Schulische Ausbildung beendet!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Thomas224
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Schulische Ausbildung beendet!

Beitrag von Thomas224 » 13.08.2012, 12:55

Hallo zusammen!

Ich bin 24 Jahre alt und habe Mitte Juli meine schulische Ausbildung (Erzieher) beendert.
Jetzt habe ich ein Brief bekommen, dass ich ab den 1.8.2012 nicht mehr über meine Eltern Familienversichert bin.
Ein Einkommen habe ich keinen, nicht mal Kindergeld.
Auf der Suche nach einen Job bin ich habe aber wie gesagt kein.

Jetzt Frage ich mich, warum ich nicht mehr bei meinen Eltern Krankenversichert sein kann oder ob die da mist geschrieben haben? o.O

Danke im Vorraus :)

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.08.2012, 13:49

Moin,

die Familienversicherung für Kinder ist befristet.

Bei Schul- oder Berufsausbildung kann diese bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt werden.

Bei stellenlosen nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

Die Schul- oder Berufsausbildung liegt nicht mehr vor. Da die Altersgrenze für die Familienversicherung von stellenlosen überschritten ist, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich.

Bleibt nur eine freiwillige Versicherung. Ohne Einkommen nach dem Mindesbeitrag. Sind zur Zeit knapp 150 €

amerin

Beitrag von amerin » 13.08.2012, 13:59

Oder wenn möglich pflichtversicherter Student werden...

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.08.2012, 14:14

Stimmt, ist günstiger.
Geht allerdings frühestens zum jeweiligen Semesterbeginn

CTG
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Beitrag von CTG » 13.08.2012, 21:58

Oder entsprechend ALG II beantragen.
ALG I ist ja denk ich nicht drin da du ja für die schulische Ausbildung auch kein Gehalt bekommen hast.

Bobarello
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Beitrag von Bobarello » 16.08.2012, 19:57

Was es nicht alles für Regelungen gibt :D

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 17.08.2012, 07:19

broemmel hat geschrieben:Stimmt, ist günstiger.
Geht allerdings frühestens zum jeweiligen Semesterbeginn
Könnte man denn als zwei Ausbildugnsabschnitte sehen, wenn die sChulausbildung für das Studium benötigt wird, denn geht es durchgehend. wenndenn noch der Dienst getan wurde geht es bis zu 6 Monate länger, ansonsten ist mit Austellung und Bendigung mit 24 Schluss.

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