Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie bekommen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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indiaberty
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Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie bekommen

Beitrag von indiaberty » 04.05.2017, 17:56

Habe 2x wöchentlich Physiotherapie nach Bobath außerhalb Regelfall
Mein Physiotherapeut und mein Hausarzt empfahlen zusätzlich Doppelstunden mit Ergotherapie.
Wird zusätzlich Ergotherapie genehmigt und die Kosten von der BKK übernommen?
Bin auch zuzahlungsbefreit.

Czauderna
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Re: Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie beko

Beitrag von Czauderna » 04.05.2017, 18:30

indiaberty hat geschrieben:Habe 2x wöchentlich Physiotherapie nach Bobath außerhalb Regelfall
Mein Physiotherapeut und mein Hausarzt empfahlen zusätzlich Doppelstunden mit Ergotherapie.
Wird zusätzlich Ergotherapie genehmigt und die Kosten von der BKK übernommen?
Bin auch zuzahlungsbefreit.
Hallo,
sorry, aber das kann hier hier keiner verbindlich sagen - Grundsätzlich gilt, wenn es sich um eine Vertragsleistung handelt, dann kann sie auch vom Vertragsarzt verordnet werden und verordnet werden darf nur das, was auch medizinisch notwendig ist.
Also
1. Handelt es sich bei der Ergo-Therapie um eine solche Vertragsleistung
und
2. wenn ja, ist sie medizinisch notwendig - deine Formulierung, dass Arzt und Physiotherapeut die Ergo-Therapie 2nur" empfohlen haben, deutet nicht darauf hin, dass es sich dann um eine Leistung zu lasten der Kasse handeln würde.
Aber, wie geschrieben, verbindlich kann dir das eigentlich nur dein Arzt selbst oder auch die Krankenkasse sagen
Gruss
Czauderna

broemmel
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Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie bekommen

Beitrag von broemmel » 05.05.2017, 12:05

indiaberty hat geschrieben:Habe 2x wöchentlich Physiotherapie nach Bobath außerhalb Regelfall
Mein Physiotherapeut und mein Hausarzt empfahlen zusätzlich Doppelstunden mit Ergotherapie.
Wird zusätzlich Ergotherapie genehmigt und die Kosten von der BKK übernommen?
Bin auch zuzahlungsbefreit.
Ergotherapie kann auch neben der Physiotherapie verordnet werden. Natürlich nur, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Ggf. stellt er halt eine weitere Heilmittelverordnung aus.

Bei einer Erstverordnung fängt in der Ergotherapie dann ein neuer Regelfall an. Eine Genehmigung von der Kasse ist nicht notwendig.

Erst wenn die Verordnungsmenge über den Regelfall hinaus geht ist eine Genehmigung der Kasse notwendig. Vorausgesetzt die Kasse hat nicht auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Dann kann man einfach so weiter machen

indiaberty
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Re: Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie beko

Beitrag von indiaberty » 05.05.2017, 13:06

Erst wenn die Verordnungsmenge über den Regelfall hinaus geht ist eine Genehmigung der Kasse notwendig. Vorausgesetzt die Kasse hat nicht auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Dann kann man einfach so weiter machen
wo und wie kann man erfahren wie hoch die Verordnungsmenge und der Regelfall ist.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.05.2017, 13:43

Da lohnt sich der Blick in den Heilmittelkatalog.

https://heilmittelkatalog.de/heilmittel ... nline.html

Den hat aber der Arzt und der muss den beachten. Da steht nämlich drin was er verordnen kann.

Aber wie Czauderna schon geschrieben hat, eine Empfehlung ist etwas anderes als eine Verordnung. Und der Physiotherapeut kann schon mal gar nichts verordnen. Das obliegt dem behandelnden Arzt

vini15
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Re: Kann ich zur Physiotherapie zusätzlich Ergotherapie beko

Beitrag von vini15 » 22.05.2017, 15:37

broemmel hat geschrieben:
indiaberty hat geschrieben:Habe 2x wöchentlich Physiotherapie nach Bobath außerhalb Regelfall
Mein Physiotherapeut und mein Hausarzt empfahlen zusätzlich Doppelstunden mit Ergotherapie.
Wird zusätzlich Ergotherapie genehmigt und die Kosten von der BKK übernommen?
Bin auch zuzahlungsbefreit.
Ergotherapie kann auch neben der Physiotherapie verordnet werden. Natürlich nur, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Ggf. stellt er halt eine weitere Heilmittelverordnung aus.

Bei einer Erstverordnung fängt in der Ergotherapie dann ein neuer Regelfall an. Eine Genehmigung von der Kasse ist nicht notwendig.

Erst wenn die Verordnungsmenge über den Regelfall hinaus geht ist eine Genehmigung der Kasse notwendig. Vorausgesetzt die Kasse hat nicht auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Dann kann man einfach so weiter machen
Wie schon broemmel beschrieben hat, ist solch eine zweite Verordnung absolut möglich ( kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen!) - es wird meist erst nach der zweiten Folgeverordnung schwierig, erst da tritt die Krankenkasse mit einem in Kontakt und will natürlich genau wissen, weshalb so viele Verordnungen gegeben werden.

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 23.05.2017, 18:38

alles ok,
habe alle von mir gewünschten Verordnungen genehmigt bekommen.

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