Hallo zusammen,
ich frage für einen Freund. Dieser lebt seit 20 Jahren in den Niederlanden und bezieht dort die AOW Rente. Hierüber ist er in den Niederlanden krankenversichert. Zudem bezieht er eine eigene deutsche Altersrente und eine deutsche Hinterbliebenenrente. Von diesen Renten werden jeweils Beiträge zur KVdR abgezogen.
Nun habe ich gehört, dass bei einem anderweitigen KV Schutz (hier über die Niederlande) die Möglichkeit besteht, sich von der deutschen KVdR befreien zu lassen. In diesem Merkblatt
https://www.dvka.de/media/dokumente/mer ... usland.pdf
ist die Möglichkeit angedeutet, aber ich verstehe es nicht ganz.
Die deutsche KV nimmt er faktisch nicht in Anspruch da alles über die NL läuft. Er zahlt halt doppelt Beiträge ...
Ist die Befreiung möglich? Besten Dank im Voraus.
Henrik
Wohnsitz Niederlande KVdR Befreiung?
Moderator: Czauderna
Re: Wohnsitz Niederlande KVdR Befreiung?
Hallo,
ich bin zwar schon 6 Jahre raus aus dem aktiven Dienst bei der Krankenkasse, aber ich kann mich noch erinnern, dass bei dieser Konstellation die Versicherung bei uns in Deutschland weiterlief, aber es keine doppelte Beitragszahlung gab, also keine bei der Krankenversicherung in den Niederlanden.
Das hieß auch, dass die Leistungen, die in den Niederlanden in Anspruch genommen, wurden von uns getragen wurden. eine Befreiung von der KVdR war aus diesem Grunde nicht möglich. So lese ich das auch schon auf Seite 4 des von dir verlinkten Merkblatts der DVKA. Ich habe da auch nichts von einer (theoretisch) möglichen Befreiung gefunden. Wo hast du das gelesen in dem Merkblatt ?.
Ich rate dir aber, konkret deine deutsche Krankenkasse zu kontaktieren und eine verbindliche Aussage einzuholen.
Gruss
Czauderna
ich bin zwar schon 6 Jahre raus aus dem aktiven Dienst bei der Krankenkasse, aber ich kann mich noch erinnern, dass bei dieser Konstellation die Versicherung bei uns in Deutschland weiterlief, aber es keine doppelte Beitragszahlung gab, also keine bei der Krankenversicherung in den Niederlanden.
Das hieß auch, dass die Leistungen, die in den Niederlanden in Anspruch genommen, wurden von uns getragen wurden. eine Befreiung von der KVdR war aus diesem Grunde nicht möglich. So lese ich das auch schon auf Seite 4 des von dir verlinkten Merkblatts der DVKA. Ich habe da auch nichts von einer (theoretisch) möglichen Befreiung gefunden. Wo hast du das gelesen in dem Merkblatt ?.
Ich rate dir aber, konkret deine deutsche Krankenkasse zu kontaktieren und eine verbindliche Aussage einzuholen.
Gruss
Czauderna
Re: Wohnsitz Niederlande KVdR Befreiung?
Wie dem auch sei! Aus meiner Sicht ist das piepegal, weil der Zug schon längst abgefahren ist.
Von der sog. KVdR (Versicherungspflicht als Rentner in Deutschland) kann man sich gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V auf Antrag befreien lassen.
Diesen Befreiungsantrag muss man allerdings gem. § 8 Abs. 2 SGB V innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht in der KVdR in Deutschland stellen. Das ist eine absolute Frist, die schon abgelaufen ist oder?!
Ferner würde ich so etwas niemals machen. Denn wenn man einmal so einen Antrag gestellt hat, dann ist Feierabend. In der Regel gibt es dann keinen Weg zurück, weil man dann der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland den Rücken zugekehrt hat. Es ist eine Einbahnstraße!!
Von der sog. KVdR (Versicherungspflicht als Rentner in Deutschland) kann man sich gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V auf Antrag befreien lassen.
Diesen Befreiungsantrag muss man allerdings gem. § 8 Abs. 2 SGB V innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht in der KVdR in Deutschland stellen. Das ist eine absolute Frist, die schon abgelaufen ist oder?!
