Freiwilliges Mitglied, Zinseinnahmen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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holdi333
Beiträge: 7
Registriert: 17.03.2009, 22:30

Freiwilliges Mitglied, Zinseinnahmen

Beitrag von holdi333 » 08.12.2010, 13:40

Hallo zusammen,

ich bin als Rentner freiwilliges Mitglied in der GKV. Demnächst wird eine kleine Direktvers. ausgezahlt. Dafür zahle ich monatl. den entsprechenden Beitrag.
Den Auszahlungsbetrag möchte ich anlegen u. werde dafür ca. 200,00 EUR Zinsen jährl. erhalten.
Neben meiner Rente gibt es keine weiteren Einnahmen.

Frage:
Muss ich für die Zinsen nochmals Beiträge bezahlen?

Danke für eine Antwort

heinrich
Beiträge: 1247
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 08.12.2010, 23:49

Ja, davon sind auch Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu zahlen.

Im Rahmen der freiwilligen Versicherung gilt der Grundsatz, dass aus ALLEN Einnahmen Beiträge zu zahlen sind.

Davon geht ein Freibetrag von 51 EUR ab, der der alten Werbungskostenpauschale entspricht.

200 - 51 = 149
im Monat dann : 12 = 12,41

Beitrag mtl. daraus ca.2,10 EUR.


Beiträge daraus sind letztlich nicht zu zahlen, wenn
die Beitragsmessungsgrenze (Höchstsatz) überschritten wird (über 3750 EUR)
bzw.
wenn einschließlich dieser Einnahmen die Mindesbemessungsgrenze (nennen wir sie mal Untergrenze) unterschritten wird = 851,67


Laufen die Zinseinnahmen auf ein Ehepaar muss man natürlich teilen
200 : 2 = 100
-51 = 49
: 12 = 4,08 EUR
Beitrag daraus = ca. 0,69 EUR pro Monat

holdi333
Beiträge: 7
Registriert: 17.03.2009, 22:30

Beitrag von holdi333 » 09.12.2010, 10:29

heinrich hat geschrieben:Ja, davon sind auch Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu zahlen.

Im Rahmen der freiwilligen Versicherung gilt der Grundsatz, dass aus ALLEN Einnahmen Beiträge zu zahlen sind.

Davon geht ein Freibetrag von 51 EUR ab, der der alten Werbungskostenpauschale entspricht.

200 - 51 = 149
im Monat dann : 12 = 12,41

Beitrag mtl. daraus ca.2,10 EUR.


Beiträge daraus sind letztlich nicht zu zahlen, wenn
die Beitragsmessungsgrenze (Höchstsatz) überschritten wird (über 3750 EUR)
bzw.
wenn einschließlich dieser Einnahmen die Mindesbemessungsgrenze (nennen wir sie mal Untergrenze) unterschritten wird = 851,67


Laufen die Zinseinnahmen auf ein Ehepaar muss man natürlich teilen
200 : 2 = 100
-51 = 49
: 12 = 4,08 EUR
Beitrag daraus = ca. 0,69 EUR pro Monat


Klare u. verständliche Antwort!

Vielen Dank
holdi333

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