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Freiwilling gesetlich versichert und Elternzeit ...
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Freiwilling gesetlich versichert und Elternzeit ... 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : falschdiagnose |
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Silwes81
Anmeldungsdatum: 09.01.2012 Beiträge: 3
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 8:46 pm Titel: Freiwilling gesetlich versichert und Elternzeit ... |
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Hallo,
wir haben im Nov 2010 Nachwuchs bekommen. Mein Mann ist privat versichert (Lehrer) und ich bin in der gesetzlichen KK. Bis Jan 2011 war ich im Mutterschutz und danach 2 Jahre Elternzeit (bis Nov 2012).
Im Jan 2011 hat mich meine Versicherung angeschrieben, dass ich von nun an freiwillig gesetzlich versichert bin, da mein Gehalt eine Grenze überschritten hat. Ich habe das nicht weiter beachtet, da ich dachte es habe keine Auswirkung, da ich in Elternzeit bin.
Ich habe meine Tochter bei mir mit versichert als Familienversicherung. Das war auch möglich, da das Einkommen meines Mannes geringer als meines ist und unter der Grenze liegt. Im April bekam ich eine Aufforderung das Einkommen meines Mannes offenzulegen und musste rückwirkend Beiträge bezahlen (auf 50% des Einkommens meines Mannes).
Seit November bekomme ich nun auch kein Elterngeld mehr und habe kein Einkommen, muss aber Beiträge bezahlen. Das ist ziemlich hart.
Meine Frage, ist das so rechtens? Ich bin ab Jan 2011 freiwillig gesetzlich versichert, obwohl ich schon gar nicht mehr arbeiten war.
Bin ich irgendwann wieder pflichtversichert und beitragsbefreit? In 2011 liege ich ja unter den Grenzen. Oder habe ich jetzt immer dieses Problem, nur weil ich ganz knapp über diese Grenze gekommen bin. Wir möchten nämlich gerne ein zweites Kind und dann müsste ich ja solange ich zuhause bleibe mächtig zahlen....
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Dieses Problem quält mich jetzt schon seit einem Jahr und keiner konnte mir helfen. KV und Arbeitgeber waren keine Hilfe.
VIELEN DANK !!!! |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 11:55 pm Titel: |
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Hallo,
solange keine Versicherungpflicht eintritt, bleibt die freiwillige Mitgliedschaft bestehen.
Da könnte es doch eine Option sein, die Beschäftigung im geringem Maße, aber einem Verdienst von mehr als 400,- Euro monatlich aufzunehmen, denn dadurch würde Versicherungspflicht eintreten.
Besonders pfiffig wäre es, wenn man dass bis zum Beginn der 2. Schutzfrist durchalten würde...
Mfg
ratte1 |
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Silwes81
Anmeldungsdatum: 09.01.2012 Beiträge: 3
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 12:29 am Titel: |
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Danke für die Antwort.
Wann tritt denn die Versicherungspflicht wieder ein? Reicht es aus, wenn ich nur einige Monate einen Verdienst von >400 € habe? Was wäre denn der Vorteil, wenn ich bis zum Mutterschutz arbeiten würde?
Könnte ich mich auch über meinen Mann privat mitversichern lassen für einige Jahre? Bekäme ich auch Beihilfe, so wie er? Wie lange ginge das? Müsste mich die GKV danach wieder aufnehmen?
Ohje, ich habe von Versicherungen keinerlei Ahnung ...... So viele Fragen .......
Vielen Dank, Silwes |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 7:31 am Titel: |
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Unter 400 € würde heißen ganz versicherungsfrei zu sein, also weiterhin freiwillig. eine Möglichkeit wäre den Jb so zu gestalten das die Stundenzahl verringert wird und denn entsprechend weniger verdient wird, das heißt wieder an fangen zuarbeiten. Mit dem AG ist es vieleicht möglich im Rahmen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eine Lösung zufinden.
Gruß
Jochen _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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