Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Moderator: Czauderna
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Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Hallo in die Runde von mir als neuer User.
Ich habe eine SEHR SPEZIELLE Frage zu freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Ehepartner in der privaten KV ist.
Meine Frau ist Beamtin und privat KV versichert.
Ich (52 Jahre) habe nach Jahren meinen Job verloren, bin in gesetzlicher KV, bekomme jetzt Alg1 und möchte mich demnächst freiwillig beim Arbeitsamt abmelden. Werde eine Zeitlang als Hausmann leben ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Meine Frau wechselt in die günstigere Lohnsteuerklasse III und erwirtschaftet das Haupteinkommen in Zukunft.
Aus diesem Grund muss ich mich freiwillig krankenversichern. Ich könnte in die private KV (30% Beitrag wegen Beihilfe), aber dies ist mir zu riskant wegen Gesundheitscheck mit erst 52 Jahren und spätere Behandlungen bzw. Vorerkrankungen. Ich möchte also in der GKV bleiben.
Da meine Frau privat versichert ist, wird ja ihr halbes Gehalt zur Berechnung meiner GKV herangezogen, wenn ich kein Einkommen habe. Es gibt also auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Sie verdient 4000 € brutto = 2000 € werden angerechnet = ergibt ca. 400 € Beitrag GKV für mich.
Maximal werden bei Ihr wohl 50% vom Bemessungsentgelt von 4.837,50 € herangezogen = das sind 2.418,75 € brutto. Dann dürfte mein monatlicher GKV-Beitrag maximal ca. 450 Euro betragen.
Meine Frage dazu:
Bedeutet dies konkret, das ALLE Einkünfte über diesen 2.418,75 € im Monat nicht mehr für meine GKV zur Beitragsberechnung herangezogen werden bei uns beiden? Meine Frau hat zusätzlich schwankend Kapitaleinkünfte ab und zu im vierstelligen Bereich - ich habe auch ein Aktiendepot, wo Gewinne für die Lebenskosten realisiert werden sollen nach Bedarf.
Danke für Eure Antworten schonmal.
Viele Grüße
ps: und bitte keine Neiddebatte wegen irgendwelcher Kapitaleinkünfte. Das ist angespartes Vermögen nach über 30 Jahren Arbeit.
Ich habe eine SEHR SPEZIELLE Frage zu freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Ehepartner in der privaten KV ist.
Meine Frau ist Beamtin und privat KV versichert.
Ich (52 Jahre) habe nach Jahren meinen Job verloren, bin in gesetzlicher KV, bekomme jetzt Alg1 und möchte mich demnächst freiwillig beim Arbeitsamt abmelden. Werde eine Zeitlang als Hausmann leben ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Meine Frau wechselt in die günstigere Lohnsteuerklasse III und erwirtschaftet das Haupteinkommen in Zukunft.
Aus diesem Grund muss ich mich freiwillig krankenversichern. Ich könnte in die private KV (30% Beitrag wegen Beihilfe), aber dies ist mir zu riskant wegen Gesundheitscheck mit erst 52 Jahren und spätere Behandlungen bzw. Vorerkrankungen. Ich möchte also in der GKV bleiben.
Da meine Frau privat versichert ist, wird ja ihr halbes Gehalt zur Berechnung meiner GKV herangezogen, wenn ich kein Einkommen habe. Es gibt also auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Sie verdient 4000 € brutto = 2000 € werden angerechnet = ergibt ca. 400 € Beitrag GKV für mich.
Maximal werden bei Ihr wohl 50% vom Bemessungsentgelt von 4.837,50 € herangezogen = das sind 2.418,75 € brutto. Dann dürfte mein monatlicher GKV-Beitrag maximal ca. 450 Euro betragen.
Meine Frage dazu:
Bedeutet dies konkret, das ALLE Einkünfte über diesen 2.418,75 € im Monat nicht mehr für meine GKV zur Beitragsberechnung herangezogen werden bei uns beiden? Meine Frau hat zusätzlich schwankend Kapitaleinkünfte ab und zu im vierstelligen Bereich - ich habe auch ein Aktiendepot, wo Gewinne für die Lebenskosten realisiert werden sollen nach Bedarf.
Danke für Eure Antworten schonmal.
Viele Grüße
ps: und bitte keine Neiddebatte wegen irgendwelcher Kapitaleinkünfte. Das ist angespartes Vermögen nach über 30 Jahren Arbeit.
Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Hallo und willkommen im Forum
so, wie geschildert ist es genau so auch richtig, wie du es schon selbst erkannt hast - 50% der eigenen Einkünfte plus 50% der Einkünfte deiner Ehefrau, maximal die halbe Beitragsbemessungsgrenze, das ist alles. Hier die gesetzliche Grundlage - https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf
und dort unter § 2 zu finden.
es kann natürlich auch sein, je nach Höhe deiner Einkünfte, dass diese Regelung nicht angewendet werden kann und du mit deinen gesamten Einnahmen beitragspflichtig wärest.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert ist es genau so auch richtig, wie du es schon selbst erkannt hast - 50% der eigenen Einkünfte plus 50% der Einkünfte deiner Ehefrau, maximal die halbe Beitragsbemessungsgrenze, das ist alles. Hier die gesetzliche Grundlage - https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf
und dort unter § 2 zu finden.
es kann natürlich auch sein, je nach Höhe deiner Einkünfte, dass diese Regelung nicht angewendet werden kann und du mit deinen gesamten Einnahmen beitragspflichtig wärest.
