Krankenkasse bittet um Schweigepflichtentbindung wegen verunfallter Großmutter

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Antrume
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Krankenkasse bittet um Schweigepflichtentbindung wegen verunfallter Großmutter

Beitrag von Antrume » 19.05.2022, 16:26

Hallo zusammen,

meine Großmutter hatte Ende letzten und Anfang diesen Jahres leider zwei schwerwiegendere Stürze. Dadurch waren 2 Operationen des Beines erforderlich. Sie ist bereits 94 und dement.

Wie üblich fordert die GKV nun einen Unfallbericht an. Diesen konnte ich nicht beantworten, da meine Großmutter die Vorgänge nicht mehr rekapitulieren kann. Als ich das Pflegeheim um mithilfe bat, sollte ich einfach die Antwort senden, dass ich nicht vor Ort war und daher keine Angaben dazu machen kann.

Jetzt wünscht die GKV eine Schweigepflichtentbindung, damit sie sämtliche Daten direkt vom Heim, den Krankenhäusern und Ärzten anfordern und eventuelle Forderungsansprüche geltend machen können. Diese Daten werden auch an den MD übermittelt.

Jetzt umtreiben mich folgende Fragen:
  • 1. Was wäre, wenn ich der GKV die Genehmigung nicht erteile?
  • 2. Wenn ich es tue, hat meine Oma daraus irgendetwas zu erwarten?
Irgendwie habe ich (die hoffentlich ungerechtfertigte) Angst, dass irgendwas nachteiliges für uns dabei herauskommt.

Grundsätzlich habe ichreine Bedenken der GKV dabei zu helfen den Vorgang aufzuklären. Nur passt gerade alles mit dem Pflegegrad und den Kosten etc., damit sie noch möglichst lange ohne soziale Unterstützungen ihren Lebensabend verbringen kann.

Czauderna
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Re: Krankenkasse bittet um Schweigepflichtentbindung wegen verunfallter Großmutter

Beitrag von Czauderna » 19.05.2022, 16:55

Hallo,
Jetzt umtreiben mich folgende Fragen:

1. Was wäre, wenn ich der GKV die Genehmigung nicht erteile?

2. Wenn ich es tue, hat meine Oma daraus irgendetwas zu erwarten?

Irgendwie habe ich (die hoffentlich ungerechtfertigte) Angst, dass irgendwas nachteiliges für uns dabei herauskommt.


Da musst du dir keine Gedanken machen - immer, wenn es sich um eine Unfalldiagnose handelt, wird die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) aktiv
und will wissen, wann und wo und wie und warum eben dieser Unfall passiert ist und ob es ggf. Unfallbeteiligte gab. Hintergrund dafür ist, dass sich die Krankenkasse entweder einen Teil der Kosten wiederholen kann oder sogar alles. Das ist immer dann der Fall, wenn es Unfallbeteiligte gibt, die über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dazu gibt es ein "Teilungsabkommen", d.h. es spielt keine Rolle, wer "schuld" bzw. Verursacher des Unfalls war, sondern es genügt die Beteiligung. Hier bekommt dann die Krankenkasse eine entsprechende Pauschalerstattung.
Im Falle deiner Oma steht ja nun fest, dass die Oma selbst nichts dazu sagen kann und der Unfall passierte, ohne dass jemand vom Pflegepersonal anwesend war. So etwas kommt immer wieder mal vor. Es könnte aber trotzdem sein, dass durch die Befragung der Kasse festgestellt werden kann, dass es ein Unfall in einer Einrichtung war, der im Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft des Heimes liegt, womit wir schon den beteiligten Kostenträger hätten. es kann aber auch anders sein und dann bleibt die Kasse alleiniger Kostenträger.
Konkret auf deine Frage - ein, die Oma hat keinerlei Nachteile. Außerdem, sollte diese "Einverständniserklärung" auch schon Bestandteil des Heimvertrages sein. Ich habe gerade einen aktuellen Fall in der Familie, da wird diese Frage "Auskünfte an Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegekassen schon im Voraus bestätigt.
Gruss
Czauderna

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