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bentuy
Anmeldungsdatum: 23.01.2012 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 10:43 am Titel: günstige Krankenversicherung |
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Hallo,
ich bin damals als Student nach Deutschland gekommen und war bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Von Februar bis Juni 2011 hatte ich dann eine private Krankenversicherung für ausländische Studenten. Nach dem Ende meines Studiums bin ich letztes Jahr im Juli 2011 zurück in meine Heimat geflogen und bin aber seit Januar diesen Jahres mit einem Heiratsvisum wieder hier. Für die Aufenthaltserlaubnis (zwecks Familie) bräuchte ich wieder eine Krankenkasse. Entweder eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private, jedoch mit den gleichen Leistungen. Da ich gerade gekommen bin, habe ich momentan keine Arbeit. Meine Frau ist noch bei ihrem Vater gesetzlich mitversichert und hat momentan auch keine Arbeit, beginnt jedoch im Herbst ein Studium.
Ich weiß dass eine freiwillige Versicherung monatlich 150,-€ kostet. Wie kann ich an eine günstige Versicherung kommen??
Ich habe schon mal hier nachgefragt:
hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung...
da wurde mir gesagt dass es bei ihnen nicht geht da ich nicht für nur vorrübergehend bleibe sondern mit einer Deutschen verheiratet bin.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Mfg |
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amerin
Anmeldungsdatum: 25.02.2010 Beiträge: 151
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 11:48 am Titel: |
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Der einfachste und günstigste Weg ist, Deine Frau lässt sich nicht mehr über ihren Vater familienversichern, sondern stellt einen Antrag für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) und versichert Dich als ihren Ehemann per Familienversicherung bei ihr mit. _________________ Gruß amerin |
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bentuy
Anmeldungsdatum: 23.01.2012 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 2:20 pm Titel: |
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| amerin hat folgendes geschrieben:: | | Der einfachste und günstigste Weg ist, Deine Frau lässt sich nicht mehr über ihren Vater familienversichern, sondern stellt einen Antrag für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) und versichert Dich als ihren Ehemann per Familienversicherung bei ihr mit. |
Danke für die schnelle Antwort...aber das problem ist dass meine frau möchte erst im herbst studieren. könnte sie eigentlich schon jetzt eigene KV als studentin abschließen? |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 2:37 pm Titel: |
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Hallo,
nein, könnte Sie nicht - bis dahin würde auch für sie die ca. 150,00 € mtl. zu Buche schlagen, allerdings dann für zwei Personen. Vorteil wäre, du hättest eine Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna |
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bentuy
Anmeldungsdatum: 23.01.2012 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 4:37 pm Titel: |
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ich bin erst seit 2 wochen hier,,,wird es ein Problem geben wenn ich erst mitte februar oder anfang märz eine versicherung haben möchte?
oder heisst dass wenn ich erst im februar eine versicherung habe, muss ich auch für die monat januar zahlen? |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 10:24 pm Titel: |
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| Czauderna hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
nein, könnte Sie nicht - bis dahin würde auch für sie die ca. 150,00 € mtl. zu Buche schlagen, allerdings dann für zwei Personen. Vorteil wäre, du hättest eine Krankenversicherung. | M.E. ist eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV zur Zeit gar nicht möglich, da die letzte KV eine private gewesen ist.
MfG
ratte1 |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 10:26 pm Titel: |
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| ratte1 hat folgendes geschrieben:: | | Czauderna hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
nein, könnte Sie nicht - bis dahin würde auch für sie die ca. 150,00 € mtl. zu Buche schlagen, allerdings dann für zwei Personen. Vorteil wäre, du hättest eine Krankenversicherung. | M.E. ist eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV zur Zeit gar nicht möglich, da die letzte KV eine private gewesen ist.
MfG
ratte1 |
Hallo,
aber die Ehefrau ist doch familienversichert - die könnte aus der Fahi. raus - sich selbst versichern und den Ehemann mitversichern.
Gruss
Czauderna |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 10:29 pm Titel: |
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| Czauderna hat folgendes geschrieben:: | | ratte1 hat folgendes geschrieben:: | | Czauderna hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
nein, könnte Sie nicht - bis dahin würde auch für sie die ca. 150,00 € mtl. zu Buche schlagen, allerdings dann für zwei Personen. Vorteil wäre, du hättest eine Krankenversicherung. | M.E. ist eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV zur Zeit gar nicht möglich, da die letzte KV eine private gewesen ist.