Gruss
Czauderna
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Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnun
Hallo Czauderna,
super - vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Dann habe ich das richtig als Laie verstanden.
Da ich definitiv weniger Einkommen als meine Frau haben werde, wird es dann ja bei max. 50% Bemessungsentgelt bleiben mit maximal 450 € Beitrag für mich.
Gut, bin jetzt selbst davon betroffen - und beisse in den sauren Apfel: aber verstehe trotzdem nicht so ganz, warum der Mindestbeitrag GKV mit fiktivem Mindesteinkommen nicht zum Tragen kommt, weil der Ehepartner in der PKV ist.
Gibt es einen triftigen Grund für diese Regelung?
super - vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Dann habe ich das richtig als Laie verstanden.
Da ich definitiv weniger Einkommen als meine Frau haben werde, wird es dann ja bei max. 50% Bemessungsentgelt bleiben mit maximal 450 € Beitrag für mich.
Gut, bin jetzt selbst davon betroffen - und beisse in den sauren Apfel: aber verstehe trotzdem nicht so ganz, warum der Mindestbeitrag GKV mit fiktivem Mindesteinkommen nicht zum Tragen kommt, weil der Ehepartner in der PKV ist.
Gibt es einen triftigen Grund für diese Regelung?
Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Gut, bin jetzt selbst davon betroffen - und beisse in den sauren Apfel: aber verstehe trotzdem nicht so ganz, warum der Mindestbeitrag GKV mit fiktivem Mindesteinkommen nicht zum Tragen kommt, weil der Ehepartner in der PKV ist.
Gibt es einen triftigen Grund für diese Regelung?
Hallo,
ja ist in der Vergangenheit zu suchen. Damals, also in "grauer Vorzeit" war es so, dass es den sog. Hausfrauentarif gab, der sich beitragsmäßig bei ca. 80,00 DM befand. der wurde in erster Linie von Ehefrauen gewählt, deren Ehemänner als gut verdienende Angestellte, Selbständige oder eben auch als Beamte in der PKV waren. wenn ich mich noch richtig erinnere, waren in diesem Tarif auch ggf. die Kinder mitversichert.
Das hat man dann durch die jetzige Regelung ein Ende gesetzt und auch die Familienversicherung entsprechend angepasst.
Aus meiner Sicht, was auch kein Wunder ist, war ich doch seit 1968 bei einer GKV-Kasse beschäftigt, eine gute Regelung, die eben eine solche "Billigversicherung" ausschließt, wenn ein Teil des Ehepaares in der PKV versichert ist.
Gruss
Czauderna
Gibt es einen triftigen Grund für diese Regelung?
Hallo,
ja ist in der Vergangenheit zu suchen. Damals, also in "grauer Vorzeit" war es so, dass es den sog. Hausfrauentarif gab, der sich beitragsmäßig bei ca. 80,00 DM befand. der wurde in erster Linie von Ehefrauen gewählt, deren Ehemänner als gut verdienende Angestellte, Selbständige oder eben auch als Beamte in der PKV waren. wenn ich mich noch richtig erinnere, waren in diesem Tarif auch ggf. die Kinder mitversichert.
Das hat man dann durch die jetzige Regelung ein Ende gesetzt und auch die Familienversicherung entsprechend angepasst.
Aus meiner Sicht, was auch kein Wunder ist, war ich doch seit 1968 bei einer GKV-Kasse beschäftigt, eine gute Regelung, die eben eine solche "Billigversicherung" ausschließt, wenn ein Teil des Ehepaares in der PKV versichert ist.
Gruss
Czauderna
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Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Herzlichen Dank für Deine Erklärung. Jetzt bin ich schlauer…
Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Hallo Stahlratte,
Aber OK, Öffnung heißt nicht Verjüngung, und mit 52 kan man bei "30% hie und halber Höchstbeitrag da" schon ins Grübeln kommen.
Schon gegrübelt?
Gruß
von GS
ohne Dich von Deiner Entscheidung weglenken zu wollen: Aber ein Risiko wegen Gesundheitscheck bzgl, späterer Behandlungen müsstest Du nicht eingehen; u.a. für Deinen Fall gibt es die "Öffnung der PKV" mit maximal 30% Zuschlag.Stahlratte schreibt:
dies ist mir zu riskant wegen Gesundheitscheck mit erst 52 Jahren und spätere Behandlungen bzw. Vorerkrankungen.
Aber OK, Öffnung heißt nicht Verjüngung, und mit 52 kan man bei "30% hie und halber Höchstbeitrag da" schon ins Grübeln kommen.
Schon gegrübelt?
Gruß
von GS
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Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Hey GS,
Danke für den Hinweis - werde mich darüber informieren….
Danke für den Hinweis - werde mich darüber informieren….
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Re: Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Also die Öffnungsaktion der PKV für Angehörige ist eine überlegenswerte Alternative.
Hier ein link mit weiteren Infos (Merkblatt + Broschüre), falls andere User sich mit diesem Thema beschäftigen (müssen).
https://www.pkv.de/positionen/krankenve ... und-beamte
Hier ein link mit weiteren Infos (Merkblatt + Broschüre), falls andere User sich mit diesem Thema beschäftigen (müssen).
https://www.pkv.de/positionen/krankenve ... und-beamte