GKV-Beitrag während Elterngeldbezuges

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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Mukal
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GKV-Beitrag während Elterngeldbezuges

Beitrag von Mukal » 23.05.2017, 10:29

Hallo liebe alle,

erstmal Backgroundinfo:

- zur Zeit angestellt, aber gekündigt zum 30.06.2017

- 5.5.2017 Vater geworden.

-ab 01.07 als Arbeitslos gemeldet ber der Agentur für Arbeit

-ab 5.7. möchte ich ELTERNGELD nehmen und Arbeitslosengeld ruhen lassen während des Elterngeldbezuges.

- Eine Aufnahme in die Familienversicherung über meiner Frau geht nicht, da ich allein Verdiener war/bin:)

-Ich bekomme wohl eine 3 monatige Sperrzeit von der Arbeitsagentur da ich selbst gekündigt habe.

Während des Eltergeldbezuges ist man als gesetzlich Versicherter beitragsfrei versichert. Meine Frage ist wer bezahlt die Krankenkassebeitrag ab 01.07? Soweit ich weiss, gibt es so genannter "Nachgehender Leistungsanspruch" was nur 4 Wochen nach der Beendigung der Arbeitsverhältnisse dauert.

GerneKrankenVersichert
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Re: GKV-Beitrag während Elterngeldbezuges

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.05.2017, 13:55

Mukal hat geschrieben: Während des Eltergeldbezuges ist man als gesetzlich Versicherter beitragsfrei versichert.
Das ist nicht korrekt. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Eine Pflichtversicherung besteht durch die Elternzeit oder den Elterngeldbezug weiter (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)

2. Es werden keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielt (§ 224 Abs. 1 SGB V, entscheidend ist der letzte Satz)

Hier http://www.saarland.de/70454.htm ist ausnahmsweise mal korrekt beschrieben, unter welchen Voraussetzungen Beiträge gezahlt werden müssen oder nicht. Oft wird nur verkürzt geschrieben "Elterngeld ist beitragsfrei".

Bei dem von dir geplanten Ablauf fehlt es an der Pflichtversicherung zum 01.07.17. Die geplante Änderung, nach der die Pflichtversicherung und Beitragszahlung mit dem ersten Tag der Sperrzeit beginnt, tritt erst am 01.08.2017 in Kraft.

Der nachgehende Anspruch ist nur dann möglich, wenn unmittelbar im Anschluss eine Pflichtversicherung folgt. Auch das ist bei dir nicht der Fall, da die Agentur für Arbeit während des Elterngeldbezuges keine Beiträge zahlt.

Bedeutet: Ab dem 01.07.2017 zahlst du selbst die Beiträge.

Mukal
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Beitrag von Mukal » 23.05.2017, 14:16

Erstmal danke für die Antwort.

Was wäre denn wenn ich erst ab 05.08 Elterngeld nehme? Soweit ich dich richtig verstanden habe, bezählt Arbeitsagentur die Beiträge für mich ab 01.08 wieder.

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