fragen zur krankenhauseinweisung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Miep
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fragen zur krankenhauseinweisung

Beitrag von Miep » 09.02.2017, 11:11

hallo,

das krankenhaus möchte einen stempel der krankenkasse auf der einweisung des arztes als kostenübernahmebestätigung.

meine krankenkasse ist aber in hamburg und ich wohne in berlin.

geht so was per mail (einweisung einscannen)? fax hab ich nicht.

die original einweisung per post versenden find ich riskant. wenn die weg ist, muss ich ne neue besorgen, kostet zeit usw.

wie lang ist eine einweisung gültig? in dem quartal, in dem sie ausgestellt wurde?

und eine letzte frage:

gibt es auf dem einweisungsschein die möglichkeit anzugeben, dass der versicherte leistungen nach dem bvg bekommt? dadurch entfällt die zuzahlung pro tag kraft gesetzes (nicht aufgrund überschreitens einer einkommensgrenze). bei rezepten gibt es ja das feld "bvg". auf der eGK ist nicht vermerkt, ob jemand leistungen nach dem bvg erhält.

danke.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.02.2017, 12:59

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass, wenn es sich um eine normale Verordnung von Krankenhauspflege handelt und dazu auch um ein Vertragskrankenhaus, dass eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse nicht erforderlich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Einweisungsdiagnose bzw. der Zweck der Krankenhausbehandlung dies erfordert, z.B. bei "kosmetischen Op`s".
Was das BVG. betrifft - kannst du das ggf. mal belegen, wonach bei Krankenhausbehandlung, BVG-Leiden ausgenommen, keine Eigenanteile zu zahlen sind ?.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 09.02.2017, 13:38

ist ne normale verordnung.

in berlin ist das wohl so, dass die einweisungen abgestempelt werden müssen. war nie ein problem als ich bei einer kasse mit filiale hier versichert war. dumm nur, dass meine jetzige kasse in hamburg sitzt. :(

handelt sich um ein bvg-leiden, weshalb die krankenhausbehandlung erfolgen soll, genau

frage mich, ob die kasse das kapiert...meine erfahrung ist,dass sich kaum einer mit dem bvg auskennt.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 09.02.2017, 14:12

Genau so kenne ich das auch - einziges Bundesland ohne Genehmigungsverzicht ist Berlin. Einfach bei der Kasse anrufen und nach einer Lösung fragen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.02.2017, 14:22

Hallo,
zum Thema BVG nochmal - in der Regel werden auf der Einweisung die Daten der egK. übernommen und da sind die BVG-Berechtigen entsprechend gekennzeichnet mit einer Verschlüsselung (6 oder 8), meine ich.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 09.02.2017, 14:37

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
zum Thema BVG nochmal - in der Regel werden auf der Einweisung die Daten der egK. übernommen und da sind die BVG-Berechtigen entsprechend gekennzeichnet mit einer Verschlüsselung (6 oder 8), meine ich.
Gruss
Czauderna
Leider ist das nicht so. :( Musste bei den Ärzten den Bescheid vom Versorgungsamt vorlegen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.02.2017, 14:53

Hallo,
auf der egK. sollte, wenn die Anspruchsberechtigung der Kasse bekannt ist unter der Verschlüsselung besonderer Personengruppen eine "6" vermerkt sein - vielleicht mal mit der Kasse abgleichen.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 13.02.2017, 10:08

nein, es ist nur rentner (beziehe em-rente) vermerkt.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.02.2017, 14:31

vielleicht solltest Du wirklich mal mit Deiner Kasse sprechen.

Den Tip habe ich Dir ja schon öfter gesagt. Sprich mit der Kasse und lege dort vielleicht mal Deine Bescheide vom Versorgungsamt vor.

Woher soll die Kasse davon wissen, wenn Du es nicht angibst? Durch den Kassenwechsel gehen solche Informationen verloren.

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