Fragen zu meinen Rechten als Patient

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

MonaLisa73
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Fragen zu meinen Rechten als Patient

Beitrag von MonaLisa73 » 09.07.2016, 17:22

Hallo!

Ich bereite mich auf die Klage gegen die KK vor und bin auf der Suche nach Paragraphen und Gesetzen zu folgenden Punkten, um die Rechtsverstöße zu belegen und die Höhe meines geltend gemachten Schmerzensgeldes zu untermauern und um außerdem darzulegen, dass die KK meine Rechte mit Füßen getreten hat:

1. Krankengeldeinstellung bei psychischer Erkrankung ohne persönliche Begutachtung durch den MDK. Ich hatte mal gelesen, dass das nicht zulässig ist. Aber ich finde kein Gesetz dazu.

2. Die Krankenkasse bewertet selbst Befundunterlagen und stellt das Krankengeld ein. Die Bewertung von Befundunterlagen und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist doch allein Sache des MDK, oder? In welchem Gesetz finde ich das?

3. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nur verzögert ausgezahlt. Gibt es einen Paragraphen, der angibt, bis wann das Krankengeld gezahlt bzw. auf dem Konto sein muss?

4. Die Krankenkasse hat das Krankengeld rückwirkend einstellt. Hab gelesen, dass auch das unzulässig ist. Aber... wo steht das? :shock:

5. Bin ich verpflichtet zu "Beratungsgesprächen" der KK zu gehen?

6. Darf die KK Kontakt mit meiner Psychologin aufnehmen ohne das ich eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe?

7. Die KK teilt meinem Arzt mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes eingestellt hat. Das ist doch ein Datenschutzverstoß, oder? Denn die Zahlung des Krankengeldes hat doch nichts mit der medizinischen Behandlung zu tun. Also darf die KK das nicht, oder?

8. Die Kk greift in die Behandlungshoheit meines Arztes ein, indem sie ihn auffordert, mit mir eine KH Einweisung zu besprechen. Hab leider auch dazu nichts gefunden.

Vielen Dank für hilfreiche Tipps :D :D :D[/list]

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.07.2016, 17:47

Hallo MonaLisa73,

du weißt aber: Landgericht, Anwaltszwang, Kostenrisiko ... ?
Oder springt die Rechtsschutz-Versicherung ein und du arbeitest
für den Anwalt (m/w) vor?

Hier war mal so was (Kernschmelze):
http://www.krankenkassenforum.de/gkv-kr ... highlight=
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... highlight=

Willst du dich (auch) mit einem Streitwert von 1.000 Euro begnügen?
Dann dürfte sich der Aufwand kaum lohnen.

Schönen Gruß
Anton Butz

MonaLisa73
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Beitrag von MonaLisa73 » 09.07.2016, 18:07

Ja... ich habe ne Rechtsschutzversicherung.

Den Beitrag über die TK habe ich damals auch gelesen...

In meinem anderen Beitrag habe ich ausführlich über das Vorgehen der KK gegen mich berichtet.

Nein... Betrag liegt deutlich höher...

Eine erste Verhandlung hat bereits stattgefunden und mir kam es so vor als wenn der Richter das als Kleinigkeit abtuen wollte. Daher will ich stichpunktartig die Rechtsverstöße auflisten und mit entsprechenden Gesetzen bzw. Paragraphen untermauern.

Danke für die Links und weitere Hilfe...

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.07.2016, 18:52

Mit welcher Begründung bzw. mit welchem Ziel ist die erste Verhandlung denn
vertagt worden?

Die für dich wichtigsten Erkenntnisse dürften sich aus dem Urteil des Sozialgerichts
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15, ergeben:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 29286A92FA}

Danach ist die Bewilligung von Krankengeld ein Dauerverwaltungsakt und die abschnitts-
weise befristete Gewährung illegal. Die Krankengeld-Einstellung bedarf der vorherigen
Anhörung: https://dejure.org/gesetze/SGB_X/24.html sowie einer Rücknahme- oder
Aufhebungsentscheidung: https://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html bzw.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/48.html

Das SG-Urteil beinhaltet das "kleine 1 x 1 des Sozialrechts", wozu in der Sozial-
gerichtsbarkeit aber die Augen "zugedrückt" werden. Jedes Landgericht müsste
das besser können - allerdings nicht aus dem Stand, sondern nach entsprech-
endem rechtlichem Vortrag des Anwalts.

Näheres dazu hier unter II., Seite 18 ff:

Bild

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.07.2016, 19:14

Hallo,
ist das noch die gleiche Sache in der du 2014-2015 schon mal hier geschrieben hast ? oder ist es ein neuer Fall ?.
Gruss
Czauderna

MonaLisa73
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Beitrag von MonaLisa73 » 09.07.2016, 19:23

Danke für die Antwort.

