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Ich hab OP, KK will keine Hilfe zahlen
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Nächstes Thema : Krankenkasse fordert Leistungsgebühren zurück |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 2:07 pm Titel: Ich hab OP, KK will keine Hilfe zahlen |
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Hallo
folgenden Situation:
ich muß in 2 wochen für ein paar tage ins KH wegen einer knie-op, wir haben ein kind von 21 monaten und mein mann ist vollzeit beschäftigt.
da wir mitten im weihnachtsgeschäft stecken bekommt er schlecht urlaub. er will auf jeden fall zuhause bleiben, solange ich im KH bin.
nun habe ich bei meiner KK angefragt, wie es mit unterstützung für uns aussieht. allerdings steht uns wohl keine zu. wir sollen das kind zur tagesmutter bringen, die nimmt aber nachts keine kinder an. mein mann verlässt jeden tag gegen 14 uhr das haus und kommt nachts gegen 12 uhr 30 heim.
laut krankenkasse ist das unser problem, sie zahlen nicht, da wir halt die tagesmutter haben. da ist das kind, wenn ich arbeiten gehe. ich darfs aber, da bei uns hier das jugendamt zuschüsse zahlt, das kind nur an den 2 tagen bringen, wo ich arbeite. wenn ich krank bin oder urlaub habe darf sie es nicht annehmen.
ich werde ca 3 wochen auf die krücken angewiesen sein. hat jemand eine idee wie wir das machen? geht ja schon mit dem tragen los. geht ja nicht mit krücken...
verwandtschaft haben wir kaum, lediglich eine tante hat ein wenig zeit, die hatte aber vor paar wochen selbst eine schwere op und kann weder tragen noch gut laufen. |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 2:21 pm Titel: |
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Hallo,
natürlich greift hier die Leistung "Haushaltshilfe" - wenn demnach kein, Haushalt lebender Angehöriger die Versorgung des Kindes übernehmen kann, dann steht diese Leistung genau dafür zur Verfügung. Die Zeiten, an denen ohnehin die Tagesmutter zuständig ist oder der Vater zu Hause ist, werden dabei nicht berücksichtigt. Allerdings kenne ich jetzt so auf Anhieb keine Kasse, die selbst Haushaltshilfen schickt, sondern da wird lediglich bezahlt.
Solche Hilfe kann man ggf. über Hilfsorganisationen, wie z.B. das DRK, die Malteser oder die Arbeiterwohlfahrt bekommen.
Wenn das alles nicht klappt, vielleicht geht da die Mitaufnahme des Kindes in Krankenhaus selbst - kommt eben auf das Krankenhaus an - die Entscheidung trifft allerdings das Krankenhaus - die Kosten werden dann als Krankenhausnebenkosten mit der Kasse abgerechnet.
Gruss
Czauderna |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 2:29 pm Titel: |
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hallo
ich kann sie aber nicht zur tagesmutter bringen, da ich einige wochen kein auto fahren kann.
wenn papa da ist, ist ja auch kein problem, es geht ja nur um die zeit wo er arbeitet. und da wäre ich komplett alleine, was aber nicht geht.
krankenkasse hats doch abgelehnt. |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 2:42 pm Titel: |
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| gladwyn hat folgendes geschrieben:: | hallo
ich kann sie aber nicht zur tagesmutter bringen, da ich einige wochen kein auto fahren kann.
wenn papa da ist, ist ja auch kein problem, es geht ja nur um die zeit wo er arbeitet. und da wäre ich komplett alleine, was aber nicht geht. :?
krankenkasse hats doch abgelehnt. |
Hallo,
hättest du denn eine Lösung, mal unabhängig davon ob die Kasse zahlt oder nicht -
was nützt dir denn die Zusage von der Kasse einen Betrag X. dafür zu übernehmen, wenn du es logistisch nicht auf die Reihe bringst.
Mein Rat, erst mal eine Lösung im personellen Bereich finden, also wer betreut wann, wie und wo das Kind während des Krankenhausaufenthaltes und für die zeit danach - dann einen Antrag auf Haushaltshilfestellen und für die Zeit nach dem Krankenhaus eine entsprechende ärztliche Bestätigung der Kasse vorlegen woraus hervorgeht warum du nicht in der Lage bist den Haushalt, als auch dein Kind zu versorgen.
Wenn ein solcher Antrag bereits gestellt wurde - Widerspruch einlegen, und zwar schriftlich.
Gruss
Czauderna |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 2:50 pm Titel: |
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im moment nicht so wirklich. was uns noch in sinn kam ist, das mein mann noch alle 10 tage "kindkrank" zur verfügung hat.die könnten wir im allergrößten notfall noch einsetzen.  |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 3:15 pm Titel: |
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| gladwyn hat folgendes geschrieben:: | | im moment nicht so wirklich. was uns noch in sinn kam ist, das mein mann noch alle 10 tage "kindkrank" zur verfügung hat.die könnten wir im allergrößten notfall noch einsetzen. 8) |
Hallo,
wie du schon sagst - "Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" - nicht das Kind ist krank, sondern du bist es !!
Gruss
Czauderna |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 5:41 pm Titel: |
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Hallo,
wende Dich doch mal an den Caritas, den Paritätischen Wohlfahrtsverband u.ahnl. Die bieten Fachkräfte als Sachleistung an. Und die helfen auch sicher bei der Antragsstellung.
