keine KV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

hnatjens
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keine KV?

Beitrag von hnatjens » 01.04.2016, 09:44

Hallo,

Das Arbeitsamt hat mich bei der KV abgemeldet da ich keine Leistungen mehr bekomme (Haushaltsgemeinschaft etc.) nun habe ich erfahren das ich seit 6 Monaten keine KV mehr habe und das ich angeblich kein Mitglied mehr bin seit der Abmeldung bei der AOK. ich dachte es gebe eine Pflichtversicherung und eine Notfallbehandlung und Schmelzbehandlung?Habe auch keine Freiwillige Versicherung nach Abmeldung abgeschlossen da ich das Geld nicht habe.

Bully
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Re: keine KV?

Beitrag von Bully » 01.04.2016, 13:43

hnatjens hat geschrieben:
Das Arbeitsamt hat mich bei der KV abgemeldet da ich keine Leistungen mehr bekomme (Haushaltsgemeinschaft etc.) nun habe ich erfahren das ich seit 6 Monaten keine KV mehr habe und das ich angeblich kein Mitglied mehr bin seit der Abmeldung bei der AOK.
Wie angeblich,

Du bist doch nicht wirklich davon ausgegangen, das Du ohne Leistung vom Arbeitsamt ( ALg 1 )zu beziehen, noch weiterhin automatisch KV versichert bist. ODER !!!!
hnatjens hat geschrieben: ich dachte es gebe eine Pflichtversicherung
ohje, " ich dachte "
aber Dir war schon bekannt, das es eine Pflichtversicherung seit 2007 gibt,
und nun darfst Du die 6 Monate nachzahlen, ja ist nun mal so.
Das sind Geschichten, die das Leben schrieb.

hnatjens hat geschrieben: Habe auch keine Freiwillige Versicherung nach Abmeldung abgeschlossen da ich das Geld nicht habe.
KEIN GELD, das ist KEIN Grund nicht mit seiner KK zu reden, und mit Ihr nach einer Lösung zu suchen.

Darum sollte jetzt, am Montag den 04.04. Dein erster WEG zu Deiner AOK
sein.
Du schreibst das Du in einer Haushaltsgemeinschaft lebst,
darum gilt es zu prüfen, ob eventuell aufstockendes Alg 2 möglich ist,

Du sagst nichts weiteres über Deine Person, eventuell ist auch eine Fami möglich

Klär es mit Deiner KK, und lass es nicht weiter schlüren.

tja, wie heißt es so schön " Wo ein Wille ist, da gibt es auch einen WEG

viel Erfolg
Gruß Bully

RHW
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Beitrag von RHW » 01.04.2016, 16:00

Hallo hnatjens,

ledig oder verheiratet?

Alter unter 23 oder über 25 Jahre?

Wovon wird bzw. wurde in den 6 Monaten der Lebensunterhalt bestritten?

Gruß
RHW

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 01.04.2016, 16:38

Lebe bei meinen Eltern über 25 und die haben auch kein Geld eine freiwillige Versicherung abzuschließen ,mich hat es verwundert da ich dachte man währe Notfall versichert aber die Dame von der AOK meinte nein seit der Abmeldung durch Jobcenter bin ich kein Mitglied mehr?

RHW
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Beitrag von RHW » 01.04.2016, 16:51

Hallo,

wenn keine Familienversicherung über Angehörige möglich ist, wird man nach § 188 SGB V automatisch freiwilliges Mitglied. Wenn man der Krankenkasse keine Infos zur Einnahmesituation mitteilt, gilt der Höchstbeitrag.

Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 170 Euro monatlich und ist auch rückwirkend zu zahlen. Bei Beitragsrückstand von mehr als 2 Monaten gilt der Leistungsanspruch nur bei Schmerz- und Notfallbehandlung (§ 16 SGB V).

Gruß
RHW

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 01.04.2016, 17:11

das dachte ich auch, aber die dame sagte nein, man müsste alles selber zahlen und es werden auch keine Notfälle bezahlt da ich keine fv abgeschlossen habe.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.04.2016, 17:56

Dann würde ich der Dame von der AOK mal den § 188 Abs. 4 SGB v nennen.

Was allerdings nicht funktionieren wird, ist dein Plan, ohne Beitragszahlung die Notfallbehandlung zu erhalten. Es ist ein Beitrag fällig und wenn du nicht zahlst, laufen die normalen Vollstreckungsmaßnahmen an.

Wir sind ja schon ein sozialer Staat, aber das Schlaraffenland dann auch wieder nicht.

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 01.04.2016, 18:41

Wenn man aber kein geld hat für eine kv und auch kein alg2 bekommt, die kv hat mich auch nie über eine fv aufgeklärt vermutlich wollen die gar nicht das ich eine fv abschließen ohne Einkommen dann müssen sie auch kein eingeschränkten Anspruch bezahlen.wenn ich jetzt einen Herzinfarkt hätte ohne eine fv abgeschlossen zu haben muss ich die Kosten vermutlich selber zahlen (ohne einkommen)oder meldet das Krankenhaus einen automatisch an die aok zur nachversichern um die notfall Behandlung bezahlt zu bekommen?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.04.2016, 19:52

Du bist über 25, da ist sowieso keine Familienversicherung mehr möglich.

Wie wäre es denn mit arbeiten?

Bully
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Beitrag von Bully » 01.04.2016, 20:22

hnatjens hat geschrieben: kein alg2 bekommt,
Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, und Euer Gesamteinkommen ist so hoch, das KEIN Anspruch auf aufstockendes ALg 2 für Dich / Euch besteht

WO ist Dein Problem ???

Gruß Bully

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 02.04.2016, 10:27

Früher hat es doch eine regel gegeben das man 3 Monate zeit hat um eine Freiwillige Versicherung abzuschließen , wenn man die verpasst bekommt man doch die Kündigung , obwohl pflicht für eine kv besteht? Ab dem august 2013 best doch dann die Weiterversicherung automatisch ohne antrag , gilt das auch wenn man vorher keine abgeschlossen hat?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.04.2016, 15:38

Seit 2007 ist es so, dass man verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu haben. Ohne die Mitwirkung des Versicherten durfte die Kasse diese Versicherung allerdings nur herstellen, wenn ein Leistungsfall eintrat. Seit August 2013 haben die Kassen die rechtliche Möglichkeit, die Versicherung ohne Mitwirkung des Versicherten durchzuführen.

Wie sind denn die Daten deiner versicherungslosen Zeiten? Mir scheint, als hättest du bisher nicht alle Angaben gemacht, die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlich sind.

Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, seit dem 01.04.2007 ist eine lückenlose Versicherung erforderlich. Du kannst nicht erwarten, dass du passend zum Monat deiner eintretenden Erkrankung eine Versicherung, die du noch nicht mal vorhast zu bezahlen, abschließen kannst.

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 02.04.2016, 16:26

die Zeiten waren von 1.6-1.10.2013

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.04.2016, 08:56

Welcher deiner vielen Angaben stimmt denn nun?

hnatjens
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Beitrag von hnatjens » 04.04.2016, 09:27

es geht ja um meinen freund der seit 1.6.2013 vom jobcenter abgemeldet worden ist und die aok meine die Nachversicherung seit 1.8.2013 greift nicht da es 2 monate zu früh war.

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