Ferner würde ich so etwas niemals machen. Denn wenn man einmal so einen Antrag gestellt hat, dann ist Feierabend. In der Regel gibt es dann keinen Weg zurück, weil man dann der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland den Rücken zugekehrt hat. Es ist eine Einbahnstraße!!
Re: Wohnsitz Niederlande KVdR Befreiung?
KVdR ist zwar nicht mein Spezialgebiet.
Dennoch bin ich mir ziemlich sicher (jedoch sage ich hier weil ich für andere Menschen spreche, dass es ohne Gewähr ist).
Los geht es:
Es gilt nur das Recht EINES Landes.
Bekommt jemand, der gewöhnlich in einem EU-Land wohnt (hier NL)
eine Rente aus seinem Wohnland (hier aus NL) eine Rente und aus einem anderen EU-Land (hier Deutschland)
DANN: gilt bei so einem Mehrfachrentner das WohnlandRecht
ALSO: es gilt niederländisches Sozialversicherungsrecht
ALSO: es gilt NICHT deutsches Recht.
DAHER: dürfen von der Rente auch keine deutschen Beiträge einbehalten werden.
Das hat nichts mit einer Befreiung zu tun.
Man muss sich dafür nicht aktiv befreien lassen.
ABER: man sollte der deutschen Krankenasse mitteilen.
......ich wohne in Niederlande und beziehe eine niederländische Rente
Durch diesen in NL wohnen und eine NL-Rente beziehen gilt dann KEIN deutsches Recht mehr (kein deutscher Beitragsabzug; auch rückwirkend bis zur Verjährung).
NL-Recht gilt dann zu 100 %. Die Beitragsberechnung muss dann in NL geregelt werden ; auch möglicherweise aus der deutschen Rente.
Dies dann bitte mit der NL-KK klären.
Nach meinem - aber bitte vorsichtigen Wissen- des NL-Beitragsrechtes dürfte die deutsche Rente dort keine Rolle spielen.
So jetzt machen wir den Fall mal umgekehrt:
Wohnen in D, Rente aus D und auch Rente aus NL
Es gilt dann deutsches Recht (mit allen Konsequenzen).
Nach deutschen Recht ist die ausländische Rente beitragspflichtig.
So nun kläre man schön viel mit den Krankenkassen.
Dennoch bin ich mir ziemlich sicher (jedoch sage ich hier weil ich für andere Menschen spreche, dass es ohne Gewähr ist).
Los geht es:
Es gilt nur das Recht EINES Landes.
Bekommt jemand, der gewöhnlich in einem EU-Land wohnt (hier NL)
eine Rente aus seinem Wohnland (hier aus NL) eine Rente und aus einem anderen EU-Land (hier Deutschland)
DANN: gilt bei so einem Mehrfachrentner das WohnlandRecht
ALSO: es gilt niederländisches Sozialversicherungsrecht
ALSO: es gilt NICHT deutsches Recht.
DAHER: dürfen von der Rente auch keine deutschen Beiträge einbehalten werden.
Das hat nichts mit einer Befreiung zu tun.
Man muss sich dafür nicht aktiv befreien lassen.
ABER: man sollte der deutschen Krankenasse mitteilen.
......ich wohne in Niederlande und beziehe eine niederländische Rente
Durch diesen in NL wohnen und eine NL-Rente beziehen gilt dann KEIN deutsches Recht mehr (kein deutscher Beitragsabzug; auch rückwirkend bis zur Verjährung).
NL-Recht gilt dann zu 100 %. Die Beitragsberechnung muss dann in NL geregelt werden ; auch möglicherweise aus der deutschen Rente.
Dies dann bitte mit der NL-KK klären.
Nach meinem - aber bitte vorsichtigen Wissen- des NL-Beitragsrechtes dürfte die deutsche Rente dort keine Rolle spielen.
So jetzt machen wir den Fall mal umgekehrt:
Wohnen in D, Rente aus D und auch Rente aus NL
Es gilt dann deutsches Recht (mit allen Konsequenzen).
Nach deutschen Recht ist die ausländische Rente beitragspflichtig.
So nun kläre man schön viel mit den Krankenkassen.