Keine Krankenversicherung nach Anerkennung Flüchtlinge

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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vladi86
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Keine Krankenversicherung nach Anerkennung Flüchtlinge

Beitrag von vladi86 » 19.09.2017, 11:46

Hallo zusammen folgender Sachverhalt wirft Fragen auf.

Familie mit 7 Kindern (subsidiärer SChutz, Afganistan) wollen sich bei der AOK krankenversichern. Ein Kind in Deutschland geboren.
Die AOK meint, dass die Familie nicht familienversichert werden kann, da keine Nachweise über die Eheschließung + Geburtsurkunden etc. vorliegen. Die Eltern und das geborene Kind in Deutschland wurde einzelt versichert. Für die anderen 6 Kinder besteht derzeit keine Versicherung.
Die AOK weigert sich ohne Dokumente die Kinder zu versichern. Die Jobcenterbescheide (BG) reichen nicht aus.
Das Jobcenter fühlt sich nicht zuständig. Dh. die Kinder sind derzeit nicht versichert.

Es besteht doch ein Rechtsanspruch oder?


Danke Leute

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 19.09.2017, 11:53

Wenn die gesamte Familie ALG II bezieht (so höre ich das raus) führt das dazu, dass alle Personen einzeln pflichtversichert sind - auch jedes einzelne Kind. Eine Familienversicherung gibt es bei Bezug von ALG II seit 2016 nicht mehr, sodass sich diese Problematik in diesem Fall gar nicht stellt.

Sollte die AOK sich weigern die Kinder in die Pflichtversicherung aufzunehmen würde ich mir anwaltlichen Rat holen und die AOK verklagen. Notfalls auch per einstweiliger Anordnung, denn die Kinder können nicht ohne jede Krankenversicherung bleiben.

edit: bei unter-15-jährigen greift die Pflichtversicherung noch nicht, aber das ist Jacke wie Hose. Denn Krankenkasse und JC dürfen nicht zu unterschiedlichen Feststellungen hinsichtlich der Frage des Verwandtschaftsverhältnisses der Kinder zur Mutter kommen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder die Kinder sind mit der Mutter verwandt, dann greift die Familienversicherung der KK. Oder sie sind es nicht, weil die Verwandtschaft nicht nachgewiesen ist, dann müsste das JC folgerichtig die Kinder aus der BG nehmen und sie hätten einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und wären über das Sozialamt (§ 264 SGB V) krankenversichert (dann bräuchten die Kinder aber eh einen Vormund, ich gehe mal davon aus dass das BAMF hier schon alle notwendigen Feststellungen zur Verwandtschaft getroffen hat). Dass es rechtswidrig ist, bereits die Existenz der Kinder zu bestreiten, brauche ich nicht zu sagen.

vladi86
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Beitrag von vladi86 » 20.09.2017, 09:35

Vielen Dank.

ich gucke, was ich erreichen kann und melde mich nochmal

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