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Nächstes Thema : Student Familienversichert Nebengewerbe Verlustverrechnung |
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Nachricht |
Patientin
Anmeldungsdatum: 07.03.2011 Beiträge: 16
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| Verfasst am: Mo März 28, 2011 8:44 am Titel: gesetzlich oder privat? |
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Ich habe mal eine Frage! Ich werde im Sommer 25 und falle dann aus der Familienversicherung raus. Mein Studium dauert aber noch eine Weile und ich muss mich über den Studententarif versichern. Jetzt habe ich hier *** gelesen, dass ein private Versicherung eigentlich ganz praktisch ist, weil man keine Medikamente und so bezahlen muss. Da ich aufgrund einer chronischer Erkrankung Medikamente schlucken muss, wäre das an sich keine schlechte Idee.
Nun steht in dem Text aber auch, dass ein späterer Wechsel schwer werden kann. Nun ist es aber so, dass ich in etwa 1,5- 2 Jahren heiraten werde, da mein Freund dann mit seiner Diplomarbeit fertig ist. Wird es dann zum Problem, wenn ich bei ihm mitverischert werden möchte? Zu dem Zeitpunkt werde ich mich nämlich noch im Volontatiat befinden und nicht viel verdienen, oder muss ich dann weiter in der privaten Versicherung bleiben? |
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Paule
Anmeldungsdatum: 05.11.2008 Beiträge: 339
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| Verfasst am: Mo März 28, 2011 1:02 pm Titel: |
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Als chronisch Kranke in die PKV? Haben Sie schon einen Antrag gestellt?
Wenn nein, dann viel Vergnügen dabei! |
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Gast
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| Verfasst am: Mo März 28, 2011 3:44 pm Titel: |
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bei einer privaten Versicherung ist zu beachten, dass Erkrankungen die man schon hat, und auch versichern lassen will, extra kosten. will heißen, dass der "normale" Beitrag sich um einiges erhöht, wenn du z.B. noch deine chronische Erkrankung mitversichern lassen will (um in den Genuß von Übernahme von Kosten zu kommen). ist dir das zu viel Geld, und lässt deine Erkrankung nicht versichern bei der PKV, musst du entstehende Kosten dafür selbst tragen.
kurzum: der Wechsel in die PKV sollte immer von allen Seiten betrachtet werden. nicht nur von der zunächst kostengünstigen Version des PKV-Vermittlers; vor allem wenn man schon Vorerkrankungen hat. |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Mo März 28, 2011 7:22 pm Titel: |
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Hallo,
das Herausfallen aus der Familienversicherung begründet keinen Anspruch auf einen Wechsel in die PKV. Wie kommst Du darauf?
Versicherungspflicht als Student ist mit Aufnahme des Studiums eingetreten. Sie ruhte nur durch die Familienversicherung. Sie lebt jetzt auf. Für einen Wechsel in die PKV hättest Du Dich zu Studienbeginn von dieser Versicherungspflicht befreien lassen müssen.Hast Du aber nicht.
Nun bleibst Du in der GKV bis zur Viollendung des 30. Lebensjahres bzw. 14. Facsemesters in der GKV. Und wenn Du Dir dann mal ein Angebot mit 30 von der PKV einholst, dann wirst Du Dir die Augen reiben, was das kostet Ab 27 Jahren langen die deutlich zu.
LG, Fee |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Mo März 28, 2011 8:11 pm Titel: |
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Nee, Fee, die KVdS tritt erst ein, wenn kein Anspruch auf FV (mehr) besteht. § 5 Abs. 7 SGB V.
Zur PKV haben meine Vorredner schon einiges geschrieben.
Wenn du dich jetzt von der Versicherungspflicht befreien lässt, kommst du als Studentin nicht mehr in die Familienversicherung, da diese Befreiung auch für die Familienversicherung gilt. |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Di März 29, 2011 7:03 pm Titel: |
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Hallo,
sehe ich weiterhin anders.
