Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Moderator: Czauderna
Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo Zusammen !
Ich habe mal wieder eine Frage.
Ich bin Rentner.
Meine Frau will sich bei mir familienversichern.
Meine Frau hat nur Zinseinkünfte.
Dazu hat mir die TK ein Schreiben geschickt, in dem steht, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht von den Einkünften abgezogen werden darf.
Jetzt habe ich im Internet recherchiert und da wird geschrieben, dass schon 2003 vom Bundessozialgericht entschieden wurde, dass der Sparer-Pauschbetrag von den Kapitaleinkünften von den GKVen berücksichtigt werden muß.
Az. B 12 KR 13/02 R
https://www.steuertipps.de/steuererklae ... rsicherung
Bei Finanztip heißt es sogar, dass die Werbungskostenpauschale abgezogen werden kann, das wird bei der TK auch verneint.
https://www.finanztip.de/gkv/verdienstg ... sicherung/
1. Verstehe ich da etwas falsch ?
2. Handhabt das nur die TK so ? Ist aber doch ein Gesetz von höchster Ebene.
3. Gibt es da vielleicht ein neueres Urteil ?
4. Handhaben das andere GKVen anders ?
Ich habe mal wieder eine Frage.
Ich bin Rentner.
Meine Frau will sich bei mir familienversichern.
Meine Frau hat nur Zinseinkünfte.
Dazu hat mir die TK ein Schreiben geschickt, in dem steht, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht von den Einkünften abgezogen werden darf.
Jetzt habe ich im Internet recherchiert und da wird geschrieben, dass schon 2003 vom Bundessozialgericht entschieden wurde, dass der Sparer-Pauschbetrag von den Kapitaleinkünften von den GKVen berücksichtigt werden muß.
Az. B 12 KR 13/02 R
https://www.steuertipps.de/steuererklae ... rsicherung
Bei Finanztip heißt es sogar, dass die Werbungskostenpauschale abgezogen werden kann, das wird bei der TK auch verneint.
https://www.finanztip.de/gkv/verdienstg ... sicherung/
1. Verstehe ich da etwas falsch ?
2. Handhabt das nur die TK so ? Ist aber doch ein Gesetz von höchster Ebene.
3. Gibt es da vielleicht ein neueres Urteil ?
4. Handhaben das andere GKVen anders ?
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,
so wie geschildert, ist die Aussage der Kasse falsch. Mein Rat - wenn die Kasse die Familienversicherung genau wegen dieser Frage ablehnt, dann muss das per Bescheid und gesetzlicher Begründung erfolgen. Dagegen kann dann ein Widerspruch erfolgen, der wiederum z.B. mit den von dir genannten Quellen begründet werden kann.
Im Übrigen habe ich das hier gefunden - https://www.tk.de/resource/blob/206600 ... g-data.pdf
Gruss
Czauderna
so wie geschildert, ist die Aussage der Kasse falsch. Mein Rat - wenn die Kasse die Familienversicherung genau wegen dieser Frage ablehnt, dann muss das per Bescheid und gesetzlicher Begründung erfolgen. Dagegen kann dann ein Widerspruch erfolgen, der wiederum z.B. mit den von dir genannten Quellen begründet werden kann.
Im Übrigen habe ich das hier gefunden - https://www.tk.de/resource/blob/206600 ... g-data.pdf
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Ja, das ist das Formular, das ich geschickt bekommen habe.
Da steht:
Also den Sparerpauschbetrag ziehen sie nicht ab. Auch keine Werbungskosten. Das ist tatsächlich so zu verstehen.
Das finde ich schon erstaunlich.
Da steht:
Ich habe inzwischen auch mit einem Mitarbeiter gechattet, es ist tatsächlich so zu verstehen, die TK hält sich hier nicht an das Urteil des BSG von 2003.Was zählt zum Gesamteinkommen?
Zum Gesamteinkommen gehören u. a.
.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge......
.
Nicht dazu zählen
Werbungskosten, .., Sparerpauschbeträge
Also den Sparerpauschbetrag ziehen sie nicht ab. Auch keine Werbungskosten. Das ist tatsächlich so zu verstehen.
Das finde ich schon erstaunlich.
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,leonardo hat geschrieben: ↑24.08.2022, 14:56Ja, das ist das Formular, das ich geschickt bekommen habe.
Da steht:Ich habe inzwischen auch mit einem Mitarbeiter gechattet, es ist tatsächlich so zu verstehen, die TK hält sich hier nicht an das Urteil des BSG von 2003.Was zählt zum Gesamteinkommen?
