G-Krankenversicherung für kanadische Ehefrau


 
G-Krankenversicherung für kanadische Ehefrau
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Fechna



Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 1

Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 1:19 pm    Titel: G-Krankenversicherung für kanadische Ehefrau

Hallo! Ich möchte mich schon im Voraus für die Hilfe und Information bei allen bedanken, die meinen Text lesen.

Ich bin 26 Jahre alt, und war bis vor kurzem über meinen Vater bei der DAK mitversichert. Nun bin ich als Student zum Studentensatz auch bei der DAK versichert.
Ich möchte nächstes Jahr meine langjährige kanadische Freundin heiraten, und frage mich, ob sie dann über mich mitversichert sein kann, so wie meine Mutter es bei meinem Vater war (meine Mutter kam aus Polen) oder ob ich dafür eine Anstellung haben muss.
Wir wollen in Deutschland langfristig bleiben, bis jetzt hatte sie jeweils nur auf ein Jahr befristete Visa (was sich kurzfristig nicht ändern wird) und ihre Versicherungsgeschichte lautet wie folgt:

- einheitliche staatliche Krankenversicherung Kanadas (British- Columbia) (1980- September 2006)

- Deutscher Ring über Arbeitgeber (Pädagogischer Austauschdienst PAD)
(September 2006- Mai 2007/ September 2007- Mai 2008)

- Seit Mai 2008: "Viator Expatriate Health Insurance", eine internationale, private Versicherung für Menschen, die sich im (jeweiligen) Ausland aufhalten (muss jedes Jahr erneuert werden).

Also meine Fragen:

- Kann sie bei mir mitversichert sein (nach der Hochzeit)?
- Wenn ja, wieviel müsste sie bezahlen?
- Wenn nein, könnte sie sich trotzdem bei der DAK versichern lassen?
- Sie verdient nur etwa 500- 700 Euro als Selbstständige im Monat, macht das dann überhaupt Sinn?

Danke für eure Hilfe!
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Rentner



Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 334

Verfasst am: Di Feb 17, 2009 10:05 pm    Titel:

Hallo Fechna,

zu 1. grundsätzlich immer mit Trauschein
zu 2. nichts, Familienversichung ist immer kostenfrei
zu 3. ----
zu 4. Familienversicherung ist nur bis zu einem Einkommen von 360 € im Monat möglich. Hiermit ist eine gesetzliche Versicherung für deine Frau in Deutschland ausgeschlossen, es sei denn, sie beginnt eine sozialversicherungsplichtige Tätigkeit, die als hauptberuflich anzusehen ist.
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