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Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch
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Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : Versicherungspflicht bei Minijob / kurzfristiger Beschäftigu |
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Nachricht |
rock-moe
Anmeldungsdatum: 02.02.2012 Beiträge: 2 Wohnort: Bayern
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| Verfasst am: Do Feb 02, 2012 12:56 pm Titel: Freiwillig versichert, arbeitssuchend, Kinderwunsch |
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Hallo an alle
Ich bin neu hier und habe leider im Forum keinen Fall gefunden der genau auf meine Situation gepasst hätte
Ich schildere kurz meine Situation:
Ich bin 24 Jahre alt, habe letztes Jahr meine Arbeitsstelle selbst gekündigt, bin seit Ende letzten Jahres arbeitslos und bekomme auch kein Arbeitslosengeld weil ich zu viele Sperrzeiten hatte und mein Anspruch darauf erloschen ist.
(ALG 2 würde ich keines bekommen weil mein Partner zu viel verdient, wir sind aber nicht verheiratet)
Momentan bin ich immer noch aktiv auf Arbeitssuche.
Nun habe ich mich bei meiner Krankenkasse gesetzlich freiwillig versichert, da ja Versicherungspflicht besteht.
Wie wäre es nun wenn ich schwanger werden würde, hätte ich dann überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld etc.?
Der Kinderwunsch war schon vor der Arbeitslosigkeit da und hat sich trotz meiner Situation nicht geändert.
Nun bin ich mir nur unsicher ob ich dann überhaupt finanzielle Unterstützung bekommen würde.
Über Antworten würde ich mich freuen und vielen Dank schon mal im Voraus.
LG, rock-moe  |
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012 Beiträge: 222 Wohnort: Im schönen Norden
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| Verfasst am: Do Feb 02, 2012 1:16 pm Titel: |
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Hallo,
bei dieser Konstellation besteht die freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch.
Damit würde auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht bestehen. |
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rock-moe
Anmeldungsdatum: 02.02.2012 Beiträge: 2 Wohnort: Bayern
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| Verfasst am: Do Feb 02, 2012 1:19 pm Titel: |
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Vielen Dank für deine Antwort.
Das ist aber schade
Würde es nach einer Heirat ggf. irgendwie anderst aussehen?
Oder mit einem 400€-Job? Aber da ist man ja auch nicht versichert, wird dann wahrscheinlich auch nicht besser aussehen. _________________ ... ... ... |
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broemmel
Anmeldungsdatum: 08.01.2012 Beiträge: 222 Wohnort: Im schönen Norden
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| Verfasst am: Do Feb 02, 2012 5:15 pm Titel: |
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Bei einer Heirat oder einem Minijob bis 400 € würde Anspruch auf Familienversicherung bestehen (sofern der Ehepartner gesetzlich versichert ist).
Auch in der Familienversicherung besteht kein Krankengeldanspruch.
Aber man spart die Beiträge für die freiwillige Versicherung
Mit einem Minijob gibt es aber noch eine Besonderheit. Personen die in einem Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld stehen können ein einmaliges Mutterschaftsgeld beim BVA beantragen. Die Höhe beträgt bis zu 210 €
Weiter Infos mutterschaftsgeld.de/ |
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