Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch


 
Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch
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rock-moe



Anmeldungsdatum: 02.02.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 12:56 pm    Titel: Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch

Hallo an alle Smile
Ich bin neu hier und habe leider im Forum keinen Fall gefunden der genau auf meine Situation gepasst hätte Sad
Ich schildere kurz meine Situation:

Ich bin 24 Jahre alt, habe letztes Jahr meine Arbeitsstelle selbst gekündigt, bin seit Ende letzten Jahres arbeitslos und bekomme auch kein Arbeitslosengeld weil ich zu viele Sperrzeiten hatte und mein Anspruch darauf erloschen ist.
(ALG 2 würde ich keines bekommen weil mein Partner zu viel verdient, wir sind aber nicht verheiratet)
Momentan bin ich immer noch aktiv auf Arbeitssuche.
Nun habe ich mich bei meiner Krankenkasse gesetzlich freiwillig versichert, da ja Versicherungspflicht besteht.

Wie wäre es nun wenn ich schwanger werden würde, hätte ich dann überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld etc.?
Der Kinderwunsch war schon vor der Arbeitslosigkeit da und hat sich trotz meiner Situation nicht geändert.
Nun bin ich mir nur unsicher ob ich dann überhaupt finanzielle Unterstützung bekommen würde.

Über Antworten würde ich mich freuen und vielen Dank schon mal im Voraus.

LG, rock-moe Wink
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broemmel



Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 222
Wohnort: Im schönen Norden

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 1:16 pm    Titel:

Hallo,

bei dieser Konstellation besteht die freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch.

Damit würde auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht bestehen.
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rock-moe



Anmeldungsdatum: 02.02.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 1:19 pm    Titel:

Vielen Dank für deine Antwort.

Das ist aber schade Confused

Würde es nach einer Heirat ggf. irgendwie anderst aussehen?
Oder mit einem 400€-Job? Aber da ist man ja auch nicht versichert, wird dann wahrscheinlich auch nicht besser aussehen.
_________________
... ... ...
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broemmel



Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 222
Wohnort: Im schönen Norden

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 5:15 pm    Titel:

Bei einer Heirat oder einem Minijob bis 400 € würde Anspruch auf Familienversicherung bestehen (sofern der Ehepartner gesetzlich versichert ist).

Auch in der Familienversicherung besteht kein Krankengeldanspruch.
Aber man spart die Beiträge für die freiwillige Versicherung Cool

Mit einem Minijob gibt es aber noch eine Besonderheit. Personen die in einem Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld stehen können ein einmaliges Mutterschaftsgeld beim BVA beantragen. Die Höhe beträgt bis zu 210 €

Weiter Infos mutterschaftsgeld.de/
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