Frage zum Krankengeldfall

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Moderator: Czauderna

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Heidi74
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Frage zum Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 25.05.2018, 10:16

Hallo Leute,

eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:

Wie ist die Lage wenn man noch offene Beitragsschulden ca 700€ bei der Krankenkasse aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft hat sich nun aber in einem Arbeitsverhältnis befindet und für einen Zeitraum von 3 Wochen auf Krankengeld angewiesen ist, die Krankenkasse jedoch sagt, dass keine Bearbeitung möglich ist aufgrund der Beitragsschulden.

Nun zu meinen Fragen:

1.Wenn es zu einer Ratenvereinbarung kommt, müsste ja der ruhende Anspruch auf Leistungen nicht mehr gegeben sein. Hätte man in diesem Fall dann erst ab dem Tag der Vereinbarung wieder Anspruch auf volle Leistungen oder auch auf die oben erwähnten 3 Wochen die kurz vor der Vereinbarung eingetreten sind ?

2. Ich habe bisher nur Mahnungen zur Zahlung erhalten aber kein Schriftstück mit der Erklärung zum ruhendem Anspruch. Ich habe gelesen, dass der ruhende Anspruch erst mit dem Datum in Kraft tritt wenn er schriftlich beim Versicherten eingeht?

Die Dame sagte dann am Telefon, dass eine Rate von 50€ vom Krankengeld einbehalten werden könnte und dann eine Zahlung möglich sei. Erst sagte Sie das es nicht geht und dann wieder doch. Nun weiß ich nicht was ich glauben soll da die Verdienstbescheinigung noch nicht da ist und alles noch ein wenig dauert und sich die Sache bei der Krankenkasse auch schnell wieder ändern kann.


Vielen Dank für eure Antworten.

Czauderna
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Re: Frage zum Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 25.05.2018, 10:59

Heidi74 hat geschrieben:Hallo Leute,
Hallo Heidi74
- willkommen im Forum

eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:

Wie ist die Lage wenn man noch offene Beitragsschulden ca 700€ bei der Krankenkasse aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft hat sich nun aber in einem Arbeitsverhältnis befindet und für einen Zeitraum von 3 Wochen auf Krankengeld angewiesen ist, die Krankenkasse jedoch sagt, dass keine Bearbeitung möglich ist aufgrund der Beitragsschulden.

Nun zu meinen Fragen:

1.Wenn es zu einer Ratenvereinbarung kommt, müsste ja der ruhende Anspruch auf Leistungen nicht mehr gegeben sein. Hätte man in diesem Fall dann erst ab dem Tag der Vereinbarung wieder Anspruch auf volle Leistungen oder auch auf die oben erwähnten 3 Wochen die kurz vor der Vereinbarung eingetreten sind ?
Ich kenne es so, dass nach Eingang der ersten Rate die Leistungskürzung schriftlich aufgehoben wurde

2. Ich habe bisher nur Mahnungen zur Zahlung erhalten aber kein Schriftstück mit der Erklärung zum ruhendem Anspruch. Ich habe gelesen, dass der ruhende Anspruch erst mit dem Datum in Kraft tritt wenn er schriftlich beim Versicherten eingeht?
so ist es - ohne schriftliche Mitteilung kann es keine Einschränkung geben

Die Dame sagte dann am Telefon, dass eine Rate von 50€ vom Krankengeld einbehalten werden könnte und dann eine Zahlung möglich sei. Erst sagte Sie das es nicht geht und dann wieder doch. Nun weiß ich nicht was ich glauben soll da die Verdienstbescheinigung noch nicht da ist und alles noch ein wenig dauert und sich die Sache bei der Krankenkasse auch schnell wieder ändern kann.
Entweder - oder - also, wenn die Leistungseinschränkung rechtlich ordentlich vollzogen worden wäre, gäbe es auch grundsaetzlich kein Krankengeld, von daher ist dieses "Teilzahlungsangebot" falsch, allerdings, wenn keine Leistungseinschränkung besteht, dann kann das nur auf freiwilliger Basis, also mit deinem Einverständnis geschehen. Von sich aus darf die Kasse nur dann eine Verrechnung des Krankengeldes mit den Beitragsschulden (maximal 50%) des KG-Zahlbetrags) nur dann vornehmen, wenn dadurch nicht keine Hilfsbedürftigkeit nach den Vorschriften des SGB entsteht


Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss
Czauderna

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