Freiwillige Krankenversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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regina2018
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Freiwillige Krankenversicherung

Beitrag von regina2018 » 19.11.2016, 01:00

Hallo, ich bin Selbständig und werde nach der Kleinunternehmerregelung besteuert. Bisher war ich über meinen Ehemann in der Krankenkasse familienversichert. Jetzt musste ich meinen aktuellen Steuerbescheid von 2015 vorlegen, aufgrund meiner Einnahmen wurde mir die Familienversicherung gekündigt und ich bin ich ab Oktober 2016 bei der Krankenkasse freiwillig versichert. Meine monatliche Einnahme/Gewinn beträgt in diesem Kleingewerbe knapp 525 Euro. Die Krankenkasse hat diese Einnahme aufgestockt für den Mindestbeitrag, sodass die Krankenkasse mich jetzt bei 2.178,75 Euro Einnahmen einstuft, die ich aber gar nicht habe. Der Beitrag incl. der Pflegeversicherung würde somit knapp 400 Euro betragen. Dieser Beitrag ist für mich nicht zu bezahlen, ich habe bereits einen Antrag auf Ermäßigung gestellt. Dieser Antrag wurde sofort von der Krankenkasse abgelehnt, sie können mir den Beitrag nicht ermäßigen, heisst es. Wie hoch dürfte mein Beitrag incl. Pflegeversicherung sein? Mein Ehemann ist der Hauptverdiener und hat ein Bruttojahreseinkommen von ca. 50000 Euro. Wie wird das dann zusammengerechnet für meinen Beitrag? Mein Ehemann zahlt monatlich ca. 450 Euro in die gleiche Krankenkasse als Pflichtversicherter. Was kann ich noch tun, ich habe jetzt gelesen, dass ein Krankenkassenwechsel frühstens nach 18 Monaten möglich ist. Ich werde praktisch gezwungen mein Gewerbe abzumelden, weil ich den hohen Beitrag nicht bezahlen kann. Hilft mir vielleicht die Krankenkasse vor Ort weiter, ich habe bisher alles Telefonisch und per Fax eingereicht, in den letzten Tagen, nachdem ich da den Beitragsbescheid bekommen habe. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 16 Wochenstunden, ich werde von der Krankenkasse als Hauptberuflich Selbständig eingestuft.



Vielen Dank für Ihre Hilfe

Regina

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 19.11.2016, 01:14

Ganz vergessen zu schreiben, ich habe die Krankenkasse gefragt, wie ich einen Antrag auf Neueinstufung eines Härtefalls stellen kann, die Krankenkasse hat gesagt, diesen hätte ich bereits gestellt, in dem ich den Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt habe.

Ich habe bei der Krankenkasse folgenden Hinweis zu Härtefällen gefunden:


Ist ein aus der Familienversicherung ausgeschiedener Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG
freiwillig krankenversichert, sind die Einnahmen des anderen Ehegatten/Lebenspartners bei der Einstufung
nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Mein Ehemann ist aber bei der gleichen Krankenkasse pflichtversichert

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 19.11.2016, 09:23

Hallo,

ich zitiere mal aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Beurteilung von selbstständigen Erwerbstäigkeiten - dieser Abschnitt bezieht sich darauf, wenn nur eine selbstständige Erwerbstätigkeit ohne weitere Beschäftigung ausgeübt wird.
Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit den Selbstständigen nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitseinkommen 75 v. H. der monatlichen Bezugsgröße übersteigt und (insofern) anzunehmen ist, dass es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt.
Die Bezugsgröße beträgt 2.905,00 € monatlich. Das von dir angegebene Einkommen liegt bei deutlich weniger als 75 % hiervon. Sofern du keinen Arbeitnehmer mit mehr als 450,00 € beschäftigst, davon hast du ja zumindest nichts gesagt, ist hier eindeutig deine Krankenkasse im Unrecht und eine Beurteilung als "nebenberuflich" wäre korrekt.