Zum Gesamteinkommen gehören u. a.
.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge......
.
Nicht dazu zählen
Werbungskosten, .., Sparerpauschbeträge
Also den Sparerpauschbetrag ziehen sie nicht ab. Auch keine Werbungskosten. Das ist tatsächlich so zu verstehen.
Das finde ich schon erstaunlich.
wie kommt er darauf, wenn das eigene Merkblatt der TK etwas anderes sagt?
Merkwürdig.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo Czauderna und vielen Dank für deine Hilfe.
Also verstehst du das Dokument so, dass der Sparer-Pauschbetrag und die Werbungskosten-Pauschale doch abgezogen werden von den Zinseinkünften ?
Vielleicht haben wir auch aneinander vorbeigechattet ?
Er meinte ja er würde mich anrufen.
Ich habe halt nur das Problem, dass ich nur sehr eingeschränkt telefonieren kann, bin inzwischen fast komplett taub.
Also verstehst du das Dokument so, dass der Sparer-Pauschbetrag und die Werbungskosten-Pauschale doch abgezogen werden von den Zinseinkünften ?
Vielleicht haben wir auch aneinander vorbeigechattet ?
Er meinte ja er würde mich anrufen.
Ich habe halt nur das Problem, dass ich nur sehr eingeschränkt telefonieren kann, bin inzwischen fast komplett taub.
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,
ich sehe das auch so, dass das erste Schreiben der gängigen Rechtsprechung und auch dem eigenen Merkblatt von der TK selbst widerspricht.
Kleine Ergänzung, Werbungskosten werden von Zinseinkünften nicht abgezogen sondern der Sparerpauschbetrag statt Werbungskosten, der Pauschbetrag aber auf jeden Fall.
Ich würde damit rechnen, dass die TK ihr erstes Schreiben als fehlerhaft zurücknimmt.
ich sehe das auch so, dass das erste Schreiben der gängigen Rechtsprechung und auch dem eigenen Merkblatt von der TK selbst widerspricht.
Kleine Ergänzung, Werbungskosten werden von Zinseinkünften nicht abgezogen sondern der Sparerpauschbetrag statt Werbungskosten, der Pauschbetrag aber auf jeden Fall.
Ich würde damit rechnen, dass die TK ihr erstes Schreiben als fehlerhaft zurücknimmt.
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,leonardo hat geschrieben: ↑24.08.2022, 15:52Hallo Czauderna und vielen Dank für deine Hilfe.
Also verstehst du das Dokument so, dass der Sparer-Pauschbetrag und die Werbungskosten-Pauschale doch abgezogen werden von den Zinseinkünften ?
Vielleicht haben wir auch aneinander vorbeigechattet ?
Er meinte ja er würde mich anrufen.
Ich habe halt nur das Problem, dass ich nur sehr eingeschränkt telefonieren kann, bin inzwischen fast komplett taub.
ja, wenn das steht - nicht zu den Einkünften gehören .... Sparer-Pauschbeträge", dann heißt das doch auch, dass von den Kapitalerträgen diese Freibeträge abgezogen werden müssen. Sonst könnte man ja gleich schreiben, dass nur das zählt, was auch im Einkommensteuerbescheid unter Kapitalerträgen steht und müsste diese Pauschbeträge erst gar nicht erwähnen. Wenn aber bereits aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht, dass der Pauschbetrag bereits berücksichtigt ist und die dort genannte Summe quasi den "Nettobetrag" ausweist, dann wird nichts mehr abgezogen.
Ja, könnte schon sein, dass hier ein Missverständnis bei der Kommunikation aufgetreten ist.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Ja, das ist (für mich) schwer zu verstehen, so wie das in dem Dokument ausgedrückt ist.
Ok, Danke ! Noch eine weitere Frage.
Habe oben vergessen zu erwähnen, dass meine Frau bereits seit 01.09.2021 bei mir familienversichert ist.
Die TK hat sich ja jetzt genau 1 Jahr nach Erstantrag gemeldet.
Um welchen Zeitraum geht es dabei eigentlich genau ?
Sind die Zinseinkünfte vom 01.01.2021-31.12.2021 und jetzt die vom 01.01.2022-31.12.2022 relevant, also immer genau pro Steuerjahr ?
oder
nur der genaue Zeitraum in dem die Familienversicherung läuft, also vom 01.09.2021-31.08.2022 und dann jetzt vom 01.09.2022-31.08.2023 ?
Ok, Danke ! Noch eine weitere Frage.
Habe oben vergessen zu erwähnen, dass meine Frau bereits seit 01.09.2021 bei mir familienversichert ist.
