kg außerhalb des regelfall?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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diekoala
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kg außerhalb des regelfall?

Beitrag von diekoala » 29.05.2017, 20:37

hallo,

ich bekomme schon jahrelang kg außerhalb des regelfalls, grund bei ist eine
ms und rheuma erkrankung.

mein mann braucht eigentlich auch dauerhaft kg, aber wie?

mein mann hat 8 bsv, die kniee sind hin - jeweils eine schlittenprothese.
der andere kniespalt hat arthrose, sodas ein tep auf beiden seiten bald ansteht.
beide kniee sind anfällig für verletzungen, da auch instabil
er hat auch oft kopfschmerzen in verbindung mit starken nackenverspannungen.

mein mann ist 47 jahre, und durch die rücken/knie/kopfschmerzen sehr eingeschränkt. das einzige was ihm hilft und entlastet, ist regelmäßige kg.
da er körperlich schwer arbeiteben muss, ist kg ebenfalls wichtig.

kg außerhalb d.r. gibt es aber laut heilmittaktalog für die erkrankungen meines mannes nicht .

hat jemand eine idee?
es ist ein ewiger kreislauf - keine regelmäßige kg - zunahme der beschwerden!


danke!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.05.2017, 21:39

Naja. KG ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Durch die K G sollen Übungen gelernt werden die zu Hause selbständig durchgeführt werden.

Wenn das nicht möglich ist kann weiter KG adR verschrieben werden.

Das hat mit der Diagnose nichts zu tun.

diekoala
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Beitrag von diekoala » 30.05.2017, 20:29

wenn das alles immer so einfach wäre.....

laut heilmittelkatalog gibt es nur für einige erkrankungen, z.b. ms, rheuma, usw. krankengymnastikauf auf dauer und außerhalb des regelfalls!

erkrankungen die nicht im heilmittelk. stehen, haben pech gehabt.
die bekommen nur das übliche mass, und danach ist erstmal pause von
einigen monaten.

und nicht jede erkrankung kann man selber therapieren, auch wenn man zuvor ausreichend kg hatte. leider!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.05.2017, 20:50

Es gibt einmal

1. den Regelfall, in den Heilmittelrichtlinien definiert

Dann

2. die Verordnung außerhalb des Regelfalls, wenn die Behandlung des Regelfalls nicht ausreicht

Diese Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind von der Kasse zu genehmigen, sie kann allerdings einen Genehmigungsverzicht aussprechen.

Die Verordnungen außerhalb des Regelfalls können wie alle anderen Inhalt von Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden.

Um die Patienten zu entlasten, wurde die Möglichkeit der Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarf gegeben. Das hat den Vorteil, dass bei den Kassen, die keinen Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben, nicht jede einzelne Verordnung außerhalb des Regelfalls genehmigt werden muss.

Gekoppelt wurde das Ganze allerdings daran, dass diese Langzeitgenehmigungen nicht mehr Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Weshalb viele Ärzte darauf bestehen, dass dieser Antrag gestellt wird.

Fakt ist jedoch, dass die Genehmigung weder den Arzt von einer wirtschaftlichen Verordnungsweise entbindet, noch, dass er ohne die Genehmigung nur noch innerhalb des Regelfalls verordnen kann.

Im Klartext: Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ist selbstverständlich auch dann möglich, wenn sie medizinisch erforderlich ist und die Erkrankung nicht für Langfristgenehmigung geeignet ist.

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