Êinstellung des Krankengeldes, "Gesundschreibung"

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Êinstellung des Krankengeldes, "Gesundschreibung"
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mo Jan 30, 2012 1:36 pm    Titel: Êinstellung des Krankengeldes, "Gesundschreibung"

Hallo,

bin neu hier, bin über Recherchen zum Thema Krankengeld und MDK hier gelandet.

Folgende Situation hat sich am Freitag aufgetan:

Ich bin am 10.10. letzten Jahres operiert worden und befinde mich im Wiederaufbau. Bin bei meinen Ärzten gewesen, mache brav meine Krankengymnastik und meine Übungen daheim. Habe aber immer noch meine Probleme mit der Genesung und Festigung des operierten Beines.

Bin jetzt vor zwei Wochen im KH vorstellig gewesen und im Anschluss bei meinem Facharzt. Dieser hatte mich weiterhin krankgeschrieben und mir ein Attest für den Arbeitgeber ausgestellt.

Nun kommt das Schreiben von der Krankenkasse, dass lt. MDK ich wieder gesund sei und zum 4.2.11 bitte wieder meine Arbeit aufnehmen solle.

Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter meiner Kasse wurde mir gesagt, ich solle Einspruch erheben und mit meinem Arzt reden. Dieser hätte schliesslich mit dem MDK gesprochen.

Habe dann in der Praxis angerufen, dort wurde mir direkt mitgeteilt, man könne nix machen, der MDK habe entschieden.

Im Anschluss habe ich dann noch mal bei der Kasse angerufen und um die Zusendung des Gutachtens gebeten.
Es gibt kein Gutachten, sondern nur Gesprächsnotizen und die wären intern, dürften nicht rausgegeben werden.

Ich habe mehrfach eine ambulante Reha etc angesprochen, wurde aber immer vom Arzt ignoriert.

Wie kann es sein, dass mein Arzt mich auf der einen Seite krankschreibt und auf der anderen Seite 5 Tage später "angeblich" gegenüber dem MDK mich für arbeitsfähig hält?

Meine Fragen sind jetzt unter Anderem, wie sieht es rechtlich aus (arbeitsrechtlich), wenn ich Widerspruch gegenüber der Krankenkasse einlege?
Müsste ich nicht eigentlich auch, vor allem in Hinblick auf meine Arbeitsstelle/-situation befragt werden?
Wenn offiziell kein Gutachten erstellt worden ist, hat das dann Hand und Fuss?

Bin grad n bisserl verunsichert und sauer, ein Spielball in dieser ganzen Sache zu sein.

Grüße und Danke im Vorfeld
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mo Jan 30, 2012 11:07 pm    Titel:

Hallo,
da Dein Arzt sich so positioniert hat, bleibt Dir meiner Meinung nach nur wieder arbeiten zu gehen. Es zu versuchen. Wenn es gesundheitlich dann nicht geht, müsst Du wieder zum Arzt. Allerdings sollte die Wahl auf den Doc fallen, der Dich dann auch Au schreibt.

Ein Widerspruch jetzt birgt die Gefahr, dass Du lange oder ganz ohne Geld da stehst. Meiner Meinung nach sollte Dein Docehrlich sein und sagen, warum er sich so mit dem MDK verständigt hat. War es Bequemlichkeit, Lethargie oder hält er Dich tatsächlich für arbeitsfähig. Bilde Dir selbst ein Urteil zu Deinem Doc.

Das mit dem Gutachten geht seitens der Kasse gar nicht. Würde bei einem Gerichtsverfahren auch Schelte geben, nutzt Dir aber jetzt gerade nichts.

LG, Fee
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Di Jan 31, 2012 11:41 am    Titel:

Hallo Fee,

danke für deine Antwort.
Widerspruch ist eingelegt, mit dem Doc habe ich gestern noch versucht, Kontakt aufzunehmen, wurde aber gebeten, am Mittwoch in die Praxis zu kommen. Dann werde ich mit ihm ausführlich darüber reden. Mein bisheriges Urteil fällt nicht besonders positiv aus.

Aber wie läuft das denn jetzt gegenüber meinem Arbeitgeber ab? Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung?

Ich bin halt noch nicht in der Lage, Paletten zu schieben oder ähnliches....

Werd wohl auch den Termin morgen abwarten müssen.

Liebe Grüße
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Di Jan 31, 2012 12:04 pm    Titel:

Hallo,
aufschiebende Wirkung hat das in der Praxis nicht. Und ohne ärztliches Attest sehe ich für den Widerspruch wenig Chancen.

