keine Studenten-KV mehr trotz Abitur über 2.Bildungsweg???


 
keine Studenten-KV mehr trotz Abitur über 2.Bildungsweg???
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Thodde



Anmeldungsdatum: 05.05.2011
Beiträge: 2

Verfasst am: Fr Mai 06, 2011 12:21 pm    Titel: keine Studenten-KV mehr trotz Abitur über 2.Bildungsweg???

Hallo zusammen,
ich hab von meiner Krankenkasse erfahren, dass ich mich aufgrund meines Alters (30) jetzt freiwillig versichern muss. Meine Einrede, dass ich das Abitur auf den 2. Bildungsweg gemacht hab (Abschluss Dez. ´04) ist nicht stattgegeben wurden, weil das zu lange her ist. Ist das richtig? Oder hab ich generell einen Anspruch auf Studenten-KV wegen dem 2. Bildungsweg?
Hab auch vorher lange keinen Studienplatz bekommen (zu wenig Wartesemester) und studiere jetzt etwas anderes. Könnt ich das geltend machen?
Danke für die Hilfe
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Sa Mai 07, 2011 2:59 pm    Titel: Re: keine Studenten-KV mehr trotz Abitur über 2.Bildungsweg?

Thodde hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich hab von meiner Krankenkasse erfahren, dass ich mich aufgrund meines Alters (30) jetzt freiwillig versichern muss. Meine Einrede, dass ich das Abitur auf den 2. Bildungsweg gemacht hab (Abschluss Dez. ´04) ist nicht stattgegeben wurden, weil das zu lange her ist. Ist das richtig? Oder hab ich generell einen Anspruch auf Studenten-KV wegen dem 2. Bildungsweg?
Hab auch vorher lange keinen Studienplatz bekommen (zu wenig Wartesemester) und studiere jetzt etwas anderes. Könnt ich das geltend machen?
Danke für die Hilfe


Hallo,
nein, sehe ich auch so - die studentische Pflichtversicherung ist hier wegen Erreichen der Altersgrenze nicht mehr möglich. Die Hochschulzugangsberechtigung wurde im Jahre 2004 erworben, also vor 7 Jahren, das sind 14 Fachsemester.Da gibt es eigentlich keine ausreichende Begründung warum erst jetzt mit dem Studium begonnen wird, bzw. warum jetzt beim Studienbeginn die Pflichtversicherung greifen soll.
Ich würde genau wie die betroffene Kasse entscheiden.
Gruss
Czauderna
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Thodde



Anmeldungsdatum: 05.05.2011
Beiträge: 2

Verfasst am: So Mai 08, 2011 12:10 pm    Titel:

Hm, das ist zwar nicht die Antwort, die ich hören wollte, aber hört sich ja (leider) ganz plausibel an.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
Gruß Thorsten
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®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Mo Mai 09, 2011 3:38 pm    Titel:

Gibt es den eine gesetzliche Regelung, in der manifestiert ist, dass man aufgrund des zweiten Bildungsweges trotz erreichen der Altershöchstgrenze bei einer Krankenkasse pflichtversichert werden kann?

Wenn ja wie lange dürfte den längstens der Abschluss der Abiturs zurückliegen?

Was wäre eine ausreichende Begründung wenn ein Studium erst mehrere Jahre nach Abiturabschluss aufgenommen wird? Dienstzeit bei der Bundeswehr, Elternzeit?
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Mi Mai 11, 2011 8:08 pm    Titel:

Hallo,
im Gesetz wird von der Verlängerung der Krankenversicheruingspflicht der Studenten bei Überschreiten der 14. Fachsemester bzw. des 30. Lebensjahres gesprochen. Hier scheint es aber doch so zu sein, dass das Studium erst nach Erreichen der Altergrenze begonnen werden soll, oder habe ich das falsch gelesen.
Zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, ob normal oder über den 2. Bildungsweg und der tatsächlichen Aufnahme des Studiums liegen 7 Jahre.
Die Frage ist doch, warum erst nach sieben Jahre ein Studium begonnen wurde.
Bei der Verlängerung spielen Wehrdienst, numerus clausus, schwere Erkrankung
schon eine Rolle, aber all das dauert keine sieben Jahre, hier geht es in der Regel um maximal drei Semester. Um eben zu verhindern,
dass es in Deutschland massenweise "Altstudenten" gibt, die nur wegen der Krankenversicherung studieren hat man eben diese beiden Grenzen eingeführt.
Das war eben ganz fürher anders, da konnte es schon passieren, dass ein Profi-Sportler pro forma die UNI-Bank drückte um für ein Appel und ein Ei als Student
krankenversichert zu sein, aber das nur am Rande.
Gruss
Czauderna
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®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Do Mai 12, 2011 8:32 am    Titel:

Ok, habe ich soweit verstanden.

Aber was ist mit einer heute 33jährigen Person, die 15 Jahre zuvor bei der Armee (Soldat auf Zeit) war, in seinen letzten 2 Dienstjahren im Rahmen der Abendschule das Abitur nachgeholt hat und nach Ausscheiden aus der Armee ein Studium aufnimmt, um sich qualifiziert fortzubilden und dadurch die Voraussetzungen für seine zukünftige Position in einem Unternehmen zu schaffen.