Was heißt das für dich? Erstens: Widerspruch gegen die schriftliche Beurteilung der selbstständigen Erwerbstätigkeit vornehmen. Dem müsste eigentlich stattgegeben werden, die Begründung würde ich mal sehen wollen. Zweitens: Danach zahlst du den Beitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte von 968,33 € (2016), was je nach Krankenkasse etwa 170 Euro entspricht. Günstiger wird es leider nicht.

Denk aber daran: Sollte sich etwas grundlegendes an deinen Einkünften ändern, solltest du die Krankenkasse immer umgehend informieren. Besonders solltest du Einkommensteuerbescheide immer unaufgefordert vorlegen.

Viel Erfolg für die Auseinandersetzung mit deiner Krankenkasse.

Viele Grüße

D-S-E

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2016, 13:14

Hallo,
ich sehe das genau so wie D-S-E - du bist nach meiner Meinung nicht wegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit aus der Familienversicherung ausgeschieden sondern wegen Überschreitung der Einkommensgrenze - das ist ist deinem Fall ein gewaltiger Unterschied - denn wie D-S_E schon geschrieben hat, gilt für dich eine andere Mindestbeitragsbemessungsgrenze (968,33 €). Nur auf diesen Aspekt muss du dein Augenmerk gegenüber der Krankenkasse richten - "Du bist weiterhin nicht hauptberuflich Selbständig !", meine auch ich.
Gruss
Czauderna

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 19.11.2016, 19:05

Hallo,

vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

Die Krankenkassen hatte mir den Fragebogen zugeschickt, wo ich alles eintragen musste, auch die wöchentlichen Arbeitsstunden, diese betragen 16.
Ich bin ja wegen dem Einkommen ausgeschieden, die Grenze für die Familienversicherung lag 2015 bei 405 Euro monatlich. Ich hatte knapp 525 Euro monatlich, also 120 Euro drüber.

Ich warte jetzt noch auf die Bestätigung, dass sie meinen Antrag auf Ermäßigung der Beiträge ablehnen. Ich habe das bisher ja nur telefonisch mitgeteilt bekommen.

Macht es Sinn, dass ich da direkt in einer Filiale vorspreche mit meinen Unterlagen? Ich habe das ja bisher alles nur per Telefon und Fax gemacht.
Unterlagen aber auch per Post eingereicht.

Die Krankenkasse meinte, sie könnten mich nicht als nebenberuflich selbständig einstufen, nur als hauptberuflich und deswegen haben sie mein Einkommen aufgestockt um auf den Betrag der Mindestbeitrages von 2178 Euro zu bekommen.

Arbeitnehmer habe ich keine in Beschäftigung.

Also, müsste mich die Krankenkasse schon anhand der wöchentlichen Arbeitsstunden als nebenberuflich selbständig einstufen?

Mein Ehemann ist der Hauptverdiener, er ist selbst auch bei dieser Krankenkasse pflichtversichert.


Wie mache ich diesen Wiederspruch?



Viele liebe Grüße

Regina

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 19.11.2016, 19:11

Ich habe selbst auch auf den Fragebögen nirgendwie angegeben, dass ich hauptberuflich selbständig bin, natürlich habe ich nur dieses Gewerbe und gehe keiner anderen Beschäftigung nach, meine wöchentlichen Arbeitsstunden betragen nur 16 Stunden.

Soll ich jetzt den Widerspruch gegen die Einstufung der hauptberuflichen Selbständigkeit einlegen?

Damit sie mich dann aufgrund der niedrigeren Bemessungsgrundlage einstufen und ich dann einen geringeren Beitrag hätte, z.B. 170/180 Euro pro Monat.

