Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Moderator: Czauderna
Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Hallo,
wenn ich zum Zeitpunkt einer Kapitalauszahlung einer bAV familienversichert bin, gilt dann auch der Freibetrag für die Verbeitragung ?
Ich lese immer nur, dass er für Pflichtversicherte gilt, nicht für freiwillig Versicherte aber über den Status familienversichert gibt es keine Aussagen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
wenn ich zum Zeitpunkt einer Kapitalauszahlung einer bAV familienversichert bin, gilt dann auch der Freibetrag für die Verbeitragung ?
Ich lese immer nur, dass er für Pflichtversicherte gilt, nicht für freiwillig Versicherte aber über den Status familienversichert gibt es keine Aussagen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Hallo,
was genau ist eine bav , war irgendwann mal ein Arbeitgeber beteiligt?
Danke und Gruß
Czauderna
was genau ist eine bav , war irgendwann mal ein Arbeitgeber beteiligt?
Danke und Gruß
Czauderna
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
bAV = betriebliche Altersversorgung
Ja der Arbeitgeber war an den Einzahlungen beteiligt.
Ja der Arbeitgeber war an den Einzahlungen beteiligt.
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Hallo,
das könnte ggf. teuer werden. es handelt sich hier um einen Versorgungsbezug, der dem Grunde nach beitragspflichtig ist.
es kommt hier entscheidend auf den Auszahlungsbetrag an. Die Prüfung und die Entscheidung nimmt die Krankenkasse vor.
Hier mal ein einfaches Beispiel :
Variante A - Auszahlungsbetrag = 50.000 € - Verteilung auf 120 Kalendermonate = 416,66
abzgl. Freibetrag von 174,50 € = 242,16 €
Familienversicherung bleibt bestehen
Variante B - Auszahlungsbetrag = 100.000 € - Verteilung auf 120 Kalendermonate - 833,32 €
abzgl. Freibetrag von 174,50 € = 658,82 €
Hier könnte die Krankenkasse auf den Gedanken kommen, die Familienversicherung zu beenden.
Verbindlich entscheiden wird das aber, wie gesagt die Krankenkasse - dazu auch ein interessanter Link - https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 6.2019.pdf
Gruss
Czauderna
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Hallo,
solange man familienversichert ist, zahlt man keine Beiträge, von daher spielen Freibeträge keine Rolle.
Kapitalisierte Versorgungsbezüge aus der bAV werden auf die Familienversicherung nicht angerechnet.
Die 120stel-Regelung ist ein Konstrukt rein zur Umlegung der Beitragslast, für die Familienversicherung gibt es dahingehend keinerlei Rechtsgrundlage, sie ist nicht anzuwenden.
Wenn sonst keine Einnahmen vorhanden sind, dann bleibt man ohne also Beitragszahlung familienversichert.
solange man familienversichert ist, zahlt man keine Beiträge, von daher spielen Freibeträge keine Rolle.
Kapitalisierte Versorgungsbezüge aus der bAV werden auf die Familienversicherung nicht angerechnet.
Die 120stel-Regelung ist ein Konstrukt rein zur Umlegung der Beitragslast, für die Familienversicherung gibt es dahingehend keinerlei Rechtsgrundlage, sie ist nicht anzuwenden.
Wenn sonst keine Einnahmen vorhanden sind, dann bleibt man ohne also Beitragszahlung familienversichert.
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Hallo Viking,
vielen Dank für den Korrekturbeitrag - so steht es auch in dem von mir verlinkten Rundschreiben des VDEK aus dem Jahre 2019.
Danach sind solche Abfindungen nicht als Gesamteinkommen zu berücksichtigen.
Mein Fehler - sorry.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für den Korrekturbeitrag - so steht es auch in dem von mir verlinkten Rundschreiben des VDEK aus dem Jahre 2019.
Danach sind solche Abfindungen nicht als Gesamteinkommen zu berücksichtigen.
Mein Fehler - sorry.
Gruss
Czauderna
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Vielen Dank Viking für die Erklärung.
Somit ist die Auszahlung einer bAV in der Familienversicherung völlig unschädlich.
Weder wird sie verbeitragt noch zählt es zum monatlichen Einkommen, habe ich das so richtig verstanden ?
Dann hat der Status der Familienversicherung einen grossen Vorteil gegenüber den Pflichtversicherten, weil diese für Auszahlungen der bAV, die über dem Freibetrag liegen, Beiträge zahlen müssen ?
Somit ist die Auszahlung einer bAV in der Familienversicherung völlig unschädlich.
Weder wird sie verbeitragt noch zählt es zum monatlichen Einkommen, habe ich das so richtig verstanden ?
Dann hat der Status der Familienversicherung einen grossen Vorteil gegenüber den Pflichtversicherten, weil diese für Auszahlungen der bAV, die über dem Freibetrag liegen, Beiträge zahlen müssen ?
Re: Gilt der Freibetrag bAV auch für Familienversicherte
Ja, das haben Sie richtig verstanden.
Als Familienversicherter ist man da mit Sicherheit im Vorteil, das "Problem" liegt ja aber darin, dass gleichzeitig mit einem Rentenbezug die Familienversicherung sowieso wegfällt, wenn eine bAV mit Renteneintritt fällig wird. Man kann sich also kaum für die Familienversicherung "entscheiden".
Rein für die Familienversicherung ist es immer besser, eine kapitalisierte Auszahlung zu wählen. Ein monatlicher Bezug kann aber anderweitig Vorteile haben. Schwer zu sagen zum Beispiel, ob man mit einem laufenden monatlichen Bezug auf Lebenszeit betrachtet mehr Geld herausbekommt.
Die Regelung ist zugegeben auch schwer verständlich - rein objektiv rechtlich betrachtet - da ansonsten so ziemlich jedes Einkommen für die Familienversicherung herangezogen wird. Aber bis jetzt ist der Gesetzgeber da nicht drangegangen.
Als Familienversicherter ist man da mit Sicherheit im Vorteil, das "Problem" liegt ja aber darin, dass gleichzeitig mit einem Rentenbezug die Familienversicherung sowieso wegfällt, wenn eine bAV mit Renteneintritt fällig wird. Man kann sich also kaum für die Familienversicherung "entscheiden".
Rein für die Familienversicherung ist es immer besser, eine kapitalisierte Auszahlung zu wählen. Ein monatlicher Bezug kann aber anderweitig Vorteile haben. Schwer zu sagen zum Beispiel, ob man mit einem laufenden monatlichen Bezug auf Lebenszeit betrachtet mehr Geld herausbekommt.
Die Regelung ist zugegeben auch schwer verständlich - rein objektiv rechtlich betrachtet - da ansonsten so ziemlich jedes Einkommen für die Familienversicherung herangezogen wird. Aber bis jetzt ist der Gesetzgeber da nicht drangegangen.