann?
Gibt es eine Krankenkasse die so etwas anbietet?
Die Leistungen der Krankenversicherung sind mir völlig egal, mir geht es nur darum der Krankenversicherungspflicht nachzukommen.
danke euch
ich bin seit ein paar Monaten selbstständig und bei einer GKV versichert.
Da ich 3-4 Monate pro Jahr im außereuropäischen Ausland bin (privat, nicht beruflich) suche ich eine Krankenversicherung, die ich in dieser Zeit einfach und unbürokratisch kurzfristig aussetzten kann?
Gibt es eine Krankenkasse die so etwas anbietet?
Die Leistungen der Krankenversicherung sind mir völlig egal, mir geht es nur darum der Krankenversicherungspflicht nachzukommen.
danke euch
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wenn du während der Zeit im Ausland über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügst, die als Absicherung anerkannt ist, kannst du die Versicherung bei jeder GKV aussetzen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf
Sofern du nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert bist, muss jedoch eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Nach dem ersten Auslandsaufenthalt ist als Selbständiger nur ein Beitritt nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich, diese Versicherung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Termin gekündigt werden, ab dem eine anderweitige Absicherung (=AuslandsreiseKV und Auslandsaufenthalt) nachgewiesen wird.
Der Haken an der Sache ist, dass ein Selbstständiger bei der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kein Krankengeld versichern kann.
Alternative wäre eine Beitragsermäßigung für die Zeit des Auslandsaufenthaltes (im allgemeinen Sprachgebrauch auch Anwartschaftversicherung genannt). Die Dauer des Auslandsaufenthaltes muss in dem Fall mindestens 3 Monate betragen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf
Sofern du nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert bist, muss jedoch eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Nach dem ersten Auslandsaufenthalt ist als Selbständiger nur ein Beitritt nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich, diese Versicherung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Termin gekündigt werden, ab dem eine anderweitige Absicherung (=AuslandsreiseKV und Auslandsaufenthalt) nachgewiesen wird.
Der Haken an der Sache ist, dass ein Selbstständiger bei der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kein Krankengeld versichern kann.
Alternative wäre eine Beitragsermäßigung für die Zeit des Auslandsaufenthaltes (im allgemeinen Sprachgebrauch auch Anwartschaftversicherung genannt). Die Dauer des Auslandsaufenthaltes muss in dem Fall mindestens 3 Monate betragen.
Danke!
Wenn meine Auslandaufenthaltsdauer jeweils unter 42 Tagen liegt, ist eine Kündigung nicht möglich, oder?
Mir geht es in erster Linie darum, unbürokratisch die Versicherung für die Zeit eines außereuropäischen Auslandaufenthaltes unterbrechen zu können.
Ich erhalte im außereuropäischen Ausland ja auch keine Versicherungsleistungen.
Kündigung und Wiedereintritt wäre immer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Ideal wäre es, wenn ich die Versicherung (unter Vorlage einer Anschlussversicherung im Ausland) mit einem kurzen Schreiben jeweils unterbrechen kann. Bei Auslandaufenthalten unter 42 Tagen.
So etwas geht bei den GVK nicht, oder?
Bieten die privaten vielleicht so etwas an? Die sind ja nur bedingt an die Gesetzgebung gebunden.
Wenn meine Auslandaufenthaltsdauer jeweils unter 42 Tagen liegt, ist eine Kündigung nicht möglich, oder?
Mir geht es in erster Linie darum, unbürokratisch die Versicherung für die Zeit eines außereuropäischen Auslandaufenthaltes unterbrechen zu können.
Ich erhalte im außereuropäischen Ausland ja auch keine Versicherungsleistungen.
Kündigung und Wiedereintritt wäre immer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Ideal wäre es, wenn ich die Versicherung (unter Vorlage einer Anschlussversicherung im Ausland) mit einem kurzen Schreiben jeweils unterbrechen kann. Bei Auslandaufenthalten unter 42 Tagen.
So etwas geht bei den GVK nicht, oder?
Bieten die privaten vielleicht so etwas an? Die sind ja nur bedingt an die Gesetzgebung gebunden.
Hallo,justus7 hat geschrieben:Danke!
