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Fragen zur bestehenden PKV
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Nächstes Thema : PKV und Gewerbeschein |
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Nachricht |
Scrat
Anmeldungsdatum: 18.04.2011 Beiträge: 6
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| Verfasst am: Mo Apr 18, 2011 3:18 pm Titel: Fragen zur bestehenden PKV |
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Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der PKV:
Ich bin zum 01.01.2011 in die PKV gewechselt. Jahrelang habe ich mich mit dem Gedanken getragen, diesen Schritt zu wagen, jahrelang habe ich über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen, war nie krank und habe mich über die hohen Beitragssätze in der GKV aufgeregt.
Allerdings gibt es nun einige Probleme - und das stellte sich für mich erst jetzt heraus - durch aus meiner Sicht äußerst schlechte Beratung. Scheinbar hatte der Berater nur seine Bonuszahlung im Kopf und ich hatte, ob der Dollarzeichen in den Augen, auch die Anzeichen dafür nicht gesehen und mich nicht ausreichend anderweitig informiert. Und jetzt der klägliche Versuch im Nachhinein alles gerade zu rücken.
Ich selbst bin noch knapp unter 30 und seit 2 Jahren Familienvater eines Kindes, verheiratet sind wir nicht. Meine Partnerin ist gesetzlich pflichtversichert, verdient also unter der Beitragsbemessungsgrenze. Soweit zu meinen persönlichen Umständen.
Mein Wechsel in die PKV begründete sich insbesondere auf die Aussage des Beraters, dass mein Kind nicht von mir in der PKV mitversichert werden muss, da wir nicht verheiratet seien.
Ist diese Aussage zutreffend?
Alles was ich dazu gefunden habe, scheint in eine andere Richtung zu gehen. Mit der Beantwortung dieser Frage ist natürlich auch verbunden:
Muss ich das Kind möglicherweise rückwirkend mitversichern?
Wie werden bereits in Anspruch genommene Leistungen der GKV dann hin- und hergeschoben?
Da zumindest in wager Planung auch ein zweites Kind angedacht ist, stellt sich bereits die Kostenfrage sofern die Kinder bei mir versichert sein müssen.
Welche Möglichkeit gibt es denn heutzutage in die GKV zurückzukehren. Soll ich mich für einen Monat kündigen lassen, ein Sabbatical einschieben? Würde das ausreichen? Oder muss ich mehrere Jahre unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, um wieder in die GKV zu kommen? Wird diese JAEG eigentlich auf Monatsbasis UND Jahresbasis errechnet oder ist nur eines der beiden ausschlaggebend?
Ich könnte mich die Platze ärgern, dass ich diesen Schritt nicht wohlüberlegter angegangen bin. Daher hoffe ich auf viele konstruktive Antworten, die mir das Ausmaß noch einmal vor Augen führen... Vielen Dank dafür vorab!
Grüße |
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roemer70
Anmeldungsdatum: 23.06.2010 Beiträge: 290
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| Verfasst am: Mo Apr 18, 2011 10:15 pm Titel: Re: Fragen zur bestehenden PKV |
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| Scrat hat folgendes geschrieben:: | Mein Wechsel in die PKV begründete sich insbesondere auf die Aussage des Beraters, dass mein Kind nicht von mir in der PKV mitversichert werden muss, da wir nicht verheiratet seien.
Ist diese Aussage zutreffend? |
Ja, denn §10 Abs. 3 SGB V sagt:
"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Mit Lebenspartner ist ein gleichgeschlechtlicher Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft gemeint, also nicht der "Freund" oder "Lebensabschnittsgefährte".
Solltet Ihr allerdings heiraten und die sonstigen Verhältnisse sich nicht ändern, muss Euer Kind / müssen Eure Kinder selbst versichert werden. Entweder in der GKV (rund 140 € / Monat einschließlich Pflegeversicherung) oder PKV (Beiträge variieren). |
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Scrat
Anmeldungsdatum: 18.04.2011 Beiträge: 6
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| Verfasst am: Di Apr 19, 2011 10:33 am Titel: |
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Vielen Dank! Genau das wollte ich wissen  |
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nabo1979
Anmeldungsdatum: 06.04.2011 Beiträge: 232
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| Verfasst am: Di Mai 24, 2011 12:39 pm Titel: Re: Fragen zur bestehenden PKV |
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| Scrat hat folgendes geschrieben:: | Mein Wechsel in die PKV begründete sich insbesondere auf die Aussage des Beraters, dass mein Kind nicht von mir in der PKV mitversichert werden muss, da wir nicht verheiratet seien.
Ist diese Aussage zutreffend? |
Ja! Solange du nicht verheiratet bist, kann das Kind kostenfrei bei der Mutter familienversichert bleiben!
| Scrat hat folgendes geschrieben:: | | Welche Möglichkeit gibt es denn heutzutage in die GKV zurückzukehren. |
Auch wenn ich solche Fragen ungern beantworte... aber es gibt in deinem Fall 2 Möglichkeiten zurück in die GKV:
1. Du wirst wieder pflichtig, aufgrund deines Einkommens oder aufgrund ALG Bezuges.
2. Du wirst familienversichert, wenn du kein Einkommen hast |
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