Geh notfalls zum Hausarzt, lass Dich von da weiter krank schreiben und besorg was an medizinischen Unterlagen.

LG, Fee
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Di Jan 31, 2012 3:50 pm    Titel:

Hallo Experten,

die noch druckfrische Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit http://www.sindbad-mds.de/infomed/sindbad.nsf/0/b9a61db7fb05f333c125796d004b2b0a/$FILE/BGA-AU%202011-12-12.pdf enthält auf Seite 60 die Forumulierung:

Zitat:

Rückäußerung des Versicherten im Anhörungsverfahren

Ergibt sich aufgrund einer Anhörung des Versicherten nach § 24 SGB X oder aufgrund anderer Informationen, die bei der Krankenkasse vor Erlass des Verwaltungsaktes eingehen, ein über die erste gutachtliche Stellungnahme hinausgehender sozialmedizinischer Beurteilungsbedarf, so kann sie der MDK-Dienststelle, die die AU beurteilt hat, einen neuen Auftrag erteilen. Daraufhin ist vom MDK eine Beurteilung abzugeben, die auf die neuen Informationen der Krankenkasse Bezug nimmt. Besondere Anforderungen an deren Form und Umfang und an die Fachrichtung des Gutachters bestehen dabei nicht.



Wie ist das - hätte vor der Entscheidung eine Anhörung und danach noch eine weitergehende Sachverhaltsfeststellung durchgeführt werden müssen? Damit wären die unbefriedigende Situation und der Stress für n8slider doch vermeidbar gewesen.

Gruß!
Machts Sinn
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Di Jan 31, 2012 4:38 pm    Titel:

Danke für die Antworten.

Habe heute in Begleitung den Widerspruch eingereicht bei ner lokalen Geschäftsstelle und mir quittieren lassen.

Was mich halt n bisserl stutzig macht, mein Arzt schreibt mich weiterhin au, attestiert mir das für meinen Arbeitgeber und ne andere Versicherung, sagt, es dauert halt noch was, bis alles gut ist. Fünf Tage später soll er im Gespräch mit dem MDK quasi ne Kehrtwende machen. Das versteh ich halt nicht.

Aber das kläre ich wie gesagt morgen mit ihm direkt.

Nur mein AG wird sich auch freuen, wenn ich wieder zur Arbeit ginge und da nur rumsitzen und Kaffee trinken würde, weil ich einen Großteil meiner Arbeit noch nicht wieder verrichten kann.

Habe auch bei der Abgabe des Widerspruchs erklärt, dass ich kein Problem damit habe, meine Genesung zu beschleunigen, wenn das geht. Stelle mich auch dem MDK. Nur was halt nicht geht, geht halt nicht.

Thanks folks Wink
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 10:10 am    Titel:

Also, der Arzt schreibt die Begründung, und attestiert mir eine weitere AU.

Der MDK hat wohl die Annahme, dass ich eine rein sitzende Tätigkeit ausführe.
Dem ist aber nicht so. Unter dieser Annahme hatte mein Facharzt im Telefonat gesagt, dann wäre man auch wieder arbeitsfähig, was aber nicht der Fall sei, da meine Stellenbeschreibung eine andere ist.

Dies als Zwischeninfo.
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 7:39 pm    Titel:

Kleine Zwischenfrage:

Angenommen meine Erkrankung hat sich im Verlaufe des Widerspruchverfahrens, noch vor einer weiteren Stellungnahme durch den MDK, gebessert und ich gehe zu meinem Arzt, damit er mir die Arbeitsfähigkeit bestätigt, ginge das ohne Probleme? Oder kann die Krankenkasse mir da einen Strick draus drehen?

Einen Strick habe ich schon von meinem Arbeitgeber, nen weiteren brauche ich nicht Wink

Danke und Grüße
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 8:22 pm    Titel:

Hallo,

ich denke nicht, dass es nachteilig ist. Eher von Vorteil, wenn Du ehrlich sagst, dass es nun besser ist.
Vielleicht knickt die Kasse ja auch direkt ein, wenn eine zeitnahe Gesundung eintritt.
Wichtig ist halt, dass der Doc das auch irgendwie nachvollziehbar dokumentiert. Spontanheilungen sind selten.

LG, fee
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 8:35 pm    Titel:

Es ist ja seit meinem Einspruch einige Zeit vergangen.
Unter anderem habe ich ja weiterhin meine Übungen gemacht und Krankengymnastik gehabt. Des Weiteren wurde meine Schmerzmedikation durch einen Anästhesisten angepasst, wodurch ich zwar nicht von den Geshstöcken befreit bin, aber zumindest im Moment schmerzfreier laufen kann.

