Gesetzliche Krankenkasse kündigen bei längerer Reise?


 
Gesetzliche Krankenkasse kündigen bei längerer Reise?
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toms



Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 1

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 3:35 pm    Titel: Gesetzliche Krankenkasse kündigen bei längerer Reise?

Hallo,

in ca. einem Jahr starte ich eine etwas mehr als 1-jährige Reise.
Dafür werde ich eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und meine bisherige GKV kündigen. Kann ich diese eigentlich einfach so kündigen?

Wie ist es dann, wenn ich wieder nach Dtl. zurückkomme. Laut Gesetz besteht ja KV-Pflicht. Da muss mich doch meine alte Kasse, bei der ich schon länger als 15 Jahre versichert bin, wieder aufnehmen, oder?

Ich habe von einer Anwartschaft gehört. Aber ich möchte nicht ein Jahr oder länger Beiträge für nichts zahlen. Da kommt ja dann auch ein großes Sümmchen zusammen.

Ich habe mich noch nicht bei der AOK informiert. Ich wollte erstmal hier fragen, damit ich nicht ganz ohne Vorkenntnisse hingehe.

Vielen Dank
Tom
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ht-net



Anmeldungsdatum: 18.04.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Apr 18, 2012 5:11 pm    Titel: ...eigentlich ganz einfach

..das mit der anwartschaft gibt es in diesem fall eigentlich garnicht mehr. die kassen versuchen nur oft noch eine solche anwartschaft zu verkaufen!
ich würde der krankenversicherung mitteilen, dass du beabsichtigst auszuwandern. es muss natürlich auch so sein dass du "nur" im außereuropäischen ausland bist. dann kannst du normalerweise auch deine krankenversicherung zum abflugtag kündigen. auf irgendwelche anderen fristen würde ich mich nicht einlassen, da die gkv dann auch nichts mehr bezahlt und dies ein sonderfall ist. wenn du wieder zurückkehrst muss dich die alte gkv kasse wieder aufnehmen. du musst dich halt gleich nach der rückkehr melden und eine wiederaufname schriftlich beantragen.
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Mi Apr 18, 2012 9:05 pm    Titel: Re: ...eigentlich ganz einfach

ht-net hat folgendes geschrieben::
..das mit der anwartschaft gibt es in diesem fall eigentlich garnicht mehr. die kassen versuchen nur oft noch eine solche anwartschaft zu verkaufen!
ich würde der krankenversicherung mitteilen, dass du beabsichtigst auszuwandern. es muss natürlich auch so sein dass du "nur" im außereuropäischen ausland bist. dann kannst du normalerweise auch deine krankenversicherung zum abflugtag kündigen. auf irgendwelche anderen fristen würde ich mich nicht einlassen, da die gkv dann auch nichts mehr bezahlt und dies ein sonderfall ist. wenn du wieder zurückkehrst muss dich die alte gkv kasse wieder aufnehmen. du musst dich halt gleich nach der rückkehr melden und eine wiederaufname schriftlich beantragen.


Hallo,
das ist so nicht wirklich korrekt - selbst dann, wenn du das bei deiner Kasse so praktiziert hast. Eine freiwillige Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder gar zum "Abflugtag" zu kündigen geht nicht einfach so - und einfach gegenüber der Kasse lapidar anzugeben, man halte sich gar beruflich dort auf ist auch schon sehr bedenklich - denn gerade Arbeitnehmer die ins Ausland entsandt werden, unterliegen, je nach Status weiterhin der deutschen Krankenversicherungspflicht. So einfach ist das alles nicht.
Gleichwohl ist es möglich eine freiwillige Mitgliedschaft vorzeitig aus einem solchen Grund zu beenden.
Anders dagegen, wenn zum Tag der Abreise gleichzeitig eine Pflichtversicherung endet, (Arbeitsverhältnis oder ALG-1 oder ALG-2-Bezug)
dann endet die Mitgliedschaft kraft Gesetz und es nicht einmal eine Kündigung erforderlich). Schwierigkeiten kann da höchstens geben, wenn der Betroffene
nach zwei Jahren wieder auftaucht und behauptet die ganze Zeit in Thailand gewesen zu sein, aber seinen Erstwohnsitz nicht abgemeldet hat in Deutschland.
Was die Anwartschaftsversicherung angeht, so kann diese schon wichtig sein.
Dann nämlich wenn es um die Erfüllung von Vorversicherungszeiten geht, z.B. für die KVdR. oder Leistungen der Plegeversicherung.
Gruss
Czauderna
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Mi Apr 18, 2012 10:00 pm    Titel: Re: ...eigentlich ganz einfach

[quote="Czauderna"]
ht-net hat folgendes geschrieben::
..das mit der anwartschaft gibt es in diesem fall eigentlich Was die Anwartschaftsversicherung angeht, so kann diese schon wichtig sein.
Dann nämlich wenn es um die Erfüllung von Vorversicherungszeiten geht, z.B. für die KVdR. oder Leistungen der Plegeversicherung.
...und weil niemand weiß, wie die gesetzlichen Regelungen in zwei Jahren aussehen. Cool

MfG
ratte1
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leonardo



Anmeldungsdatum: 15.04.2010
Beiträge: 43

Verfasst am: Sa Apr 21, 2012 11:23 pm    Titel: Auf und davon !

Kann nur meine praktische Erfahrung beisteuern.
Waren das ganze Jahr 2009 in Asien.
Hatten jeweils ein Jahr unbezahlten Sonderurlaub.
Sind GKV pflichtversichert.
Habe mir von meiner Kasse eine schriftliche Abmeldebestätigung geben lassen.
Da mußte ich aber drauf drängen, freiwillig bekam ich die nicht von denen.
Habe mich und meine Frau zu dem Tag dann auch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.
Sind zum Flughafen und weggeflogen.
Hatte für die Zeit eine Auslandsreisekrankenversicherung bei der Central.
Aber Obacht, die AVBs genau durchlesen, die meisten haben nämlich den Haken, daß du einen WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND haben mußt.
Abgemeldet werden sie sich im Leistungsfall nämlich genau darauf berufen und nicht zahlen !
Bei der Central war es (AVB damals) egal wo man seinen Wohnsitz hat.
Zurück nach Deutschland, gleich zum Einwohnermeldeamt und wieder angemeldet.
Von Asien aus bereits dem zuständigen Sachbearbeiter gemailt und uns wieder GKV angemeldet und Anmeldebestätigung erhalten.
Am nächsten Tag gleich wieder gearbeitet, somit entstand keine freiwillig Versichertenzeit.
*seuftz*

So war das, als Neubürger hat dann jeder von uns auch noch Freifahrkarten für einen Monat für den ÖPNV bekommen. *lol*

leonardo
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