Die erste Verhandlung war eine Güteverhandlung. Dort wurde mir ei n Schmerzensgeld in Rahmen eines Vergleichs angeboten, welche nicht mal die damaligen Ausgabe gedeckt hätte. Das hab ich abgelehnt. Deswegen startet jetzt die Beweisaufnahme.

Ja das ist die Geschichte von damals.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.07.2016, 19:27

Hallo, okay, vielen Dan k - dann setz ich hier mal einen Link rein http://www.krankenkassenforum.de/rger-m ... ght=#76858, damit die User sich ggf. schlau machen können, um was es eigentlich geht.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.07.2016, 20:18


MonaLisa73
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Beitrag von MonaLisa73 » 09.07.2016, 20:23

Dankeschön... das ist der Beitrag der bereits im Beitrag vorher verlinkt wurde... im übrigen ist das mein Fall...

Aber trotzdem Danke für die Bemühungen! :wink:


MonaLisa73
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Beitrag von MonaLisa73 » 09.07.2016, 21:01

Boah... vielen Dank für die fleißige Unterstützung!

... das sind aber leider alles Gerichtsurteile...

Gibt es da keine Gesetze bzw. Paragraphen drüber?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.07.2016, 21:05

MonaLisa73 hat geschrieben:
Gibt es da keine Gesetze bzw. Paragraphen drüber?

nein - obergerichtliche Urteile sind das Beste, was du dazu bekommen kannst.

.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 12.07.2016, 23:34

.
ergänzend dazu
http://www.krankenkassenforum.de/fragen ... ght=#81113

Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}

.

MonaLisa73
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Beitrag von MonaLisa73 » 15.07.2016, 12:07

Vielen Dank für den Link.

Bin aber nach wie vor noch auf der Suche nach Antworten zu meinen Fragen aus dem ersten Beitrag.

Vielen Dank im Voraus!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 15.07.2016, 15:12

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ungeprüfte Meinung – als Diskussionsanstoß für die Experten hier:


2. Die Krankenkasse bewertet selbst Befundunterlagen und stellt das Krankengeld ein. Die Bewertung von Befundunterlagen und Beurteilung
der Arbeitsfähigkeit ist doch allein Sache des MDK, oder? In welchem Gesetz finde ich das?
Wenn die Krankenkasse die AUB bezweifelt ist der MDK für die Klärung zuständig:
§ 275 SGB V - https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien - https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-17.pdf
Begutachtungsanleitung - http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf


3. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nur verzögert ausgezahlt. Gibt es einen Paragraphen, der angibt, bis wann das Krankengeld gezahlt bzw.
auf dem Konto sein muss?
Nach § 40 SGB I - https://dejure.org/gesetze/SGB_I/40.html - i. V. § 46 SGB V a. F. - http://www.buzer.de/gesetz/2497/al47969-0.htm - entstand
der Anspruch auf Krankengeld damals „von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt“. Ansprüche auf Kranken-
geld werden mit ihrem Entstehen fällig - https://dejure.org/gesetze/SGB_I/41.html. Wenn die Krankenkasse nicht jeden Tag einzeln auszahlen will, bleibt
ihr wohl nur (wöchentlich oder monatlich) im Voraus zu zahlen -
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=


4. Die Krankenkasse hat das Krankengeld rückwirkend einstellt. Hab gelesen, dass auch das unzulässig ist. Aber... wo steht das?
vgl. aktuelles Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}

5. Bin ich verpflichtet zu "Beratungsgesprächen" der KK zu gehen?
damals: vgl. insbes. §§ 61, 65 bis 67 SGB I - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... G001000314

6. Darf die KK Kontakt mit meiner Psychologin aufnehmen ohne dass ich eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe?
Hier wäre wohl eher die umgekehrte Frage angebracht: was darf die Psychologin ohne Schweigepflichtentbindung sagen – was meint sie dazu?

7. Die KK teilt meinem Arzt mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes eingestellt hat. Das ist doch ein Datenschutzverstoß, oder? Denn die Zahlung des Krankengeldes
hat doch nichts mit der medizinischen Behandlung zu tun.
Das sehe ich ebenso und vermute, dass die Krankenkasse damit weitere AU-Bescheinigungen des Arztes unterbinden möchte.

8. Die Kk greift in die Behandlungshoheit meines Arztes ein, indem sie ihn auffordert, mit mir eine KH Einweisung zu besprechen. Hab leider auch
dazu nichts gefunden.
?

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