Parallel läuft auch noch ein Antrag auf ambulante Reha.

Nur mein AG nagelt mich jetzt auf den von der Kasse mitgeteilten Arbeitsfähigkeitstermin fest. Mal schauen, was morgen im gemeinsamen Gespräch bei rum kommt.

Gruß und danke für die schnelle Antwort Smile
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 9:25 pm    Titel:

Hallo,

nach einer OP vom 10.10. hat der Arzt am 01.02. eine Begründung geschrieben und weitere AU - über den 3.2. hinaus - attestiert, wie lange? Und jetzt soll er Arbeitsfähigkeit feststellen, obwohl es nicht um eine rein sitzende Tätigkeit geht und Gehstöcke erforderlich sind. Na, das hört sich dann doch nicht ganz nachvollziehbar an. Einerseits steht die Frage im Raum, ob die 4 Tage wirklich so entscheidend waren. Andererseits fragt sich, weshalb der Arbeitgeber die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen will, obwohl die Entgeltfortzahlung längst durch ist.

Gruß!
Machts Sinn
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 9:36 pm    Titel:

Der AG hat die AU angezweifelt, wie ich mittlerweile weiss....

Es war ja auch eher ne generelle Frage Wink
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 10:09 pm    Titel: Andersrum gefragt

...., ich folge dem Schreiben der Krankenkasse, gehe arbeiten, trotz eingereichte Widerspruch. Es wird ein Gegengutachten durch den Medizinischen Dienst erstellt, des besagt, yepp, Mr.x ist noch arbeitsunfähig.

Wie wird dann verfahren?

Oder wenn ich mich auf die AU berufe, der MDK entscheidet anderweitig. Welcher Termin gilt dann? Der erste, von der Kasse mitgeteilte, oder ab dem zweiten Eingreifen des MDK?

Ich weiss, Fragen über Fragen.
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mi Feb 08, 2012 10:43 pm    Titel:

ja, solche Fragen stellen sich natürlich - und sie sollten von den Krankenkassen zuverlässig beantwortet werden können ...

Die Entscheidung über die Arbeitsunfähigkeit hat damit aber nichts zu tun, denn sie geht vom Gesundheitszustand und von dessen Vereinbarkeit mit den Anforderungen am Arbeitsplatz aus. Insoweit kommt es auf Fakten an, also darauf ob das Gutachten des MDK (nach Ferndiagnose ?) zutreffender ist als die Einschätzung des wohl seit langem beteiligten behandelnden Arztes.

Das hilft jetzt nicht weiter, denn die Details kennt hier keiner - aber der MDK und die Kasse haben das ohne vorherige Beteiligung des eigentlich Betroffenen eingebrockt und die Kasse ist zur Beratung im Umgang mit dieser Situation gesetzlich ausdrücklich verpflichtet. Deswegen sollte sie auch in die Pflicht genommen werden.

Gruß!
Machts Sinn
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n8slider



Anmeldungsdatum: 28.01.2012
Beiträge: 22

Verfasst am: Do Feb 09, 2012 2:22 pm    Titel:

Also,

folgendes ist heute an Informationen auf mich eingerieselt:

Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse darf ich im laufenden Verfahren keinen Arbeitsversuch starten. Entscheidung soll morgen nach einem Telefonat zwischen Arzt und MDK-Arzt folgen.

Bei einer Ablehnung gegen meinen Einspruch müsste ich das dann mit meinem Arbeitgeber klären, wie wir das regeln würden wegen der nicht erbrachten Arbeitsleistung.

Im Gegenzug erhalte ich von meinem AG die Aussage, ich hätte am Montag arbeiten kommen müssen. Weil der MDK hätte so entschieden. Das ein Widerspruch laufe, ändere nix an dieser Tatsache. Auskunft kommt wohl vom gleichen SB.

Nun hat mein Arbeitgeber ein Formular zur Arbeitsplatzebschreibung erhalten, dass heute ausgefüllt und zurückgefaxt werden soll.
Dies wurde nach Äusserung von Bedenken hinsichtlich des Faktums, dass es sich nciht um einen reinen Computerarbeitsplatz handelt, dann auch entsprechend übernommen und der Status vor meiner AU erfasst.

Über eine ggfs. zu ändernde Arbeitsplatzgestaltung haben wir uns auch unterhalten.

Bin gespannt, wie es weiter geht.

Grüße
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