Hallo zusammen!
Angenommen jemand bekommt während seiner 3 wöchigen AU eine fristlose Kündigung. War also bis Dato noch Wochen vom Krankengeldbezug entfernt.
Wer ist nun im weiteren Verlauf zuständig, die Bundesagentur oder die KK ?
Die Bundesagentur lehnt ALG 1 ab mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Antrages auf ALG 1 Arbeitsunfähig war.
Die Rechtberatung sagt, Krankengeld steht den Personen zu, die sich bei Antrag in einer sozialversichersicherungspflichtigen Beschäftigung befinden und das wäre im aktuellen Fall ja nicht gegeben.
Weihnachten steht bevor, Geld fehlt und man wird nur hin und hergeschickt!
Kündigung während der AU! Streit um Zuständigkeit!
Moderator: Czauderna
Hallo,
vom Grundsatz her wäre die Krankenkasse zuständig, allerdings wäre erst mal zu klären, ob diese fristlose Kündigung rechtlich so zulässig ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Kasse hier sich erst mal quer stellt.
Während der Erkrankung fristlos kündigen - das muss schon eine gute Begründung haben.
Gruss
Czauderna
vom Grundsatz her wäre die Krankenkasse zuständig, allerdings wäre erst mal zu klären, ob diese fristlose Kündigung rechtlich so zulässig ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Kasse hier sich erst mal quer stellt.
Während der Erkrankung fristlos kündigen - das muss schon eine gute Begründung haben.
Gruss
Czauderna
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Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.Mit welcher Berechtigung bzw. Begründung?Ich könnte mir schon vorstellen, dass
die Kasse hier sich erst mal quer stellt.
.
das muss dann die Kasse selbst schreiben - zumindest würde ich mal nachhören warum es zur Kündigung kam, ob der Arbeitnehmer dagegen angegangen ist - es könnte ja auch sein, dass diese fristlose Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen ausgesprochen wurde und die Kasse deshalb früher als "geplant" Krankengeld zahlen soll bzw. müsste - das könnte ich mir vorstellen - du nicht ? - das glaube ich dir gerne, denn du bist ja auch nicht bei einer Kasse tätig oder tätig gewesen - für dich gilt - die Kasse muss zahlen - basta !.
Gruss
Czauderna
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Hallo Guenter,
hier geht es letztlich um die Frage: Sperrzeit?
Vielleicht solltest du meinen Standpunkt dazu
nochmals nachlesen:
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt95 ... sc&start=0
Aber wer die Sperrzeit von vornherein ausschließt,
hat keinen Anlass, dazu "in Blaue hinein" zu er-
mitteln.
Im Übrigen, vgl. § 115 SGB X
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html
Schönen Gruß
Anton
hier geht es letztlich um die Frage: Sperrzeit?
Vielleicht solltest du meinen Standpunkt dazu
nochmals nachlesen:
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt95 ... sc&start=0
Aber wer die Sperrzeit von vornherein ausschließt,
hat keinen Anlass, dazu "in Blaue hinein" zu er-
mitteln.
Im Übrigen, vgl. § 115 SGB X
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html
Schönen Gruß
Anton
Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:Hallo Guenter,
hier geht es letztlich um die Frage: Sperrzeit?
Vielleicht solltest du meinen Standpunkt dazu
nochmals nachlesen:
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt95 ... sc&start=0
Aber wer die Sperrzeit von vornherein ausschließt,
hat keinen Anlass, dazu "in Blaue hinein" zu er-
mitteln.
Im Übrigen, vgl. § 115 SGB X
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html
Schönen Gruß
Anton
das Schlechte daran ist, das dein Standpunkt dem Ratsuchenden nun leider überhaupt nicht weiterhilft - für ihn gilt einfach nur - zahlt die Krankenkasse oder zahlt sie nicht. Ich bin grundsätzlich der Meinung, sie muss zahlen, aber auch meine Meinung zählt hier nicht, sondern das was seine Kasse macht oder nicht macht.
Gruss
Guenter