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 19.11.2016, 19:14

Achso, ich hatte die Krankenkasse ja schon gefragt, ob sie mich bei den geringeren Einnahmen einstufen können, bei denen bis zu 968,33 €
Daraufhin sagten sie, dass wäre nicht möglich, dass wären anderen Gruppe, wie z.B. Studenten, oder Leute, die gar kein Einkommen haben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2016, 19:20

regina2018 hat geschrieben:Achso, ich hatte die Krankenkasse ja schon gefragt, ob sie mich bei den geringeren Einnahmen einstufen können, bei denen bis zu 968,33 €
Daraufhin sagten sie, dass wäre nicht möglich, dass wären anderen Gruppe, wie z.B. Studenten, oder Leute, die gar kein Einkommen haben.
Hallo,
Also, die letzte Auskunft ist absoluter Quatsch - diesen Personenkreis kann am treffendsten mit " sonstige, freiwillig Versicherte" bezeichnen.
Ja, du musst deinen Widerspruch so formulieren, dass ganz klar hervorgeht, dass du nicht hauptberuflich Selbstaendig bis - dein wichtigster Punkt in deiner Argumentationskette sollte die wöchentliche Arbeitszeit sein sowie die Aussage, dass dieses Einkommen nicht in dem Maße von wirtschaftlicher Bedeutung für dich ist, dass von einer hauptberuflichen Selbstaendigkeit ausgegangen werden kann.
Gruß
Czauderna

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 21.11.2016, 18:12

Hallo, ich war heute in einer Filiale vor Ort.
Sie können mir dort leider nicht weiterhelfen.
Ich habe den Widerspruch gegen denBeitragsbescheid und die Einstufung der hauptberuflichen Tätigkeit vorgelegt, dieser wurde dann weitergeleitet.
Die Mitarbeiterin konnte mir heute auch keine Auskunft darüber geben, ob mein Beitrag gesenkt werden kann, ich muss Ende der Woche nochmal nachfragen.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 21.11.2016, 21:01

Gut, ich denke sie werden dem Widerspruch abhelfen, ohne diesen dem Widerspruchsausschuss vorzulegen. Dass die Mitarbeiter am Schalter den Sachverhalt nicht auf Anhieb klären können, ist eigentlich klar. Berichte mal, wenn es was neues gibt. :)

Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.11.2016, 09:56

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist meiner Meinung nach auch die wirtschaftliche Bedeutung der selbständigen Tätigkeit.

Du erzielst ja knapp 525,00 € aus der Tätigkeit. Und genau jetzt musst Du schildern, dass dies keine wirtschaftliche Bedeutung hat. Dein Ehemann ist der Hauptverdiener. Benenne einfach das Nettogehalt des Ehemannes und teile es ggf. durch 2 Personen (1/2 Anteil für dich). Dann sollte auch erkennen können, dass es keine wirtschaftliche Bedeutung hat.

regina2018
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Beitrag von regina2018 » 28.11.2016, 20:17

Hallo zusammen,

bisher habe ich noch keine Rückmeldung von der Krankenkasse erhalten.
Letzte Woche Montag hatte die Filialmitarbeiterin meinen Widerspruch zur entsprechenden Sachbearbeiterin durchgefaxt. Ich habe heute nochmal ein Einschreiben rausgeschickt. Wie gehe ich vor, wenn die Krankenkasse den Beitrag nicht senkt? Sollte ich mir jetzt schon Rechtsberatung einholen? Der nächste Beitrag ist am 15.12.2016 fällig für November und es steht noch eine Nachzahlung des Vormonats an, die ich in Raten begleichen könnte, alles basiert aber auf dem hohen Beitrag von knapp 400 Euro.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 28.11.2016, 21:27

Dass du den Widerspruch gestellt hast, ist gut. Es kann allerdings dauern, bis du deine Antwort hast - für die Sachbearbeiter ist jeder Widerspruch zeitaufwendig. Zeit ist das, was man in diesem Bereich in der Regel nicht hat.

Ich empfehle dir, dich mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus diesem Fachbereich verbinden zu lassen, und ihn zu bitten, die Einstufung auf "nebenberuflich" zu ändern. Argumente hast du genug, siehe vorherige Beiträge. Mach Druck, lass dich nicht abwimmeln, besteht auf eine Korrektur und einen neuen Bescheid.

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