Ich sehe es so, dass Du schon Anspruch auf Haushaltshilfe hast. Nicht an den Tagen und Zeiten, wo das Kind bei der Tagesmutter ist, aber den Rest schon - im angemessenen Umfang.
Kannst Du so einen Antrag nicht von der Homepage der Kasse runterladen?
Notfalls musst Du Dir halt Hilfe beim VDK, Anwalt, Gewerkschaft usw. holen.
LG, Fee |
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roemer70
Anmeldungsdatum: 23.06.2010 Beiträge: 292
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| Verfasst am: Fr Nov 04, 2011 6:05 pm Titel: |
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| Ich vermute, dass die Krankenkasse Deine Angaben falsch deutet oder der Antrag missverständlich ausgefüllt wurde. Hier kann vielleicht schon ein klärendes Gespräch in der Filiale helfen... |
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Herby2011
Anmeldungsdatum: 10.03.2011 Beiträge: 92
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| Verfasst am: Mo Nov 07, 2011 2:29 pm Titel: |
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Hallo gladwyn,
ich stimme da mit ein: Vom Grundsatz her sehe ich hier auch einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Hast Du vielleicht die Arbeitszeiten deines Mannes und die Zeiten der Tagesmutter-Betreuung bei deiner Kasse angegeben? Dann sehen die: Vater bis 14 Uhr zu Hause, zusätzlich Tagesmutter, da ist alles geregelt, keine Haushaltshilfe notwendig. Hast Du deiner Kasse auch die Dinge mitgeteilt, die Du hier geschrieben hast?
Ich stimme roemer zu: Sprich direkt mit Deiner Kasse, sag ihnen: Mann bis 14 Uhr zu Hause, Tagesmutter fällt für diese Zeit aus. Betreuung ab 14 Uhr notwendig.
Für Dich aber nochmal zum Hintergrund: Die Kasse kann maximal 8 Stunden pro Tag Haushaltshilfe leisten. Der Vormittag wird hier mit mindestens 4 oder 5 Stunden rausgerechnet, da Dein Mann dann zu Hause ist. Du kannst dann noch 3-4 Stunden pro Tag Haushaltshilfe bekommen. Diese Hilfe musst Du dier allerdings selbst organisieren über Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Bürgerhilfe, Rotes Kreuz oder ähnlichen Einrichtungen.
Die helfen bestimmt auch beim neuen Antrag.
Liebe Grüße und alles Gute für die OP
Herby _________________ Jeder ist anders - und das ist gut so |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Mo Nov 07, 2011 7:20 pm Titel: |
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Hallo,
zu beachten ist auch, dass der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfe nur für die Dauer des Krankenhausaufenthalts besteht.
Für die Zeit danach besteht kein gesetzlicher Anspruch auf HH, ggf. hat die zuständige KK aber eine Satzungsregelung, die auch bei akuter Erkankung einspringt.
MfG
ratte1 |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Di Nov 08, 2011 3:03 pm Titel: |
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mahlzeit
jo dann stimmt es also...
naja mein mann hat 2 tage frei bekommen, ich denke nicht das sie mich länger dabehalten. wenn nicht geh ich auf eigenes risiko heim.
da muß mein kind halt mal 2 wochen durch das es fast nur in der bude hockt. muß ja bei anderen auch gehen. |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Mo Nov 21, 2011 10:09 pm Titel: |
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hallo
so op ist rum und es herrscht das chaos hier ich kann praktisch nichts machen weil ich ja beide hände für die krücken brauche. zudem ist mein kind krank und hat mir alles vollgek*tzt. ich selbst habe die narkose sehr schlecht vertragen und bin ziemlich schlecht drauf.
mit der KK habe ich nochmal gesprochen, aber es steht uns angeblich keine hilfe zu.
tjo ich geh jetzt ins bett und mein mann wird sich heut nacht um 1 freuen, wenn er ins wohnzimmer kommt und den kram wegmachen muß  |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Di Nov 22, 2011 8:39 am Titel: |
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Hallo,
wenn das Kind krank ist, dann sollte hier Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes für deinen Ehemann in Frage kommen, dies deshalb, weil du selbstz wegen einer Erkrankung das Kind nicht pflegen kannst.
Medin Rat - beantragen !!
Gruss
Czauderna |
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gladwyn
Anmeldungsdatum: 04.11.2011 Beiträge: 9
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| Verfasst am: Fr Feb 17, 2012 11:21 am Titel: |
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guten morgen
die op ist soweit gut gelaufen, die tage danach waren schlimm. 2 krücken+ 1 kleinkind. das ende vom lied: kollateralband nun auch noch gerissen, krankengeld sind grade mal 10 € am tag.
jetzt habe ich wenigstens eine orthese bekommen und kann damit sicherer laufen.
eins weiß ich: man darf nicht krank werden! |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Fr Feb 17, 2012 12:07 pm Titel: |
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Hallo,
wenn es denn Krankengeld war, was ich bezweifle, dann ist auch der entgangene Verdienst nicht höher gewesen - wenn es aber Haushaltshilfe war - dann sind 10,00 € pro Tag doch recht wenig - für wie viel Stunden wurde denn Haushaltshilfe pro Tag bewilligt.
Gruss
Czauderna |
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