Dieser Person kann man ja nun nicht unterstellen, dass sie „nur“ studiert damit sie eventuell günstig krankenversichert ist. Auch wenn es sich bei dieser Person de facto um einen „Altstudenten“ handelt.
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Do Mai 12, 2011 6:56 pm    Titel:

Hallo,
das kann er auch tun, nur er hat sich eben damals für die Ergreifung eines Berufes (Zeitsoldat) entschieden und nicht für das Studium. Dass er dies nun "nachholen" will um im weiteren Berufsleben bessere Chancen zu haben, das ist verständlich, führt aber nicht zur Krankenversicherungspflicht als Student. Ich kenn ich in den Bafög-Richtlinien nicht so aus, aber ich vermute mal, dass er auch darauf verzichten muesste.
Gruss
Czauderna
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®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Do Mai 12, 2011 9:07 pm    Titel:

Czauderna hat folgendes geschrieben::
Hallo,
das kann er auch tun, nur er hat sich eben damals für die Ergreifung eines Berufes (Zeitsoldat) entschieden und nicht für das Studium. Dass er dies nun "nachholen" will um im weiteren Berufsleben bessere Chancen zu haben, das ist verständlich, führt aber nicht zur Krankenversicherungspflicht als Student. Ich kenn ich in den Bafög-Richtlinien nicht so aus, aber ich vermute mal, dass er auch darauf verzichten muesste.
GrussCzauderna


1. Ist Soldat kein anerkannter Beruf und dafür gibt es auch keinen Berufsabschluss!

2. Moniert wird, dass das Abitur nachgeholt wurde. Was wäre wenn er das Abitur vorm Bund (1995) bereits hatte u. beim Bund auch studierte (Sport) u. nun ein weiteres Studium (BWL) aufgenommen hat, um die beruflich notwendigen Vorraussetzungen zu schaffen?

3. Bist du MitarbeiterIn einer Krankenkasse?

4. Stellen sich die Krankenkassen immer so kompliziert an, selbst wenn eine Person einfach nur nach einem adäquaten Abschluss strebt, um zukünftig einen sicheren Job zu bekommen. Ganz leicht wird einem dadurch der Eindruck vermittelt, dass man tun kann was man will (besonders für seine Fortbildung), man bekommt immer einen Knüppel zwischen die Beine gehauen!!! Wahnsinn, das ist nun unser toller „Sozialstaat Deutschland“!
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nabo1979



Anmeldungsdatum: 06.04.2011
Beiträge: 232

Verfasst am: Fr Mai 13, 2011 12:34 pm    Titel:

1. Das spielt jedoch in den Gesetzten (SGB V) keine Rolle...

2. Die Altersgrenzen bleiben trotzdem die gleichen

3. Soweit ich weiß ist sie das schon sehr lange --> kann man auch im Profil nachlesen

4. Sie stellen sich nicht kompliziert an, sondern sie halten sich an Vorschriften, die es nunmal überall gibt und ja auch geben muss!
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Lady Butterfly



Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 384
Wohnort: Saarland

Verfasst am: Fr Mai 13, 2011 7:34 pm    Titel:

nee, rene, die Krankenkassen stellen sich nicht kompliziert an, sie führen nur die Gesetze aus, die es hier in Deutschland nun mal gibt...

schau mal hier: http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=7056

wieso hast du denn nicht die Übergangsgebürnisse genutzt, um zu studieren? studieren bei vollem Lohn, diesen Luxus hat außer Soldaten sonst niemand

Gruß
Lady Butterfly
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: So Mai 15, 2011 10:58 am    Titel:

®ené hat folgendes geschrieben::
Czauderna hat folgendes geschrieben::
Hallo,
das kann er auch tun, nur er hat sich eben damals für die Ergreifung eines Berufes (Zeitsoldat) entschieden und nicht für das Studium. Dass er dies nun "nachholen" will um im weiteren Berufsleben bessere Chancen zu haben, das ist verständlich, führt aber nicht zur Krankenversicherungspflicht als Student. Ich kenn ich in den Bafög-Richtlinien nicht so aus, aber ich vermute mal, dass er auch darauf verzichten muesste.
GrussCzauderna


1. Ist Soldat kein anerkannter Beruf und dafür gibt es auch keinen Berufsabschluss!

gearbeitet hat er aber trotzdem oder soll ich sagen "gedient"

2. Moniert wird, dass das Abitur nachgeholt wurde. Was wäre wenn er das Abitur vorm Bund (1995) bereits hatte u. beim Bund auch studierte (Sport) u. nun ein weiteres Studium (BWL) aufgenommen hat, um die beruflich notwendigen Vorraussetzungen zu schaffen?

Die Semestergrenzen und die Altersgrenze hätte auch hier gezählt

3. Bist du MitarbeiterIn einer Krankenkasse?

ja , seit mehr als 43 Jahren

4. Stellen sich die Krankenkassen immer so kompliziert an, selbst wenn eine Person einfach nur nach einem adäquaten Abschluss strebt, um zukünftig einen sicheren Job zu bekommen. Ganz leicht wird einem dadurch der Eindruck vermittelt, dass man tun kann was man will (besonders für seine Fortbildung), man bekommt immer einen Knüppel zwischen die Beine gehauen!!! Wahnsinn, das ist nun unser toller „Sozialstaat Deutschland“!


was soll ich dazu sagen. wir befolgen Gesetze und handeln nach Richtlinien, wie z.B. ein Finanzamtsmitarbeiter oder ein Polizist auch. Ja, wir haben schon
einen tollen Sozialstaat, allerdings meine ich das wirklich.


Gruss
Czauderna
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