MfG
ratte1 |
Hallo,
aber die Ehefrau ist doch familienversichert - die könnte aus der Fahi. raus - sich selbst versichern und den Ehemann mitversichern.
Gruss
Czauderna | Du hast Recht: Nur eine eigene Mitgliedschaft wäre nicht möglich.
MfG
ratte1 |
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bentuy
Anmeldungsdatum: 23.01.2012 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 12:17 am Titel: |
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danke fur eure Antwort..aber eine Frage noch..
ich bin erst seit 2 wochen hier,,,wird es ein Problem geben wenn ich erst mitte februar oder anfang märz eine versicherung haben möchte?
oder heisst dass wenn ich erst im februar eine versicherung habe, muss ich auch für die monat januar zahlen? |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 8:40 am Titel: |
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Hallo,
grundsätzlich wäre eine Versicherung ab dem Tag der 1. Wohnsitznahme in Deutschland erforderlich - ich denke aber, wenn ihr den Weg über die Ehefrau nehmt, dass die Kasse da nichts weiter unternimmt.
Gruss
Czauderna |
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bentuy
Anmeldungsdatum: 23.01.2012 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 2:38 pm Titel: |
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wenn meine Frau aus der Familienversicherung ihres Vaters raus geht und eine eigene freiwillige KV abschliesst dann könnte ich ja mich ja bei ihr kostenlos mitversichern (gemeinsame Familienversicherung).
Wie sieht es dann später aus wenn ich eine versicherungspflichtige Arbeit habe? Dann bin ich ja automatisch in einer gesetzlichen KV. Kann dann meine Frau sich bei mir mitversichern lassen und aus der freiwilligen KV raus gehen? oder muss sie weiter dann die höheren freiwilligen Beiträge zahlen bis sie dann im Herbst ihr Studium anfängt?
Und wenn sie dann Studentin ist und ich meine Arbeit habe, kann sie sich dann bei meiner gesetzl. KV mitversichern lassen? |
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x-perte
Anmeldungsdatum: 13.01.2012 Beiträge: 28
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 6:40 pm Titel: |
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Hallo,
ab Tag der Heirat würde ich empfehlen, dass sich deine Frau freiwillig versichert und du in die kostenlose Familienversicherung gehst.
Wenn Sie im Herbst das Studium aufnimmt, kann Sie in die günstige Krankenversicherung der Studenten und du bleibst in der Familienversicherung.
Wenn du eine versicherungspflichtige (mehr als 400 € brutto und auf Dauer angelegt) Beschäftigung aufnimmst, musst du in die GKV und deine Frau kann in die kostenlose Familienversicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist der freiwilligen Krankenversicherung, obwohl es wohl mal einige Kassen (AOK fällt mir da spontan ein) gab, die dann auf die Kündigungsfrist bestanden haben, außer man geht in die Familienversicherung bei der AOk.
Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend.
Gruß
x-perte |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Do Jan 26, 2012 9:05 am Titel: |
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| x-perte hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ab Tag der Heirat würde ich empfehlen, dass sich deine Frau freiwillig versichert und du in die kostenlose Familienversicherung gehst.
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Dumm gefragt - aufgrund welcher Rechtsgrundlage? |
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x-perte
Anmeldungsdatum: 13.01.2012 Beiträge: 28
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| Verfasst am: Do Jan 26, 2012 9:25 am Titel: |
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Hallo,
das ist wirklich dumm gefragt.
Ich dachte es ist verständlich.
Der Ehemann hat keine Möglichkeit auf GKV. Die Ehefrau ist in der Familienversicherung des Vaters und sie kann auf Antrag in die freiwillige Versicherung gem. § 9 SGB V wechseln und dann den Ehegatten mit in die Familienversicherung nehmen.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Gruß
x-perte |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Do Jan 26, 2012 9:47 am Titel: |
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| x-perte hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das ist wirklich dumm gefragt.
Ich dachte es ist verständlich.
Der Ehemann hat keine Möglichkeit auf GKV. Die Ehefrau ist in der Familienversicherung des Vaters und sie kann auf Antrag in die freiwillige Versicherung gem. § 9 SGB V wechseln und dann den Ehegatten mit in die Familienversicherung nehmen.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Gruß
x-perte |
Mir fehlt die Rechtsgrundlage für die freiwillige Versicherung, da die Voraussetzungen für die Familienversicherung durch die Heirat nicht wegfallen. |
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