Wenn meine Auslandaufenthaltsdauer jeweils unter 42 Tagen liegt, ist eine Kündigung nicht möglich, oder?
Mir geht es in erster Linie darum, unbürokratisch die Versicherung für die Zeit eines außereuropäischen Auslandaufenthaltes unterbrechen zu können.
Ich erhalte im außereuropäischen Ausland ja auch keine Versicherungsleistungen.
Kündigung und Wiedereintritt wäre immer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Ideal wäre es, wenn ich die Versicherung (unter Vorlage einer Anschlussversicherung im Ausland) mit einem kurzen Schreiben jeweils unterbrechen kann. Bei Auslandaufenthalten unter 42 Tagen.
So etwas geht bei den GVK nicht, oder?
Bieten die privaten vielleicht so etwas an? Die sind ja nur bedingt an die Gesetzgebung gebunden.
meines Wissens nach erfüllen Auslandskrankenversicherungen nicht die Voraussetzungen um als gleichwertige "anderweitiger Krankenversicherungsschutz" anerkannt zu werden, erst recht nicht, wenn es sich um solch kurze Zeiträume handelt.
Gruss
Czauderna
Das stimmt, das sind eher Unfallversicherungen, deswegen sind die ja auch viel günstiger, oft nur 1-2 EUR/Tag.Czauderna hat geschrieben: Hallo,
meines Wissens nach erfüllen Auslandskrankenversicherungen nicht die Voraussetzungen um als gleichwertige "anderweitiger Krankenversicherungsschutz" anerkannt zu werden, erst recht nicht, wenn es sich um solch kurze Zeiträume handelt.
Gruss
Czauderna
Also sieht das eher schlecht aus mit kurzen Versicherungsunterbrechungen...
Hallo,
ich frage mich zur Zeit ob ich nicht die Krankenversicherung wechseln soll. Bin aber unsicher ob ich damit nicht vom Regen in die Traufe komme. Ebenso bin ich mir auch nicht sicher ob ich vielleicht gleich in eine Private wechseln soll, da machen mir aber die Kosten Sorgen. Wenn ich nun einen Krankensversicherung Vergleich mache, fallen mir aber nicht wirklich gravierende Unterschiede auf. Na ja vielleicht ist es doch besser in der aktuellen zu bleiben?
ich frage mich zur Zeit ob ich nicht die Krankenversicherung wechseln soll. Bin aber unsicher ob ich damit nicht vom Regen in die Traufe komme. Ebenso bin ich mir auch nicht sicher ob ich vielleicht gleich in eine Private wechseln soll, da machen mir aber die Kosten Sorgen. Wenn ich nun einen Krankensversicherung Vergleich mache, fallen mir aber nicht wirklich gravierende Unterschiede auf. Na ja vielleicht ist es doch besser in der aktuellen zu bleiben?
Zuletzt geändert von BindenLilly am 27.06.2015, 16:53, insgesamt 3-mal geändert.
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Moin, Moin Justus,
das kannst Du nur über eine Private Vollkostenversicherung lösen, wenn Du auch im Ausland versichert sein willst.
Sprich eine Versicherung Deiner Wahl im PKV Bereich und lass Dich informieren. Rechtsverbindlich können das aber nur die Hauptverwaltungen.
Dort vorstellig werden und die Dinge maß schneidern lassen.
[u][b]ACHTUNG SEHR WICHTIG[/b][/u]
Den Versicherer bitten die Versicherungsfragen (Gesundheit) über eine ärztliche Bescheinigung feststellen zu lassen. (Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung)
LG Rolf
das kannst Du nur über eine Private Vollkostenversicherung lösen, wenn Du auch im Ausland versichert sein willst.
Sprich eine Versicherung Deiner Wahl im PKV Bereich und lass Dich informieren. Rechtsverbindlich können das aber nur die Hauptverwaltungen.
Dort vorstellig werden und die Dinge maß schneidern lassen.
[u][b]ACHTUNG SEHR WICHTIG[/b][/u]
Den Versicherer bitten die Versicherungsfragen (Gesundheit) über eine ärztliche Bescheinigung feststellen zu lassen. (Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung)
LG Rolf