Die TK hat sich ja jetzt genau 1 Jahr nach Erstantrag gemeldet.
Um welchen Zeitraum geht es dabei eigentlich genau ?
Sind die Zinseinkünfte vom 01.01.2021-31.12.2021 und jetzt die vom 01.01.2022-31.12.2022 relevant, also immer genau pro Steuerjahr ?
oder
nur der genaue Zeitraum in dem die Familienversicherung läuft, also vom 01.09.2021-31.08.2022 und dann jetzt vom 01.09.2022-31.08.2023 ?
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,
also ich kenne es noch so, dass wir immer rückwirkend die Familienversicherung überprüft haben. Das Datum, ab dem wir geprüft haben, entsprach immer dem Datum der letzten Prüfung. Das Datum stand aber auch immer auf dem Fragebogen. Ergab es sich dann, dass die Familienversicherung rückwirkend beendet werden musste, konnte aber gleichzeitig die Beurteilung für die Zukunft erfolgen und die Familienversicherung ggf. wiederhergestellt werden.
Gruss
Czauderna
also ich kenne es noch so, dass wir immer rückwirkend die Familienversicherung überprüft haben. Das Datum, ab dem wir geprüft haben, entsprach immer dem Datum der letzten Prüfung. Das Datum stand aber auch immer auf dem Fragebogen. Ergab es sich dann, dass die Familienversicherung rückwirkend beendet werden musste, konnte aber gleichzeitig die Beurteilung für die Zukunft erfolgen und die Familienversicherung ggf. wiederhergestellt werden.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Ich habe mal beim alten Bogen nachgeschaut.
Bei der Erstbeantragung wollte die TK den Steuerbescheid von 2020 haben.
Den hatte ich aber zu dem Zeitpunkt noch gar nicht.
Daher habe ich die Zinseinkünfte meiner Frau für 2021 eingesammelt, was ich halt hatte, was ich noch nicht hatte, hatte ich errechnet und angegeben.
Das wurde dann so akzeptiert.
Rückligender Zeitruam ?
Dann müßte ich ja das noch mal schicken, was ich Ihnen bereits geschickt habe ?
Bei der Erstbeantragung wollte die TK den Steuerbescheid von 2020 haben.
Den hatte ich aber zu dem Zeitpunkt noch gar nicht.
Daher habe ich die Zinseinkünfte meiner Frau für 2021 eingesammelt, was ich halt hatte, was ich noch nicht hatte, hatte ich errechnet und angegeben.
Das wurde dann so akzeptiert.
Rückligender Zeitruam ?
Dann müßte ich ja das noch mal schicken, was ich Ihnen bereits geschickt habe ?
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo,
beim ersten Bogen war die Sache einfach - es geht hier mehr um den zweiten Bogen, da sollte ein altes Datum stehen.
Gruss
Czauderna
beim ersten Bogen war die Sache einfach - es geht hier mehr um den zweiten Bogen, da sollte ein altes Datum stehen.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung nur Zinseinkünfte
Hallo Czauderna,
ich habe nun den Fragebogen "Familienversicherung Bestandsprüfung" online ausgefüllt.
Die einzige Frage bei der ein Datum abgefragt wird ist diese:
Also ich vermute jetzt mal, dass tatsächlich der Betrachtungszeitraum ab 01.09.2021 jetzt ist.
Habe halt wieder Belege die ich bisher für 2022 habe hochgeladen.
Am Ende kam dann noch, dass sie sich erst wieder bei der nächsten Bestandsprüfung melden.
Ich hoffe mal, dass es wieder so durch geht wie letztes Jahr.
Wenn nicht, werde ich wahrscheinlich wieder einen Sack voll Fragen haben.
ich habe nun den Fragebogen "Familienversicherung Bestandsprüfung" online ausgefüllt.
Die einzige Frage bei der ein Datum abgefragt wird ist diese:
Nein, war sie nicht.Mein Ehe-/Lebenspartner ist/war seit
01.09.2021 bei einer anderen
Krankenversicherung/-kasse als der TK
versicher
Also ich vermute jetzt mal, dass tatsächlich der Betrachtungszeitraum ab 01.09.2021 jetzt ist.
Habe halt wieder Belege die ich bisher für 2022 habe hochgeladen.
Am Ende kam dann noch, dass sie sich erst wieder bei der nächsten Bestandsprüfung melden.
Ich hoffe mal, dass es wieder so durch geht wie letztes Jahr.
Wenn nicht, werde ich wahrscheinlich wieder einen Sack voll Fragen haben.