Kein Arbeitslosengeld mehr bei Aussteuerung


 
Kein Arbeitslosengeld mehr bei Aussteuerung
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Mondfrau



Anmeldungsdatum: 22.12.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 11:48 am    Titel: Kein Arbeitslosengeld mehr bei Aussteuerung

Habt Ihr da schon einmal etwas von gehört.
Eine Neuregelung der Arbeitsagentur:
Wer jetzt wegen Krankheit und Antrag auf Rente ausgesteuert wird,
bekommt, solange das Verfahren nicht geklärt ist, kein
Arbeitslosengeld.
Gilt aber erst ab 2012 und nicht für Verfahren aus den Vorjahren.

Ob es stimmt gebe ich mal hier in den Raum.

Danke Mondfrau
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 2:02 pm    Titel:

Hallo Mondfrau,

das ist keineswegs neu, sondern gilt schon seit April 2011.

P.S.: solange die Krankenversicherung schon bei der erforderlichen Überschneidung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (von eigentlich 2 Tagen) allergrößte Probleme hat, wird es kaum gelingen, Krankenkassen und Arbeitsagenturen an dieser Schnittstelle ca. 6 Wochen übergreifend zusammen arbeiten zu lassen.

Oder was meinst du dazu – und was meinen die „selbsternannten Experten“ ?

Gruß!
Macht Sinn
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Fatbob



Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 172

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 3:26 pm    Titel:

Aha, das heisst also ALG1 nach §125 gibt es nicht mehr ?
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 4:18 pm    Titel:

Nein Fatbob,

das heißt es nicht. Es heißt nur, das die Arbeitsagentur nun vor der Bewilligung prüft, ob Arbeitslosengeld nach den §§ 117 bis 119 oder nach § 125 zusteht - oder im Ausnahmefall gar nicht, weil die völlige Leistungsminderung auf eine Zeit eindeutig unter 6 Monaten begrenzt ist.

Früher war das umgekehrt, da hat die Arbeitagentur Arbeitslosengeld zunächst bewilligt und erst hinterher entschieden ob die Arbeitslosigkeit / Verfügbarkeit vorliegt oder die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden ist - aber im Einzelfall auch festgestellt, dass gar kein Anspruch besteht.

Gruß!
Machts Sinn
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Mondfrau



Anmeldungsdatum: 22.12.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 9:25 pm    Titel:

da hab ich ja Glück gehabt
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Sa Jan 07, 2012 1:21 pm    Titel:

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe kann das in der Praxis folgendermaßen ablaufen - Versicherter hält am 15.12.2011 die Mitteilung, dass das Leistungsende
am 15.01.2012 eintritt wegen Ablauf der 78 Wochen. In der Mitteilung steht drinnen, dass er sich beim Arbeitsamt vorstellen möge um dort Leistungen zu beantragen - er befolgt diesen Rat und geht am 15.1.2012 zum Arbeitsamt und erfährt dort, dass er ab 16.01.2012 erst mal ohne Geld sein wird ??
Gruss
Czauderna
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Sa Jan 07, 2012 1:37 pm    Titel:

Er hat sich 3 wochen vorher schon zu melden nicht erst am am letzten Tag. Sonst gibt es nämlich ggf eine Leistungsverweigerung wegen zu spätes Melden bei der Afa > Sperrzeit. allerdings ist das hier nicht das Thema.

Beispiel mitteilung Ende des KG Bezuges am 05.01.12 Eingang am 09.01.12. Jetzte muss innerhalb von 1 woche angezeigt werden das das KG zu Ende geht und ggf ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder III besteht.

Gruß

jochen
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Mehr Sein als Schein.
v. Moltke


Zuletzt bearbeitet von CiceroOWL am Sa Jan 07, 2012 2:53 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Sa Jan 07, 2012 2:02 pm    Titel:

Hallo,

okay, er geht gleich zum Arbeitsamt, bekommt er jetzt Geld von dort ab 16.01.
oder bekommt er keins ?
Gruss
Czauderna
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Sa Jan 07, 2012 2:51 pm    Titel:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312500

Grundsätzlich ja, sofern er denn die Vorrausetzungen erfüllt. Heißt also KG geht zu Ende am 04.02.12 Zahlung nach § 125 SGB III ab dem 05.02.2012. Sollte allerdings der 16.01.12 eine verspätete Antragstellung sein , also KG Ende ab dem 04.01.12 und Mitteilung ist am 06.12 .11 eingegangen, gibt es rückwirkend kein Geld.
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v. Moltke
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