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Komplizierter Fall - Rückkehr nach D, Eintritt in KSK
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Nächstes Thema : Einstufung von Selbstständigen durch GKV |
| Autor |
Nachricht |
musica
Anmeldungsdatum: 14.11.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Mo Nov 14, 2011 2:06 pm Titel: Komplizierter Fall - Rückkehr nach D, Eintritt in KSK |
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Hallo
ich habe folgendes Problem:
Ich arbeitete die letzten 8 Jahre in der Schweiz und bin nun nach Deutschland gezogen, wo ich mich als Musikerin selbständig gemacht habe. Ich habe mich bei der Künstlersozialkasse angemeldet, wo die Bearbeitung aber scheinbar bei 3-6 Monaten liegt. Ich war vor der Schweiz über meinen Exmann in Deutschland privat versichert und zuvor als Studentin bei meinen Eltern bei der AOK familienversichert.
Ich muss mich ja jetzt pflichtversichern, aber wie?
Ich möchte mich nicht privat versichern, da ich da sonst nie mehr in eine gesetzliche über die Künstlersozialkasse kann. Ich kann mich nicht freiwillig gesetzlich versichern, weil ich vor der Schweiz über meinen Exmann privat versichert war?
Mein jetziger Mann ist als Beamter privat versichert.
Ich warte nun auf den Bescheid der KSK, die mich bei Zusage der Aufnahme gesetzlich bei der AOK versichern würde. Aber bis dahin sind ja noch 3-6 Monate? Bei Zusage sind die Beiträge natürlich rückwirkend zu zahlen.
Ich hänge jetzt also solange in der Luft bis ich den Bescheid der KSK bekomme? Und bin quasi im Moment nicht versichert, bei Zusage der KSK allerdings rückwirkend, bei Absage nicht versichert.
Habt ihr einen Tipp?
vielen Dank und Grüsse
musica |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2959
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| Verfasst am: Mo Nov 14, 2011 7:39 pm Titel: |
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Pardon § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Es müßte aber ein Nachweis der schweizerischen KV geführt werden, die PKV in der Schweiz gehört ggf zur obligatorischen KV in der Schweiz? _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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Bully
Anmeldungsdatum: 10.12.2009 Beiträge: 542
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| Verfasst am: Mo Nov 14, 2011 8:37 pm Titel: |
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| CiceroOWL hat folgendes geschrieben:: | | Pardon § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. |
warum das denn ????
| musica hat folgendes geschrieben:: | Hallo
Ich war vor der Schweiz über meinen Exmann in Deutschland privat versichert
Ich muss mich ja jetzt pflichtversichern, aber wie?
Fällst du unter die Versicherungspflicht nach dem KSVG,
kannst Du dir eine der gesetzlichen Krankenversicherungen aussuchen.
Ich möchte mich nicht privat versichern, da ich da sonst nie mehr in eine gesetzliche über die Künstlersozialkasse kann.
zur Info:
Hat man sich auf Antrag von der GKV-Pflicht befreien lassen, kann man als "Berufsanfänger" innerhalb der ersten drei Jahre der Berufsausübung auch wieder in die GKV zurück, indem man der KSK
schriftlich erklärt, "dass die Befreiung enden soll". Nach dieser Drei-Jahres-Frist ist im Rahmen der KSV
aber keine Rückkehr mehr zur GKV möglich |
Gruß Bully |
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musica
Anmeldungsdatum: 14.11.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: So Nov 20, 2011 1:03 pm Titel: |
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Hallo
vielen Dank für Euer Feedback. Da ich genug Einnahmen habe, falle ich wohl in die Versicherungspflicht. Ich möchte mich ja gesetzlich versichern, aber die AOK meint, sie könne mich erst versichern, wenn die KSK mich aufnimmt. Ich müsse also auf deren Bescheid warten und das kann Monate dauern.
Ich bin kein Berufsanfänger mehr, sondern habe die letzten 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet und war dort in der der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Gruss
musica |
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