LG, Fee |
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Hucky
Anmeldungsdatum: 17.07.2009 Beiträge: 362 Wohnort: Dresden
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| Verfasst am: Di März 29, 2011 7:24 pm Titel: |
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Ich sehe genauso wie GerneKrankenVersichert. Abs. 7 ist mehr als eindeutig. Rdschr. schließt sich dem an.
VG
Hucky |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Mi März 30, 2011 2:47 pm Titel: |
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| Krankenkassenfee hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
sehe ich weiterhin anders.
LG, Fee |
Ich sehe da nix von Ruhen.
§ 5 Abs. 7 SGB V
Nach Absatz 1 Nr. 9 oder 10 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 versicherungspflichtig oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist nicht versichert. |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Mi März 30, 2011 3:34 pm Titel: |
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Hallo,
sehe ich auch so - eine Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der versicherungspflicht möglich und diese tritt erst ein wenn die Vorrangversicherung ( z.B.Familienversicherung, KVdR oder Pflichtversicherung als Arbeitnehmer) wegfällt.
Gruss
Czauderna |
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Herby2011
Anmeldungsdatum: 10.03.2011 Beiträge: 92
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| Verfasst am: Do März 31, 2011 2:09 pm Titel: |
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Hallo,
ich sehe das genau so. Mit 25 entweder Studentische Krankenversicherung (KVdS) bei der Gesetzlichen oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und PKV. Macht hier aber echt wenig Sinn, bei bestehender chronischer Erkrankung und laufender "Familienplanung" .
Bleib mal lieber bei der Gesetzlichen.
Ach ja: Wenn Du einen Anspruch auf Bafög hast, übernimmt die Bafög-Stelle einen Großteil des GKV-Beitrags .
Gruß
Herby _________________ Jeder ist anders - und das ist gut so |
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Fridolin65
Anmeldungsdatum: 28.08.2010 Beiträge: 3
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| Verfasst am: Fr Apr 08, 2011 1:43 pm Titel: |
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| Also, es lohnt sich nicht immer in die PKV zu wechseln, wenn man die Eigenbeteiligung mit bedenkt... |
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Amsel
Anmeldungsdatum: 18.04.2011 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Mo Apr 18, 2011 4:27 pm Titel: |
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| Ich stimme mal in den Kanon ein: Eine PKV scheint mir hier doch recht unsinnig. Zwar ist die Rückkehr in die GKV vermutlich über das Volontatiat (wenn Sozialversicherungspflichtig vergütet) oder die Familienversicherung möglich. Allerdings muss man ernsthaft Gegenrechnen ob die Einsparung der zuzahlungspflichtigen Medikamente (was ja scheinbar den einzigen genutzten Vorteil darstellt) den vermutlich höheren PKV-Beitrag (nicht zuletzt wegen der chronischen Krankheit) gegenüber dem doch sehr günstigen Studententarif der GKV aufwiegt. |
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Baliori
Anmeldungsdatum: 29.08.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Di Aug 30, 2011 10:20 am Titel: |
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Versteh nicht ganz wo das Problem liegt. Rechne dir doch einfach mal aus, was eine private Krankenversicherung in deinem Fall kostet würde. Das kannst anhand spezifischer TarifvergleicheGibt da ne Menge Beitragsvergleichsrechner im Netz.
Also solange du noch Student bist, dürfte das doch eigtl. kein Problem sein.. |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Di Aug 30, 2011 8:49 pm Titel: |
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| Amsel hat folgendes geschrieben:: | | Zwar ist die Rückkehr in die GKV vermutlich über das Volontatiat (wenn Sozialversicherungspflichtig vergütet) oder die Familienversicherung möglich. | Kleine Anmerkung: Während des gesamten Studiums ist eine Familienversicherung dann aber nicht möglich (§ 10 Abs. 1 nr. 3 SGB V)
MfG
ratte1 |
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